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Pressemitteilung

Planfeststellungsverfahren zum Aus-/Neubau der B 27 zwischen Bodelshausen (L 389) und Nehren (L 394), „Ortsumgehung Ofterdingen“

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Rund 500 Rückmeldungen gingen mit Ablauf der Äußerungsfrist ein

Vom 29. Juni bis einschließlich 28. Juli 2020 lagen die Planunterlagen zum Ausbau der B 27 zur Einsicht in den Kommunen aus. Bis zum 2. Oktober 2020 konnten sich Betroffene, Verbände und Träger öffentlicher Belange zu dem Vorhaben und den ausgelegten Unterlagen äußern. Rund 500 Rückmeldungen gingen beim Regierungspräsidium Tübingen ein.

Eingegangen sind 26 Stellungnahmen von sogenannten Trägern öffentlicher Belange. Darunter waren zehn Leitungsträger, zwei anerkannte Umweltvereinigungen, verschiedene Fachbehörden, der Regionalverband, die Industrie- und Handelskammer sowie die Kreisbauernverbände. Zusätzlich gingen beim Regierungspräsidium Tübingen rund 470 Schreiben von Privathaushalten ein. Davon kommen etwa 200 Schreiben aus Mössingen, 160 Schreiben aus Nehren, 50 Schreiben aus Ofterdingen und drei Schreiben aus Bodelshausen. Die restlichen Schreiben trafen aus anderen Städten und Gemeinden ein.

Die Zahl der eingegangenen Rückmeldungen ist im Vergleich zu anderen Projekten dieser Art im normalen Rahmen und überrascht Regierungspräsident Klaus Tappeser nicht: „Jedes Bauvorhaben muss im Detail geprüft und abgewogen werden. Je konkreter die Maßnahme in den einzelnen Planungsschritten wird, umso klarer und greifbarer sind die Betroffenheiten. Daher ist es wichtig, dass die Bedenken jetzt im Rahmen des Planfeststellungsverfahren geäußert und von den Planern geprüft werden.“

Die privaten Äußerungen thematisieren überwiegend den Eingriff in Natur und Landschaft, verursacht durch den Bau und den Betrieb der Straße. Sie kritisieren die Variantenwahl zugunsten der Endelbergtrasse. Vielfach gefordert wird die erneute Bewertung einer Tunnellösung durch Ofterdingen. Häufig findet sich die Einschätzung, das Projekt sei nicht mehr zeitgemäß und widerspreche der Notwendigkeit, Klima, Arten, Natur und Landschaft zu schützen sowie die Verkehrswende zu vollziehen. So seien zu erwartende Entlastungen durch die Regionalstadtbahn nicht berücksichtigt. Teilweise werden negative Auswirkungen auf Gesundheit und Grundeigentum befürchtet. Einige Äußerungen beschäftigen sich darüber hinaus mit der Sorge vor zunehmender Schallbelastung sowie dem Verlust von Naherholungsflächen. Kritisiert wird auch die geplante PWC-Anlage, insbesondere wegen ihrer Lage in unmittelbarer Nachbarschaft zur geplanten Grünbrücke.

Weitere Einwendungen gegen das Vorhaben kommen von Seiten einiger landwirtschaftlicher Betriebe, die insbesondere auf ihre Doppelbelastung durch Straße und Ausgleichsmaßnahmen hinweisen. Auch andere betroffene Grundeigentümer und Betriebe haben sich geäußert.

Eigene Einwendungen hat die Gemeinde Nehren erhoben. Sie übernimmt zum einen das Vorbringen der Naturschutzvereinigungen und ergänzt dieses um weitere Umweltbelange. Zum anderen befürchtet der Gemeinderat eine deutliche Erschwernis der kommunalen Entwicklungsmöglichkeiten und stellt die Immissionsprognose in Frage. Die Stadt Mössingen betont in ihrer Stellungnahme die verkehrliche und wirtschaftliche Notwendigkeit des vierstreifigen Ausbaus. Darüber hinaus regt sie verschiedene Verbesserungen in Bezug auf die Anbindung der Kurklinik Bad Sebastiansweiler und in Bezug auf weitere verkehrliche Belange insbesondere des Fuß- und Radverkehrs an.

„Die Planfeststellungsbehörde wird die eingegangenen Äußerungen nun detailliert erfassen und der Straßenbauverwaltung in Kürze zur Stellungnahme zuleiten. Erfahrungsgemäß wird die Beantwortung der eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen durch den Vorhabenträger bis zu einem Jahr oder länger in Anspruch nehmen“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Liegen die Rückäußerungen der Straßenbauverwaltung der Planfeststellungsbehörde vor, wird die Planfeststellungsbehörde über das weitere Vorgehen entscheiden und gegebenenfalls einen sogenannten Erörterungstermin einberufen. Zur Vorbereitung auf einen solchen Termin werden die von der Straßenbauverwaltung erarbeiteten Antworten zur Verfügung gestellt.

Hintergrundinformationen:
Die B 27 stellt neben der A 81 eine wichtige Nord-Süd-Verbindung dar. Sie führt vom Mittleren Neckarraum über Tübingen in den Zollernalbkreis. Bestandteil der vierstreifigen Ausbaukonzeption der B 27 von Stuttgart bis Balingen sind die noch fehlende Ortsumgehung Tübingen mit dem Schindhaubasistunnel und der ausstehende vierstreifige Ausbau zwischen Bodelshausen und Nehren.

Für die Planung des Schindhaubasistunnel hat das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg im Herbst 2019 dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den Vorentwurf übersandt. Sobald der Gesehenvermerk von Seiten des Bundes vorliegt, folgt im nächsten Schritt die Genehmigungsplanung mit der Ausarbeitung der Planfeststellungsunterlagen. Im Vorgriff auf diese nächste Projektphase werden aktuell im Planungsgebiet der Ortsumgehung von Tübingen Bohrungen zur Erkundung des geologischen Untergrunds durchgeführt.

Für den Ausbau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren wurde ergänzend zur Öffentlichkeitsbeteiligung während der Planungsphase eine sogenannte nicht-förmliche Beteiligung nach Einleitung des Planfeststellungsverfahrens durchgeführt. Konkret waren dies drei Bürgersprechstunden im Juli 2020 in Ofterdingen, Mössingen und Nehren sowie die Teilnahme des Planungsteams an vier nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzungen. Darüber hinaus fand eine Begleitung des Projekts über eine multimediale Internetseite statt. Unter dem Motto „Die B 27neu im Steinlachtal: EINE Straße – VIELE Meinungen“ wurden Menschen interviewt, die direkt oder indirekt von der neuen Straße betroffen sein werden. Mit diesen Terminen hat die Straßenbauverwaltung seit 1996 in insgesamt 30 Veranstaltungen, Gemeinderatssitzungen und weiteren Terminen Bürgerschaft und Kommunalpolitik vor Ort informiert.   


Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Tel.: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.

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