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Pressemitteilung

Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Tübingen für Tiertransporte ab Oktober 2023

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Transportfahrzeug für die Beförderung von Nutztieren wie zum Beispiel Rindern, Schweinen, Schafen oder Ziegen
Transportfahrzeug für die Beförderung von Nutztieren wie zum Beispiel Rindern, Schweinen, Schafen oder Ziegen

Die Stabsstelle „Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz“ (STV) beim Regierungspräsidium Tübingen ist ab dem 01. Oktober 2023 landesweit zuständig für tierschutzrechtliche Zulassungen von Transportunternehmen, die lange Beförderungen durchführen sowie für die Zulassung von Fahrzeugen, die für solche langen Beförderungen eingesetzt werden.

 

In Baden-Württemberg gibt es derzeit etwa 65 Transportunternehmen, die für lange Beförderungen zugelassen sind. Diese transportieren in der Regel Nutztiere. Die übrigen Unternehmen transportieren größtenteils Heimtiere, wie zum Beispiel Hunde oder Katzen.

 

Voraussetzungen für die Zulassung

Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt vorrangig auf der Grundlage der durch die Transportunternehmer vorgelegten Antragsunterlagen, die zum Beispiel Qualifikationsnachweise des Personals und Notfallpläne beinhalten müssen. Für die tierschutzrechtliche Zulassung von Fahrzeugen ist darüber hinaus die Vorlage eines technischen Gutachtens eines Prüfinstituts zur Eignung des jeweiligen Fahrzeugs sowie eine Vor-Ort-Überprüfung des jeweiligen Fahrzeugs durch die Stabsstelle in Tübingen erforderlich.

 

Ziel der neuen Zuständigkeit

Durch die nunmehr gegebene Aufgabenbündelung (bislang erfolgten die Zulassungen durch die örtlich zuständigen Veterinärämter) und der damit einhergehenden Konzentration von Fachkompetenz, soll der Tierschutz im Rahmen des Transports gestärkt werden. Zudem sollen die Vorgänge insgesamt vereinheitlicht und mehr Transparenz für die Wirtschaftsbeteiligten geschaffen werden.

 

Erlaubnis für das Verbringen von Heimtieren aus dem Ausland und Beobachtung des Onlinehandels

Ebenfalls ab dem 01. Oktober 2023 muss die Einfuhr von Tieren von im Ausland ansässigen Tierschutzorganisationen nach Baden-Württemberg vorab von der Stabsstelle genehmigt werden. Außerdem wird die Stabsstelle den Online-Handel mit Haustieren verstärkt unter Beobachtung nehmen.  

 

Hintergrundinformation:

Die bereits seit 2001 bestehende Stabsstelle (ursprünglich bekannt als „Stabsstelle für Ernährungssicherheit“) wurde im Januar 2021 um das Sachgebiet „Tierschutz“ erweitert. Die Aufgaben beinhalten unter anderem die landesweite Unterstützung von Veterinärbehörden bei Tierschutzkontrollen, Schwerpunktkontrollen in Spezialbetrieben (zum Beispiel Schlachtstätten) sowie auch die Planung und Umsetzung von landesweiten Projekten im Auftrag des Ministeriums für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz und die Organisation von Fortbildungen. Die Stabstelle besteht darüber hinaus aus drei weiteren Sachgebieten: Der „Task Force Tierseuchenbekämpfung“, der „Zentralen Koordinierungsstelle für BSE-Tests“ sowie dem Sachgebiet „Tierarzneimittel und Internethandel“.

 

Weitere Informationen zu Tierschutzthemen sowie zur Stabsstelle selbst sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums Tübingen abrufbar:

 

Sachgebiet Tierschutz der STV

Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz

 

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung stehen Ihnen der Leiter der Stabsstelle, Herr Dr. Sven Wittenberg, Tel.: 07071/757-3517 oder Frau Sabrina Lorenz, Pressesprecherin, Tel.: 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.

 

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