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Planfeststellungsbeschluss für die Beseitigung des Bahnübergangs in Wangen im Allgäu im Zuge der B 32 erlassen
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Die Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums Tübingen hat am 13. Mai 2025 den Planfeststellungsbeschluss für die Beseitigung des Bahnübergangs in Wangen im Allgäu im Zuge der Bundesstraße B 32 erlassen.
Nachdem die Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt hatte, erfolgte die öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Zeitraum Herbst 2023. Hierbei wurde in einer Vielzahl der Einwendungen die Umplanung des Knotenpunkts Zeppelinstraße/B 32 gefordert. Der Vorhabenträger hat dies zum Anlass genommen, nach nochmaliger Prüfung diesen Knotenpunkt von einer Einmündung mit einer Ampelanlage in einen Kreisverkehrsplatz umzuplanen.
„Mit dem heutigen Planfeststellungsbeschluss konnten die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Verkehrsqualität auf der B 32 in Wangen im Allgäu erheblich zu verbessern. Zugleich steigern wir die Sicherheit für den Bahnverkehr sowie den Straßenverkehr einschließlich Radfahrer und Fußgänger deutlich,“ so Regierungspräsident Klaus Tappeser.
Die planfestgestellte Planung umfasst im Wesentlichen die Beseitigung des Bahnübergangs in der Stadt Wangen im Allgäu im Zuge der B 32 und der Bahnstrecke von Kißlegg nach Hergatz. Der Bahnübergang wird durch eine Bahnbrücke über die tiefer zu legende Bundesstraße ersetzt. Die bisher an die B 32 angebundene Praßbergstraße wird über die tiefer gelegte B 32 überführt und parallel zur Bahnlinie auf einer Länge von rund 170 Metern weitergeführt sowie an die Zeppelinstraße angebunden. Die Bahnhofstraße und die Anbindung Fronwiesen werden von der B 32 abgehängt. Als neue Verbindung zwischen Ravensburger Vorstadt und dem Naherholungsgebiet „Buch“ sowie zur Anbindung der Kleingartenanlage „Fronwiesen“ wird eine Brücke über die tiefer gelegte B 32 gebaut. Des Weiteren erfolgt eine getrennte Fuß- und Radwegführung entlang der B 32.
Als nächster Schritt folgt die Auslage des Planfeststellungsbeschlusses sowie der planfestgestellten Planunterlagen. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Sitz in Mannheim geklagt werden. Die Klagefrist von einem Monat beginnt mit Abschluss der Auslage des Planfeststellungsbeschlusses.
Hintergrundinformationen:
Die Planfeststellungsbehörde wird die Auslage des Planfeststellungsbeschlusses gesondert bekannt machen und durch eine weitere Pressemitteilung darüber informieren.