Zum Inhaltsbereich Zur Hauptnavigation

Lesezeit:

Teilen via:

Pressemitteilung

Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben B 10, Errichtung der neuen Straßenüberführung „Wallstraßenbrücke“ und Rückbau der bestehenden Straßenüberführung in Ulm - Auslage der Planunterlagen

Lesezeit:

Teilen via:

Das Bild zeigt einen aufgeklappten Aktenordner mit Schriftstücken
Aktenordner mit Schriftstücken
Aktenordner mit Schriftstücken

Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Stadt Ulm vom 11. Januar 2023, vertreten durch die G.i.V. Gesellschaft für interdisziplinäres Verfahrensmanagement mbH, für das Vorhaben B 10, Errichtung der neuen Straßenüberführung „Wallstraßenbrücke“ und Rückbau der bestehenden Straßenüberführung in Ulm ein Planfeststellungsverfahren durch. Die bisherige Brücke muss aufgrund des schlechten baulichen Zustands ersetzt werden. Es besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

 

In der Zeit von Montag, 13. Februar 2023, bis einschließlich Montag, 13. März 2023 werden die Planunterlagen bei der ausschließlich betroffenen Gemeinde Stadt Ulm während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht ausliegen. Im selben Zeitraum erfolgt die Auslegung durch Veröffentlichung auf den Internetseiten der Stadt Ulm unter Stadt Ulm - Öffentliche Auslegung sowie des Regierungspräsidiums Tübingen unter Aktuelle Planfeststellungsverfahren - Straßen - Regierungspräsidium Tübingen (baden-wuerttemberg.de). Die Auslage wird in der betroffenen Gemeinde zuvor ortsüblich bekannt gemacht. In der Bekanntmachung werden alle rechtlich relevanten Hinweise zur Auslage und den Möglichkeiten, Einwendungen zu erheben, erteilt.

 

Zeitgleich wird das Regierungspräsidium die Träger öffentlicher Belange wie zum Beispiel Fachbehörden und Gemeinden über die Auslage informieren und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Private Betroffene können bis Montag, 27.März 2023 Einwendungen erheben.

 

Bürgerinnen und Bürger sind nun gefragt, sich ein Bild von ihrer Betroffenheit zu machen. Wichtig dabei ist, dass Betroffene ihre Einwendungen rechtswahrend nur im förmlichen Verfahren vor der Planfeststellungsbehörde vorbringen können. Einwendungen müssen dabei zumindest in groben Zügen erkennen lassen, welche Beeinträchtigungen befürchtet werden.

 

Nach Ablauf der Äußerungsfrist leitet die Planfeststellungsbehörde alle Äußerungen an den Vorhabenträger zur Stellungnahme weiter. Auf der Basis der Einwendungen, Stellungnahmen und Antworten des Vorhabenträgers erörtert die Planfeststellungsbehörde bei Bedarf schließlich alle offenen Punkte mit den Beteiligten. Ziel des gesamten Anhörungsverfahrens ist dabei eine vollständige Sachverhaltsaufklärung und eine umfassende Konfliktbewältigung.

 

Weitere Informationen zum Planfeststellungsverfahren allgemein sind auf der Internetseite der baden-württembergischen Regierungspräsidien unter

https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bauen/Seiten/Planfeststellung.aspx zu finden.

 

Zum Vorhaben:

Die vorliegende Planung umfasst den Neubau der Wallstraßenbrücke und den Rückbau der bestehenden Straßenüberführung im Zuge der Bundesstraße 10 aufgrund des schlechten baulichen Zustands. Die neue Straßenüberführung Wallstraßenbrücke wird an derselben Stelle errichtet wie das bestehende Bauwerk und weist eine Länge von 190 Meter auf. Die Breite an der Südseite wird von derzeit 52 Meter auf rund 38,10 Meter durch den Entfall der Entflechtungsbereiche reduziert. Dadurch wird die derzeitige Brückenfläche um rund 3.500 Quadratmeter reduziert, das entspricht etwa 30 Prozent. Der nördliche Anschluss der künftigen Straßenüberführung an die B 10 befindet sich unmittelbar nach dem Lehrer-Tal-Tunnel, am südlichen Ende wird die neue Wallstraßenbrücke an den ebenfalls neuen „Tunnel Blaubeurer Tor“ angeschlossen. Die Anzahl der Fahrspuren im Zuge der B 10 bleibt erhalten bzw. werden neu wiederhergestellt. Die durchgehenden Fahrspuren der B 10 erhalten eine einheitliche Breite von zweimal 3,5 Meter bzw. dreimal 3,5 Meter im Verflechtungsbereich. Hinzu kommen im Bereich der Zu und Abfahrtsäste je eine Fahrspur mit 3,5 Meter Breite. In diesem Bereich vorhandene Verkehrsbeziehungen des Fuß- und Radverkehrs werden durch verschiedene Maßnahmen verbessert. Aufgrund der Lage der neuen Straßenüberführung Wallstraßenbrücke müssen Bahnanlagen als notwendige Folgemaßnahmen des eigentlichen Vorhabens angepasst bzw. dort eingegriffen werden. Für die Maßnahme ist eine Bauzeit von vier Jahren veranschlagt.

 

Die geplante Baumaßnahme stellt keinen wesentlichen Eingriff in Natur und Landschaft dar, die direkte Umgebung besteht nahezu vollständig aus Verkehrsflächen ohne Vegetation. Fortpflanzungs- und Ruhestätten für planungsrelevante Vogelarten sind mangels geeigneter Brutmöglichkeiten nicht zu finden. Auch Hinweise auf Fortpflanzungs-und Ruhestätten von Fledermäusen ergaben sich bei den durchgeführten Untersuchungen nicht. Auf den Bahnflächen wurden regelmäßig anzutreffenden Arten nachgewiesen, insbesondere Mauer- und Zauneidechsen und verschiedene Sandschreckenarten. Zur Vermeidung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz werden soweit erforderlich bauzeitliche Schutzmaßnahme in Form von Reptilienschutzzäunen umgesetzt.

 

Die für das Bauvorhaben benötigten Flächen befinden sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, der Stadt Ulm sowie der Deutsche Bahn AG. Privates Eigentum muss nur geringfügig in Anspruch genommen werden.

 

Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an den Vorhabenträger im Rahmen des Verfahrens, wird auf die Datenschutzerklärung des Regierungspräsidiums Tübingen verwiesen. Diese kann auf der Internetseite https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/datenschutz/ abgerufen werden. Informationen zum Schutz personenbezogener Daten, die die Regierungspräsidien speziell bei Planfeststellungsverfahren verarbeiten, sind unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/_DocumentLibraries/DSE/24-01SFT_17-01K.pdf zu finden.

 

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Martina Bitzer, Pressesprecherin, Tel.: 07071 / 757-3078, gerne zur Verfügung.

Weitere aktuelle Meldungen

  • Zwei Frauen stehen hinter einem Messestand des Biosphärengebiets auf der CMT in Stuttgart. Zwei interessierte Personen informieren sich.

    Biosphärengebiet Schwäbische Alb auch 2026 auf der CMT

    | Biosphärengebiet Schwäbische Alb

    Genuss im Einklang mit der Natur

  • Das Foto zeigt Straßenbaumaßnahmen an der B 10 in Ulm. Im Hintergrund Industriegebäude und Wohnhäuser.

    Land unterstützt die Stadt Ulm bei Erneuerung der B 10 durch zusätzliche Fördermittel

    | Straßen

    Umsetzung eines neuen Planungsverfahrens zur Effizienzsteigerung

  • Das Foto zeigt den Neckar bei Rottenburg. Die Sonne spiegelt sich in Regenbogenfarben im Wasser.

    Gewässerschau am Neckar bei Rottenburg

    | Gewässer
  • Das Foto zeigt die Brücke B 31 im Wald. Darunter verläuft ein Feldweg

    B 31 Neubau der Brücken über den Goldbach bei Überlingen

    | Brücken

    Erkundungsbohrungen ab Montag, 12. Januar 2026

  • Das Foto zeigt eine Illustration auf der fünf Mäuse abgebildet sind. Zwischen den Mäusen sieht man einen Wecker, eine Glühbirne und ein Flugzeug

    Torben Kuhlmann | Illustrationen und Bücher

    | Bibliotheken

    Die Ausstellung ist vom 15. Januar bis zum 11. Februar 2026 in der Stadtbibliothek Bad Saulgau zu sehen

  • Das Foto zeigt einen frisch geteerten Weg, der auf eine Baustellenabsperrung zuläuft. Im Hintergrund am Hang sieht man eine Ortschaft.

    B 28 Bad Urach – Ausbau der Knotenpunkte „Wasserfall“ und „Hochhaus“

    | Straßen

    Geänderte Fußgängerführung am Knotenpunkt „Wasserfall“ ab dem 12. Januar 2026

  • Das Foto zeigt den Tunnel in Albstadt-Laufen von innen

    B 463, Instandsetzung Tunnel Albstadt-Laufen

    | Mobilität

    Aktualisierung von Hard- und Softwarekomponenten führt zu neuem Freigabetermin

  • Das Foto zeigt Abteilungspräsident Stephan Czarnecki, neuer Referatsleiter Chemikaliensicherheit - Heiko Herbrand, Regierungspräsident Klaus Tappeser im Foyer des RP Tübingen

    Heiko Herbrand ist neuer Leiter des Referats Chemikaliensicherheit des Regierungspräsidiums Tübingen

    | Abteilung 11
  • Das Foto zeigt den Tunnel in Albstadt-Laufen von innen

    B 463 Instandsetzung Tunnel Albstadt-Laufen

    | Mobilität

    Arbeiten in der Balinger Straße oberhalb des Tunnelportals ab Mittwoch, 07. Januar 2026

  • Das Foto zeigt die B 28 Anschluss Bleiche

    B 28 Dettingen an der Erms - Umbau des Anschlusses „Bleiche“

    | Straßen

    Baumfällarbeiten am Donnerstag, 8. Januar 2026

  • Die Bücher von der Axel Scheffler-Ausstellung "Grüffelo und Co." liegen auf einem Tisch

    Grüffelo & Co. | Ausstellung mit Büchern von Axel Scheffler

    | Bibliotheken

    Die Ausstellung ist vom 07. Januar bis zum 06. Februar 2026 in der Gemeindebücherei in Lichtenstein zu sehen

  • Das Foto zeigt zwei Windräder von oben inmitten einer grünen bewaldeten Landschaft

    Austausch zwischen Behörden und Projektierern beim Windenergie-Dialog im Regierungspräsidium Tübingen

    | Energie
  • Das Foto zeigt Mitarbeitende der Marktüberwachung und des Zolls bei einer Vorortkontrolle in einer Halle.

    Zoll und Marktüberwachung Baden-Württemberg stärken Zusammenarbeit

    | Marktüberwachung
  • Das Foto zeigt ein großes Fenster vor dem Einbau

    Fenster und Außentüren als harmonisierte Bauprodukte: Verlässliche EU-Standards für Sicherheit, Qualität und Energieeffizienz

    | Marktüberwachung
  • Symbolbild Energieeffizienz

    EU-Kommission verabschiedet Anforderungen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung von Smartphones und Tablets

    | Marktüberwachung
  • Das Foto zeigt Gaisbeuren von oben. Man sieht die Kirche, eine Gaststätte, weitere Gebäude und die B 30 die durch die Ortschaft führt.

    B 30 Enzisreute-Gaisbeuren, Umweltfachliches Scoping-Verfahren hat begonnen

    | Öffentlichkeitsbeteiligung

    Bürgerbeteiligung und Website starten 2026

  • Das Foto zeigt die Sirchinger Steige

    L 249 Sanierungsarbeiten an der Sirchinger Steige zwischen Bad Urach und Sirchingen

    | Straßen

    Verkehrsfreigabe der Steige über die Wintermonate

  • Das Foto zeigt ein Verbots-Verkehrsschild. Ein Lastwagen in einem roten Kreis. Darunter steht 7,5 t

    L 371 Brücke über den Neckar und Kanal bei Tübingen-Hirschau

    | Brücken

    Sperrung für Schwerverkehr wird nicht eingehalten: Polizeikontrollen in den kommenden Wochen

  • Das Foto zeigt die Prüfung einem Bauwerk mit einer Hubarbeitsbühne. Zwei Männer stehen darin.

    Überprüfung der Brücken und Lärmschutzwände im Zuge der Bundesstraßen des Bodenseekreises ab Montag, 15. Dezember 2025

    | Brücken
  • Das Foto zeigt die frisch asphaltierte L 285 und den neuen Geh- und Radweg. Im Hintergrund sieht man Reute.

    L 285 Brückeninstandsetzung, Fahrbahndeckenerneuerung und Ausbau Geh- und Radweg zwischen Bad Waldsee- Reute und Bad Waldsee- Gaisbeuren

    | Mobilität

    Fertigstellung der Gesamtmaßnahme am Mittwoch, 17. Dezember 2025