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Medienmitteilung

Projekt „Modellstadt Reutlingen"

RP Tübingen beauftragt Fachbüros und lässt weitere Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Reutlingen erarbeiten

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​Regierungspräsidium Tübingen beauftragt Fachbüros und lässt weitere Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Reutlingen erarbeiten.
Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt, sobald die Maßnahmen entwickelt wurden.
4. Fortschreibung des Reutlinger Luftreinhalteplans hat begonnen.

Das europaweite Ausschreibungsverfahren für das Projekt „Modellstadt Reutlingen“ ist abgeschlossen. Mit diesem Projekt werden verschiedene Szenarien (=Maßnahmenkombinationen) erarbeitet, die zur schnellstmöglichen Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid und Feinstaub PM 10 in Reutlingen führen. Dazu werden in einem Fachgutachten mit intensiver Öffentlichkeitsbeteiligung alle denkbaren Handlungsfelder und möglichen Maßnahmen detailliert auf ihre Wirksamkeit, Machbarkeit und Verhältnismäßigkeit untersucht. Ebenso wird der Zeitrahmen bis zur Einhaltung der Grenzwerte ermittelt.

 

Das Regierungspräsidium Tübingen hat am 7. März 2016 anerkannte Fachbüros mit der Erstellung des Gutachtens bzw. der Begleitung der Öffentlichkeitsbeteiligung beauftragt. Zunächst wird die Bietergemeinschaft AVISO GmbH / Ingenieurbüro Matthias Rau alle Einflussbereiche auf die Luftqualität in Reutlingen identifizieren und die dazugehörigen Maßnahmen bestimmen. Im Anschluss beginnt die Phase der intensiven Beteiligung der Öffentlichkeit. Diesen Prozess wird das Büro Dr. Hannah Büttner, Integrative Dialoge, begleiten.

 

Mit der Auftragserteilung hat die fachliche Bearbeitung des Projekts „Modellstadt Reutlingen“ begonnen. Alle Erkenntnisse und Resultate des Projekts fließen schon während der Projektlaufzeit kontinuierlich in die 4. Fortschreibung des Reutlinger Luftreinhalteplans ein.

 

Hintergrundinformation:
Mit dem Projekt „Modellstadt Reutlingen“ kommt das Regierungspräsidium Tübingen dem Auftrag des Verwaltungsgerichts Sigmaringen aus dessen Urteil vom 22. Oktober 2014 nach. In enger Zusammenarbeit mit den Projektpartnern – dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg und der Stadt Reutlingen – wird erarbeitet, was getan werden muss, um die Immissionsgrenzwerte in ganz Reutlingen einzuhalten.

 

In dem genannten Urteil hat das Verwaltungsgericht das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, dazu verpflichtet, „den für Reutlingen geltenden Teilplan des Luftreinhalteplans für den Regierungsbezirk Tübingen so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Immissionsgrenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) in Höhe von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) und des über den Tag gemittelten Immissionsgrenzwert für Feinstaub PM 10 von 50 µg/m³ bei 35 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr im Stadtgebiet von Reutlingen enthält“.

 

Die Grenzwerte für Feinstaub wurden in Reutlingen im Jahr 2015 zum zweiten Mal in Folge eingehalten. Dagegen lagen die gemessenen Stickstoffdioxid-Werte an der straßennahen Messstation in der Reutlinger Lederstraße mit 70 µg/m³ auch im Jahr 2015 deutlich über dem gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert von 40 µg/m³.

 

Auf der Internetseite des Regierungspräsidiums sind im „Beteiligungsportal“ weitere Informationen zur Luftreinhaltung in Reutlingen sowie aktuelle Termine zum Projekt „Modellstadt Reutlingen“ eingestellt (Projekt Modellstadt Reutlingen).

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Daniel Hahn, Pressereferent, Tel. 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.

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