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Pressemitteilung

Regierungspräsidium Tübingen gibt grünes Licht für Reithalle in Baindt

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Zielabweichungsverfahren abgeschlossen

​Der Reitverein und die Gemeinde Baindt planen seit mehreren Jahren die Errichtung einer neuen Reithalle am Standort der bereits bestehenden Reitplätze. Da sich der vorgesehene Bereich innerhalb des im Regionalplan Bodensee-Oberschwaben als Ziel festgelegten „regionalen Grünzugs“ befindet und diese Bereiche laut Regionalplan von Bebauung grundsätzlich frei zu halten sind, stand diese raumordnerische Festsetzung einer Bebauung entgegen. Daher hat die Gemeinde Baindt beim Regierungspräsidium Tübingen ein Zielabweichungsverfahren beantragt.

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und der hierzu eingegangenen Stellungnahmen hält das Regierungspräsidium Tübingen die beabsichtigte Errichtung einer Reithalle in Baindt unter raumordnerischen Gesichtspunkten für vertretbar und hat die Abweichung vom Ziel der Raumordnung „regionaler Grünzug“ zugelassen.  „Die Reitergruppe Baindt e. V. spielt eine wichtige Rolle im Kinder- und Jugendbetreuungskonzept der Gemeinde. Nach dem Bau der neuen Halle kann der Verein sein Angebot für Kinder und Jugendliche ausbauen, zumal sich die Reithalle nahe der Ortschaft befindet und damit gerade für Kinder und Jugendliche gut erreichbar ist“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens hat das Regierungspräsidium Tübingen die entgegenstehenden Interessen abgewogen. Dabei wurde erkannt, dass der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben dem Freiraumschutz eine hohe Bedeutung zugemessen hat. Anderseits wurde berücksichtigt, dass die Gemeinde Baindt eine Prüfung alternativer Standorte vorgenommen hat, aus der hervorgeht, dass es in der Gemeinde keine anderen geeigneten Standorte für den Bau einer Reithalle gibt.

Im Ergebnis ist das Regierungspräsidium Tübingen zu der Einschätzung gelangt, dass das Interesse der Gemeinde Baindt am Bau der Reithalle überwiegt. Die Gemeinde kann nun mit dem Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans starten. 

Hintergrundinformationen:

Zielabweichungsverfahren:
Wenn einer kommunalen Planung verbindliche Ziele der Raumordnung entgegenstehen, kann geprüft werden, ob eine Abweichung von diesem Ziel infrage kommt. Eine Abweichung kann auf Antrag zugelassen werden, wenn das zu beurteilende Vorhaben im Einzelfall raumordnerisch vertretbar ist und nicht gegen Grundzüge der Planung verstößt.

Regionalplan:
Der Regionalplan konkretisiert die Vorgaben des Landesentwicklungsplans für die jeweilige Region. Er legt die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung der Region als Ziele und Grundsätze der Raumordnung textlich und zeichnerisch fest. Der Regionalplan stellt damit das „raumordnerische Kursbuch“ für die weitere Entwicklung einer Region dar.

Regionaler Grünzug:
Dabei handelt es sich um zusammenhängende Freiräume, die von Besiedlung und anderen funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten sind. Mit den Grünzügen wird dafür gesorgt, dass Siedlungen nicht zusammenwachsen und siedlungsnahe Freiflächen erhalten bleiben.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Tel.: 07071/757-3005 zur Verfügung.

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