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Abteilung 4

Planfeststellungsverfahren zum Aus-/Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren (Ortsumgehung Ofterdingen)

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Das Foto zeigt mehrere Akten aufeinander gestapelt

Intensive Prüfung der eingegangenen Einwendungen | Rastanlagen zwischen Bodelshausen und Bad Sebastiansweiler entfallen.

Die beim Regierungspräsidium Tübingen bis zum 2. Oktober 2020 eingegangenen rund 500 Einwendungen werden von der Straßenbauabteilung und den beauftragten Fachgutachtern intensiv geprüft und bearbeitet.

 

In mehreren Einwendungen wird eine Tunnellösung favorisiert. Eine solche Tunnelvariante in der Ortsdurchfahrt von Ofterdingen würde aus Sicht der Straßenbauabteilung zu massiven und unverhältnismäßig großen Eingriffen in die privaten und städtebaulichen Belange führen, da eine große Zahl von bestehenden Wohn-, Gewerbe- und denkmalgeschützten Gebäuden abgebrochen werden müsste. Hinzu kommt, dass ein ins Gelände eingegrabener Tunnel ein erhöhtes Hochwasserrisiko mit sich bringen und er die Hochwassergefahr für Ofterdingen insgesamt erhöhen würde. Darüber hinaus führen verkehrliche Gründe, höhere Lärm- und Luftschadstoffbelastungen, enorme Eingriffe in den Grundwasserkörper und insbesondere die Mehrkosten von bis zu 70 Prozent im Bau bzw. die dreifachen Betriebskosten zum Ausscheiden der Tunnelvarianten.

 

Bereits seit Anfang dieses Jahres wird parallel auch das Verkehrsgutachten auf den Prognosehorizont 2035 fortgeschrieben. In dieser Fortschreibung sollen die aktuellsten Verkehrsauswirkungen der geplanten Regionalstadtbahn Neckar-Alb und des geplanten Radschnellweges zwischen Tübingen und Hechingen berücksichtigt werden. Dafür fanden bereits umfangreiche Abfragen bei den umliegenden Städten und Gemeinden zu deren zukünftigen Strukturentwicklungen statt.  

Aufgrund mehrerer Einwendungen hat sich die Straßenbauabteilung auch nochmals vertieft mit den geplanten beidseitigen Rastanlagen für Lkw und Pkw zwischen Bodelshausen und Bad Sebastiansweiler befasst. Der Prüfungs- und Abwägungsprozess hat ergeben, dass die Planung in diesem Punkt geändert wird und die beiden Anlagen nicht Bestandteil des Aus- bzw. Neubaus der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren bleiben. Die entsprechenden Teilprojekte werden aus dem laufenden Planfeststellungsverfahren herausgenommen. Stattdessen werden in einem größeren Korridor entlang der B 27 neue Standorte gesucht und diese dann in einem eigenständigen Projekt weiterverfolgt.

 

„Ich halte die Herausnahme der Rastanlage zwischen Bodelshausen und Bad Sebastiansweiler für richtig. Zur Kompensation hat das Verkehrsministerium die Regierungspräsidien Freiburg und Stuttgart gebeten, auf den vorhandenen Parkplätzen im Zuge der B 27 bei Rottweil und Aichtal WC-Anlagen einzurichten. Das wäre sowohl für Autofahrerinnen und -fahrer als auch für Lastwagenfahrerinnen und -fahrer eine wichtige Ergänzung“, betont Verkehrsminister Winfried Hermann.

 

„Es wird deutlich, dass das Regierungspräsidium die Einwendungen sehr ernst nimmt. Die eingegangenen Einwendungen werden intensiv bearbeitet und die Gesamtmaßnahme bestmöglich optimiert. Sehr erfreulich ist, dass bereits in einer Vielzahl von äußerst konstruktiven Gesprächen mit Betroffenen und mit Trägern öffentlicher Belange Lösungen und Einigungen erzielt werden“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.

 

Hintergrundinformationen:

Die B 27 stellt neben der A 81 eine wichtige Nord-Süd-Verbindung dar. Sie führt vom Mittleren Neckarraum über Tübingen in den Zollernalbkreis. Bestandteil der vierstreifigen Ausbaukonzeption der B 27 von Stuttgart bis Balingen sind die noch fehlende Ortsumgehung Tübingen mit dem Schindhaubasistunnel und der ausstehende vierstreifige Ausbau zwischen Bodelshausen und Nehren.

 

Das Regierungspräsidium Tübingen erstellt aktuell die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehung von Tübingen im Zuge der B 27. Mit dem im Mai 2021 erteilten Gesehenvermerk durch den Bund wurde ein wichtiger Meilenstein erreicht und es kann mit der Genehmigungsplanung begonnen werden. An diese schließt sich dann das Planfeststellungsverfahren an. Im Fokus der Genehmigungsplanung stehen die Aufbereitung und Aktualisierung der vorhandenen Unterlagen. Im Vorgriff wurden bereits umfangreiche Bohrungen für das geologische Gutachten, welches Voraussetzung für den sicheren Bau eines Tunnelbauwerks dieser Größenordnung ist, durchgeführt. Jetzt ist unter anderem das bestehende Verkehrsgutachten zu aktualisieren und auf den Planungshorizont 2035 fortzuschreiben.

 

Für den Ausbau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren wurde ergänzend zur Öffentlichkeitsbeteiligung während der Planungsphase eine sogenannte nicht-förmliche Beteiligung nach Einleitung des Planfeststellungsverfahrens durchgeführt. Konkret waren dies drei Bürgersprechstunden im Juli 2020 in Ofterdingen, Mössingen und Nehren sowie die Teilnahme des Planungsteams an vier nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzungen. Darüber hinaus fand eine Begleitung des Projekts über eine multimediale Internetseite statt. Unter dem Motto „Die B 27neu im Steinlachtal: EINE Straße – VIELE Meinungen“ wurden Menschen interviewt, die direkt oder indirekt von der neuen Straße betroffen sein werden. Mit diesen Terminen hat die Straßenbauverwaltung seit 1996 in insgesamt 30 Veranstaltungen, Gemeinderatssitzungen und weiteren Terminen Bürgerschaft und Kommunalpolitik vor Ort informiert.   

 

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Tel.: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.

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