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Aktuelle Meldung

Sachkundelehrgang - Tierschutzgerechtes Schlachten von Rind, Schwein, Schaf und Ziege

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Das Bild zeigt die Dozentin vor den Teilnehmern des Lehrgangs, die auf eine Leinwand zum Thema Tierbetäubung blickt
Schachkundelehrgang der Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz
Schachkundelehrgang der Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz

Das Sachgebiet Tierschutz der Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz beim Regierungspräsidium Tübingen hat am 18. und 19. Juli 2022 erstmals einen Lehrgang zum Erwerb eines Sachkundenachweises für das tierschutzgerechte Töten durchgeführt.

 

Auch vor dem Hintergrund verschiedener, bundesweit gemeldeter Skandale in einzelnen Schlachthöfen, ist eine fundierte, praxisnahe Schulung von Mitarbeitern in Schlachtbetrieben in Belangen des Tierschutzes ein wichtiges Thema. Eine gute Schulung aller Personen, die in Schlachtbetrieben mit lebenden Tieren umgehen, kann maßgeblich dazu beitragen, das Bewusstsein der Mitarbeiter für den Tierschutz zu schärfen und diesen auch durch das Vorgeben klarer Handlungsanweisungen in bestimmten Situationen, einen korrekten Umgang mit den Tieren zu erleichtern. Um gegenwärtig bestehende Kapazitätsengpässe in Bezug auf derartige Schulungen zu beheben, werden sie seit letzter Woche auch durch das Sachgebiet Tierschutz der am Regierungspräsidium Tübingen angesiedelten Stabsstelle Tiergesundheit, Tierschutz und Verbraucherschutz angeboten. Am ersten Termin, dem 18./19.07.22 in Göppingen, wurden in diesem Rahmen 14 Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Fachkräften geschult.

Sie erhielten im Vorfeld des Lehrgangs ein umfangreiches Skript mit Fachinformationen und Anweisungen für das tierschutzgerechte Töten. Dessen Inhalte wurden bei dem zweitätigen Lehrgang am ersten Tag in einer Theorieschulung vertieft, also die notwendigen Kenntnisse für die Tierarten Rind, Schwein, Schaf und Ziege und den jeweils zulässigen Betäubungsverfahren (Bolzenschuss, elektrischer Strom, CO2) vermittelt. Im Anschluss an die theoretische Schulung folgten eine schriftliche sowie eine mündliche Prüfung. Am zweiten Tag wurde das sachkundige Betäuben und Töten praktisch geprüft. Bei erfolgreichem Bestehen der Prüfung erhalten die Teilnehmenden eine Urkunde. Damit beantragen sie den Sachkunde-Nachweis beim zuständigen Veterinäramt, welcher für die gewerbliche Schlachtung von Tieren erforderlich ist. Zielgruppe der Schulung waren Beschäftigte (handwerklicher) Schlachtbetriebe und Hausschlachterinnen und -schlachter.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Sachgebietes Tierschutz der STV unter Fortbildungen der STV.

 

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