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Medienmitteilung

Streit um Fabrikverkaufsflächen in Metzingen beigelegt

Vereinbarung über die Verlagerung und Erweiterung des Hugo Boss Outlets in Metzingen getroffen

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​Die Städte Reutlingen und Tübingen haben mit dem Land und der Stadt Metzingen eine Vereinbarung über die Verlagerung und Erweiterung des Hugo Boss Outlets in Metzingen getroffen sowie eine Verständigung über die Einführung einer Wachstumsobergrenze der Factory Outlets in Metzingen erzielt.

Grundlage für die nun gefundene Einigung ist eine Reduzierung der Verkaufsfläche am Altstandort des Hugo-Boss-Outlets an der Kanalstraße und die Schaffung einer größtmöglichen Transparenz und damit Klarheit bezüglich noch vorhandener Entwicklungsmöglichkeiten für weitere Fabrikverkäufe/FOCs. Ausgangpunkt hierfür ist der Blick auf die Bereiche innerhalb des durch den Regionalplan Neckar-Alb festgelegten zentralörtlichen Versorgungskerns der Stadt Metzingen, die sich für die Ansiedlung weitere Fabrikverkäufe bzw. FOCs eignen. Eine dort erfolgende Steuerung bedingt aus Gründen unterschiedlicher Strukturen und Eigentumsverhältnisse unterschiedliche Lösungsansätze, so dass ein modulartiges Vorgehen gewählt wurde. Durch die Vereinbarungen von Steuerungsmaßnahmen (z. B. Sortimentsbeschränkungen bei Bekleidung, Schuhe/Leder, Sport/Freizeit), Verkaufsflächenobergrenzen, Beschränkung des Einzelhandels auf die Erdgeschosse oder Einzelhandelsausschlüsse) wird faktisch eine Obergrenze für die weitere Entwicklung von Fabrikverkaufsflächen in Metzingen insgesamt definiert. Dies ist das Ergebnis einer Sitzung am Dienstagabend (15.03.2016) im Reutlinger Rathaus, an dem neben den Oberbürgermeistern von Reutlingen und Metzingen, Barbara Bosch und Dr. Ulrich Fiedler, jeweils Gemeinderatsdelegationen beider Städte teilgenommen haben. Moderiert wurde die Runde vom Tübinger Regierungspräsidenten Dr. Jörg Schmidt. Zwischengeschaltet waren auch Gespräche im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, die vom dortigen Amtschef, Dr. Uwe Lahl, geleitet wurden. Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer signalisierte die Verständigung zwischen Metzingen und Reutlingen mitzutragen. Die getroffenen Vereinbarungen werden vom Regierungspräsidium Tübingen in einem raumordnerischen Vertrag verbindlich festgehalten, der dann der Zustimmung der Gemeinderäte der Kommunen bedarf.

 

Tübingens Regierungspräsident zeigte sich erleichtert, dass im Interesse dieser für das Land Baden-Württemberg sehr wichtigen Investitionen der Firmen Holy und Boss ein jahrelanger Rechtsstreit vermieden werden kann. „Insbesondere die Verständigung auf die künftige Entwicklung des Fabrikverkaufs in Metzingen in den nächsten 15 Jahren bringt Klarheit und Planungssicherheit für alle Beteiligten“, so Dr. Schmidt. „Dadurch kann neues Vertrauen zwischen den Kommunen wachsen“.

 

Die Reutlinger Oberbürgermeisterin Barbara Bosch hob hervor, dass durch die getroffene Vereinbarung ein wirksamer Schutz zum Erhalt der lebendigen Reutlinger Innenstadt erzielt wurde. „Unsere Erwartung an das Land war, dass das ungebremste Wachstum der Outlet City Metzingen durch einen raumordnerischen Vertrag eine Obergrenze erhält. Wir sind zufrieden, dass dies jetzt gelungen ist.“, sagte Bosch.

 

Für Metzingens OB Dr. Fiedler macht die Verständigung, neben der Standortsicherung für die Hugo Boss AG und die Holy AG, den Weg frei für eine der wichtigsten städtebaulichen Entwicklungen in Metzingen für die nächsten Jahre. Verkehr wird neu geordnet, die Tradition Metzingens als Textilstadt wird gestärkt, neue Grünzüge entstehen und die Erms wird endlich wieder freigelegt und den Bürgern zurückgegeben. Diese Entwicklung wurde zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern in einem intensiven und konstruktiven Prozess entworfen und diskutiert. „Ich bin sehr froh“, so Dr. Fiedler, „dass wir die Fabrikbrache des G+V-Areals - wie mit den Metzinger Bürgern gemeinsam erarbeitet - zu einem attraktiven neuen Stadtviertel entwickeln und den Firmen Holy und Boss neue Zukunftsperspektiven bieten können. Mit der Einigung haben wir einen wichtigen Schritt für die weitere Entwicklung und Stärkung der Wirtschaftskraft unserer Region geschafft. Die Stadt Metzingen und besonders die Holy AG als Investor sind der Forderung der Nachbarstädte Reutlingen und Tübingen nach einer Begrenzung der Verkaufsflächen massiv entgegengekommen. Einen Kompromiss zu erreichen, war uns ein großes Anliegen. Nun fehlt nur noch die Zustimmung der jeweiligen Gemeinderäte.“

 

Alle Beteiligten betonten die Bedeutung der Verständigung. Es sei ein gutes Zeichen für die Region und das Land Baden-Württemberg, dass Holy und Boss gemeinsam die Chancen für einen attraktiven Auftritt in Metzingen erhalten und zugleich das weitere Wachstum der Fabrikverkaufsflächen in Metzingen auf ein verlässliches und verträgliches Maß beschränkt wird. Besonders hervorgehoben wird auch die mit der Vereinbarung geschaffene Transparenz hinsichtlich der Entwicklung der Fabrikverkaufsflächen in Metzingen, der im Rahmen eines Monitorings gegenüber dem Regierungspräsidium Rechnung getragen wird.

 

Hintergrund des Streits ist die Planung der Holy AG und der Stadt Metzingen, die auf dem innerstädtischen Areal der ehemaligen Fa. Gaenslen & Völter (G+V-Areal) die Umsiedlung und Erweiterung des Hugo-Boss-Outlets mit insgesamt 8.000 m2 Verkaufsfläche (VK) verbunden mit einer städtebaulichen Neugestaltung des Areals planen. Weitere 2.745 m² VK für einzelne kleinflächige Ladengeschäfte verteilt auf fünf Kuben sollen hinzukommen. Das Hugo-Boss-Outlet als „Keimzelle“ der Fabrikverkaufsangebote in Metzingen befindet sich derzeit mit einer VK von 5.065 m² am alten Produktionsstandort der Firma Hugo Boss in der Kanalstraße.

 

Für die geplanten neuen Fabrikverkaufsflächen auf dem G+V-Areal hatte das Regierungspräsidium Tübingen ein Raumordnungsverfahren mit integrierter Zielabweichung durchgeführt und diese unter der Voraussetzung der Beschränkung auf Fabrikverkaufswaren der Firma Hugo Boss bzw. in den fünf Kuben auf Waren aus dem Luxus- und Premiumsegment in den Sortimentsgruppen Bekleidung, Schuhe/Lederwaren, Sport zugelassen. Gegen die Zielabweichungsentscheidung hatten die Städte Reutlingen und Tübingen Klage beim Verwaltungsgereicht Sigmaringen erhoben. Sie befürchten negative Auswirkungen auf ihre lebendigen Innenstädte sowie ein weiteres ungebremstes Wachstum der Fabrikverkaufsflächen in Metzingen.

 

„Die gefundene Einigung wird sowohl dem Wunsch der Städte Reutlingen und Tübingen, sich nicht weiterhin mit einem kontinuierlichen Wachstum der Fabrik-verkaufsflächen in Metzingen konfrontiert zu sehen, wie auch der Intention der Stadt Metzingen gerecht, die innerstädtischen Fabrikverkaufslagen mit den sonstigen innerstädtischen Nutzungen städtebaulich besser zu verzahnen“, so Regierungspräsident Dr. Jörg Schmidt. „Ich freue mich, dass nach konstruktiven Gesprächen nun das gute nachbarschaftliche Verhältnis wieder auf der Basis von Verlässlichkeit und gegenseitigem Vertrauen fortgeführt werden kann.“

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