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Rekordsumme von 42 Millionen Euro aus dem Ausgleichstock für finanzschwache Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk Tübingen
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„Mit dem Ausgleichstock leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Realisierung unverzichtbarer kommunaler Infrastrukturmaßnahmen“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. Besonders Schulen und Kindergärten sowie Feuerwehrhäuser und Feuerwehrfahrzeuge konnten dieses Jahr gefördert werden.
Unter dem Vorsitz von Regierungspräsident Klaus Tappeser hat der Verteilungsausschuss „Ausgleichstock“ beim Regierungspräsidium Tübingen am 27.06.2025 über das Förderprogramm für das Jahr 2025 entschieden. Insgesamt wurde die Rekordsumme von 42 Millionen Euro im Regierungsbezirk Tübingen verteilt. Im Vergleich zum vergangenen Jahr haben sich somit die Zuschussmittel nochmals um 4,6 Millionen Euro erhöht, was einer prozentualen Steigerung von rund 12,3 Prozent entspricht.
„Gerade in der derzeitigen, finanziell sehr angespannten Situation unterstützen wir Kommunen über den Ausgleichstock dort, wo es möglich ist“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. In finanzschwachen Städten und Gemeinden können viele Maßnahmen nur mit Zuschüssen aus dem Ausgleichstock verwirklicht werden, da sie die finanzielle Leistungskraft der einzelnen Kommunen auf Dauer übersteigen. „Der Ausgleichstock dient dem Ziel, gleichwertige Lebensbedingungen zu schaffen“, so der Tübinger Regierungspräsident.
Mit dem Ausgleichstock unterstützt das Land Baden-Württemberg vor allem die Infrastruktur und die Wirtschaft der Gemeinden im ländlichen Raum und leistet damit zugleich einen Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen im Regierungsbezirk Tübingen. Gefördert werden neben dem Neubau von öffentlichen Einrichtungen auch dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen an bestehenden öffentlichen Gebäuden.
Investitionsschwerpunkt: Schulen und Kindergärten sowie Feuerwehrhäuser und Feuerwehrfahrzeuge
In die wichtigen Pflichtaufgabenbereiche Bau und Sanierung von Schulen, insbesondere mit dem Schwerpunkt Ganztagsbetreuung an Grundschulen, sowie von Kindergärten und Kinderkrippen mit dem Schwerpunkt „Schaffung von Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder“ fließen rund 20,2 Millionen Euro, was 48 Prozent der Zuschüsse entspricht. Weitere Förderschwerpunkte stellen die Feuerwehrhäuser und Feuerwehrfahrzeuge mit 7,85 Millionen Euro, der Straßenbau mit 3,0 Millionen Euro, die sonstigen gemeindlichen Einrichtungen mit 2,94 Millionen Euro, die Sanierung und der Neubau von Rathäusern mit 2,62 Millionen Euro, der Bau und die Sanierung von Mehrzweckhallen und Dorfgemeinschaftshäusern mit 2,43 Millionen Euro, der Neubau von Bauhöfen mit 1,35 Mio. Euro, die Sportstätten mit 0,81 Millionen Euro, die Gestaltung von Friedhöfen mit 0,45 Millionen Euro sowie der Ausbau des Glasfasernetzes mit Zuschüssen in Höhe von 0,28 Millionen Euro dar.
Hintergrundinformationen:
In jedem Regierungsbezirk wurde für die Verteilung der Ausgleichstockmittel ein Verteilungsausschuss gebildet, welcher über die jährliche Verteilung der Mittel im jeweiligen Regierungsbezirk entscheidet. In diesem Verteilungsausschuss haben Vertreterinnen und Vertreter des Regierungspräsidiums Tübingen, des Gemeinde-, des Städte- sowie des Landkreistags Sitz- und Stimmrecht. Den Vorsitz führt Regierungspräsident Klaus Tappeser.
Im Regierungsbezirk Tübingen steht für das Förderjahr 2025 aus dem Ausgleichstock ein Volumen von 42 Millionen Euro zur Verfügung. 162 Gemeinden haben 166 Anträge mit einer Antragssumme von rund 61,2 Millionen Euro gestellt. Insgesamt sieben Anträge konnten nicht berücksichtigt werden.
Unter den Zuschussempfängern sind Kleinstgemeinden wie auch Städte vertreten. Die kleinste bezuschusste Gemeinde hat 178 Einwohner (kleinste Gemeinde im Regierungsbezirk Tübingen) und die größte bezuschusste Stadt knapp 44.000 Einwohner. Das Spektrum bei Zuschusshöhe und Zuschusszweck reicht von 20.000 Euro für ein Feuerwehrfahrzeug über 310.000 Euro für die Erweiterung eines Kindergartens bis hin zu dem diesjährigen Spitzenreiter mit 800.000 Euro für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit integrierter Einrichtung für eine überörtliche Feuerwehr-Tauchgruppe.
Eine Förderung durch Mittel aus dem Ausgleichstock setzt unter anderem voraus, dass die konkrete Maßnahme nach den Grundsätzen einer leistungsfähigen, sparsamen und wirtschaftlichen Verwaltung geplant wurde.
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