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Pressemitteilung

Planfeststellungsverfahren zum Aus-/Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren

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Aktueller Stand des Verfahrens und weiterer Zeitplan.

Seit der Übergabe der rund 500 Einwendungen aus der Auslegung im Oktober 2020 haben umfangreiche Abstimmungen mit den Bundes- und Landesministerien, mit den Trägern öffentlicher Belange und mit den privaten Einwendenden zur Optimierung der Planung stattgefunden. Auf Basis dieser Abstimmungen wurden im Frühjahr 2021 die ursprünglich vorgesehenen Parkplatz- und WC-Anlagen (PWC-Anlagen) zwischen Bad Sebastiansweiler und Bodelshausen aus der Planung herausgelöst und mit der Aktualisierung der technischen Straßenplanung begonnen. Aufgrund von Änderungen in der technischen Planung sowie neuer rechtlicher Anforderungen werden aktuell alle darauf aufbauenden Unterlagen durch die Gutachter- und Planungsbüros grundlegend überarbeitet:

 

  • Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung auf den Prognosehorizont 2035 und dadurch Aktualisierung des Lärmgutachtens, des Luftschadstoffgutachtens und des bodenkundlichen Berichtes.
  • Anpassung bei der Landschaftsplanung an die neuen gesetzlichen und naturschutzfachlichen Anforderungen. Dazu fanden neue Kartierungen zur Plausibilisierung der Bestandskulisse des nach Bundesnaturschutzgesetz und nach europäischem Recht geschützten FFH-Lebensraumtyps “Magere Flachlandmähwiesen“ statt. Zudem mussten aufgrund neuer rechtlicher Bestimmungen weitere Bestandsdaten, wie beispielsweise die nach baden-württembergischen Naturschutzgesetz geschützten Streuobstbestände und weitere gesetzlich geschützte Biotope, plausibilisiert werden.
  • Auf Basis der Planänderungen und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wird bis Ende des dritten Quartals 2022 die landschaftspflegerische Begleitplanung aktualisiert. Dies betrifft insbesondere die insgesamt rund 100 Hektar umfassende Ausgleichskonzeption.
  • Im letzten Quartal 2022 erfolgt eine Überarbeitung der zusammenfassenden Berichtsunterlagen und eine Aktualisierung der rund 1.100 Grundstücke und zirka 600 Eigentümer umfassenden Grunderwerbsunterlagen.

 

Wie geht es nach den Plananpassungen weiter?

Alle Projektbeteiligten arbeiten mit Hochdruck daran, die umfangreichen Plananpassungen bis Ende 2022 abzuarbeiten, damit eine zweite Auslegung im ersten Quartal 2023 erfolgen kann. Ob dieser Termin haltbar ist, hängt derzeit entscheidend von den im April 2022 veröffentlichten „Richtlinien für die Entwässerung von Straßen“ und deren Auswirkung auf die bereits abgeschlossene Entwässerungsplanung ab.

 

Das Planungsteam wird wieder parallel zur zweiten Auslage Bürgersprechstunden in den direkt betroffenen Städten und Gemeinden durchführen. Des Weiteren wird aktuell eine 3D-Visualisierung durch das Regierungspräsidium erstellt. Diese soll nach der Sommerpause über die Projekthomepage und die sozialen Medien der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

 

Sollten sich die neuen „Richtlinien für die Entwässerung von Straßen“ nicht auf die Planungen auswirken, ist es das Ziel den Erörterungstermin Ende 2023 / Anfang 2024 durchzuführen und den Planfeststellungsbeschluss in 2024 fertigzustellen.

 

„Wir wollen eine rechtssichere, ausgewogene, transparente und bürgernahe Planung gewährleisten, um so schnellst möglich zu einem rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss zu kommen“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.

 

Weitere Informationen sind auf der Projektseite unter B 27 zweibahniger Ausbau zwischen Bodelshausen und Nehren - Regierungspräsidium Tübingen (baden-wuerttemberg.de) zu finden.

 

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Tel.: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.

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