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Medienmitteilung

Nach einer Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe vom 01.12.2015, beim Verwaltungsgericht Sigmaringen die Androhung eines Zwangsgelds gegen das Land Baden-Württemberg wegen unterlassener Maßnahmen der Luftreinhaltung in Reutlingen zu beantragen

Wir arbeiten intensiv an den Maßnahmen für die 4. Fortschreibung des Reutlinger Luftreinhalteplans

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​Regierungspräsident Dr. Jörg Schmidt: „Wir befinden uns genau auf dem Weg, den uns das Verwaltungsgericht gewiesen hat: Wir  arbeiten intensiv an den Maßnahmen für die 4. Fortschreibung des Reutlinger Luftreinhalteplans. Bei uns gibt es niemanden, der nicht den Ernst der Lage hinsichtlich der Luftreinhaltung Reutlingen erkannt hätte. Deshalb haben wir nach dem Urteil auch keine Berufung eingelegt“.

Deshalb betrachtet der Tübinger Regierungspräsident eine etwaige Zwangsgeldforderung der Deutschen Umwelthilfe e. V. als nicht erforderlich und deplatziert. Sie wird durch das Regierungspräsidium Tübingen abgelehnt.

 

Für die Erforschung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Reutlingen gibt das Land Baden-Württemberg aktuell eine  sechsstellige Eurosumme aus. Die europaweite Ausschreibung des Projektes „Modellstadt Reutlingen“ ist erfolgt, die Auswahl des Auftragnehmers wird bis Anfang 2016 abgeschlossen sein.

 

Im Verwaltungsgerichtsurteil zum Luftreinhalteplan Reutlingen vom 22. Oktober 2014 wurde dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen aufgegeben, „den für Reutlingen geltenden Teilplan des Luftreinhalteplans für den Regierungsbezirk Tübingen so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Immissionsgrenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) in Höhe von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) und des über den Tag gemittelten Immissionsgrenzwert für Feinstaub PM 10 von 50 µg/m³ bei 35 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr im Stadtgebiet von Reutlingen enthält“.

 

Im Jahr 2014 lagen die gemessenen Werte an der straßennahen Messstation in der Reutlinger Lederstraße bei Stickstoffdioxid bei 71 µg/m³, die Grenzwerte für Feinstaub waren im Jahr 2014 dort eingehalten. An einer Reutlinger Messstation, die exemplarisch die Luftqualität in der Stadt abseits der verkehrsreichen Straße misst (Pomologie) und die damit stellvertretend die Luftqualität in den städtischen Wohngebieten bestimmt, sind die Jahresgrenzwerte sowohl für Feinstaub als auch für Stickstoffdioxid im Kalenderjahr 2014 dagegen eingehalten gewesen.

 

Das Regierungspräsidium Tübingen hat den im Jahr 2005 in Kraft getretenen Luftreinhalteplan in den Jahren 2007, 2012 und 2014 fortgeschrieben. Er enthält u. a. folgende Maßnahmen:

 

• Einrichten und Erweiterung der Umweltzone auf das gesamte Gemeindegebiet
• Umweltzone in Eningen u. A.
• Durchsetzen von drei Fahrverbotsstufen (rote, gelbe, grüne Plakette)
• Geschwindigkeitsbegrenzung an verschiedenen Stellen
• Parkleitsysteme / Parkraumbewirtschaftung
• Verkehrslenkung durch neuen Scheibengipfeltunnel
• „Ofenführerschein“ für Kleinfeuerungsanlagen
• Verbesserung des Baustellenbetriebs

 

Die u. a. dadurch erzielten Fortschritte konnten bewirken, dass die Jahresgrenzwerte für Feinstaub in Reutlingen im Jahr 2014 erstmals eingehalten wurden, jedoch ist der gesetzlich vorgeschriebene Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) bislang in der Lederstraße noch nicht einzuhalten.

 

Im Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 22. Oktober 2014 wurde das Land Baden-Württemberg verpflichtet, den Luftreinhalteplan für Reutlingen so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Immissionsgrenzwerte enthält.

 

Dieser Aufgabe stellt sich das Regierungspräsidium mit Engagement:

 

Die Luftreinhaltung in Reutlingen wird aktuell in dem Projekt „Modellstadt Reutlingen“ auf eine neue Basis gestellt. Es werden Mittel in Höhe von voraussichtlich 250.000 € für die Ermittlung der Maßnahmen investiert. Projektpartner sind das Land Baden-Württemberg und die Stadt Reutlingen. Die Inhalte des Projekts sind zwischen den Partnern abgestimmt und die Ausschreibung des Projekts läuft derzeit.

 

Im Projekt werden verschiedene Szenarien erarbeitet, die zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte der 39. BImSchV in Reutlingen führen. Dazu werden alle Handlungsfelder und mögliche Maßnahmen aller politischen Ebenen (auf lokaler, regionaler wie auch auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene) auf ihre Wirksamkeit, Machbarkeit und Verhältnismäßigkeit hin untersucht und der Zeitrahmen bis zur Einhaltung der Grenzwerte ermittelt. Die Öffentlichkeit wird intensiv am Projekt beteiligt.

 

Für die Erstellung des fachlichen Gutachtens und die Öffentlichkeitsbeteiligung sind geeignete Fachbüros zu beauftragen. Die europaweite Vergabebekanntmachung ist am 21. Oktober 2015 im Amtsblatt der Europäischen Union (http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:370745-2015:TEXT:DE:HTML) veröffentlicht worden. Das Vergabeverfahren endet voraussichtlich Ende Februar/Anfang März 2016. Mit der Auftragserteilung an den am besten geeigneten Bieter beginnt dann die fachliche Bearbeitung des Projekts.

 

Alle Resultate des Projektes fließen in die 4. Fortschreibung des Reutlinger Luftreinhalteplans ein. Kontinuierlich wird aber schon während der Projektlaufzeit geprüft, welche der im Projekt erarbeiteten Maßnahmen bereits in den Luftreinhaltplan Reutlingen aufgenommen werden können.


Hinweis für die Redaktionen
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Steffen Fink, Pressereferent, Tel.: 07071 757-3076, gerne zur Verfügung.

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