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Pressemitteilung

Steffen Fink leitet ab 1. April 2025 das Referat „Naturschutz, Recht“ des Regierungspräsidiums Tübingen

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Das Foto zeigt einen Ordner mit der Aufschrift "Naturschutz". Links sieht man 2 Paragrafensymbole und rechts eine Waage
Symbolbild Naturschutz, Recht
Symbolbild Naturschutz, Recht

Regierungspräsident Klaus Tappeser hat Steffen Fink zum neuen Leiter des Referats „Naturschutz, Recht“ bestellt. Steffen Fink ist seit 2013 im Regierungspräsidium Tübingen beschäftigt, zuletzt war er Leiter des Referats Staatsangehörigkeitsrecht, Ausländerrecht.

 

Zum 1. April 2025 hat Regierungspräsident Klaus Tappeser den Juristen Steffen Fink zum Leiter des Naturschutzreferats in der Abteilung Umwelt des Regierungspräsidiums Tübingen ernannt. Er folgt auf Matthias Fritz, der in die Leitung des Referats Gentechnikaufsicht gewechselt ist. Seit 2013 hat Steffen Fink auf unterschiedlichen Stellen im Regierungspräsidiums Tübingen gewirkt, zuletzt als Leiter des Referats Staatsangehörigkeitsrecht, Ausländerrecht.

 

„Es ist gut, dass wir die Leitung des Naturschutzrechtsreferats schnell wieder mit hoher fachlicher Kompetenz besetzen können. Steffen Fink ist für die neue Aufgabe bestens geeignet, da er über vielfältige Erfahrungen auf allen Ebenen der Landesverwaltung verfügt und in seiner beruflichen Laufbahn bereits mit naturschutzrechtlichen Fragestellungen befasst war“, so Tappeser anlässlich des Stabswechsels.

 

Hintergrundinformation:

Das Referat „Naturschutz, Recht“ des Regierungspräsidiums Tübingen ist Ansprechpartner für alle Rechts- und Verfahrensfragen, die im Zusammenhang mit den Aufgaben und Zuständigkeiten der höheren Naturschutzbehörde anfallen. Bei Großvorhaben sorgen sie dafür, dass die naturschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.

 

Die Themen reichen von Flächenschutz über Artenschutz bis zu Fördermaßnahmen im Bereich der Landschaftspflege. Beim Flächenschutz werden beispielsweise Rechtsverfahren bei der Ausweisung neuer oder Änderung bestehender Naturschutzgebiete durchgeführt und Befreiungen für die Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen erteilt. Auch für rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb oder den Naturparken Schönbuch und Obere Donau ist das Referat zuständig. Gleichzeitig sorgt es für die Durchführung des Washingtoner Artenschutzabkommens und ist „Meldebehörde“ für die Haltung von geschützten Tieren und beaufsichtigt den Handel mit Tieren und Pflanzen, die unter die Artenschutzbestimmungen fallen. Das Referat koordiniert auch die Förderung der Landschaftspflege in den Landkreisen und wickelt die Finanzierung und Förderung großer Naturschutzprojekte und Naturschutzzentren ab.

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