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Aktuelle Meldung

Meldung des MLR: Ministerium fördert vielseitige Projekte im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit 100,4 Millionen Euro

„Die jährliche Programmentscheidung im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) stärkt auch in diesem Jahr mit zahlreichen Projekten die strukturelle Entwicklung unseres Ländlichen Raums in Baden-Württemberg...

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So haben wir 476 Gemeinden des Landes mit 1.392 Projekten in die Programmentscheidung 2023 aufgenommen. Mit einem Fördervolumen von insgesamt 100,4 Millionen Euro können vielfältige Projekte und wichtige Impulse für einen starken Ländlichen Raum umgesetzt werden. Die aufgenommenen Projektträger werden umgehend unterrichtet und können dann sofort mit ihren Vorhaben beginnen. Wir wollen den Antragstellern so ermöglichen, dass sie ihre Projekte zügig umsetzen können“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (24. Februar) anlässlich der Bekanntgabe der ELR-Programmentscheidung 2023 in Stuttgart.

Mit den im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum geförderten Projekten entsteht beispielsweise aus Scheunen zeitgemäßer Wohnraum, leerstehende Gebäude verwandeln sich in Cafés und Unternehmen können die beengten oder nicht mehr zeitgemäßen Platzverhältnisse zu zukunftsorientierten Produktionsflächen erweitern. Mit der diesjährigen ELR-Programmentscheidung werden über alle Projekte hinweg zudem Investitionen in Höhe von 864,7 Millionen Euro angestoßen. „Dieser gesamtwirtschaftliche Effekt kann sich sehen lassen. Höchste Priorität hat jedoch, dass die Bürgerinnen und Bürger gerne in ihrer Gemeinde leben und alle wesentlichen Bedarfe in der näheren Umgebung decken können. Im Ländlichen Raum in Baden-Württemberg lässt es sich gut leben und arbeiten. Er steht aber auch für ein besonderes Gefühl des Miteinanders, des Zusammenlebens und der Gemeinschaft. Dies alles trägt dazu bei, dass sich die Menschen im Ländlichen Raum wohlfühlen. Ein Garant dafür ist auch das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum“, betonte Minister Hauk.

Klimagerechtes Bauen unterstützen

Der Klimawandel wird auch in Baden-Württemberg immer präsenter und spürbarer. So leistet auch das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum einen wichtigen Beitrag zum Engagement der Landesregierung für den Klimaschutz. „Das ELR hat seinen Ansatz, auf das große CO2-Speicherpotential von Holz zu setzen, mit dieser Programmentscheidung weiter geschärft. So werden ab dieser Programmentscheidung im gewerblichen Bereich Neubauten nur noch dann gefördert, wenn sie mit Holz oder einem vergleichbaren CO2-speicherndem Baustoff errichtet werden“, erklärte Minister Hauk.

Auch in den anderen Förderschwerpunkten wird das ‚Bauen mit Holz‘ immer beliebter. Setzten 2017 noch wenige Dutzend Projektträger im ELR auf Holz als tragenden Baustoff, sind es bei dieser Programmentscheidung bereits 40 Prozent. „Mit diesem Anteil haben wir einen echten Meilenstein erreicht. Die zunehmende Klimasensibilität der Bürgerinnen und Bürger zeigt sich so auch im ELR in beeindruckender Weise. Das ELR wird in den kommenden Jahren den Klimaschutz weiterhin als wichtiges Element in die Strukturentwicklung integrieren. Das passt bestens zusammen“, betonte Minister Hauk.

ELR-Förderung im Rahmen der Programmentscheidung nach Landkreisen:

Regierungsbezirk

Kreis

Projekte

Gesamtkosten        

bereitgestellter Zuschuss

 Stuttgart

Böblingen

4

    3.214.528 €

 655.090 €

 

Göppingen

11

    5.079.239 €

 533.300 €

 

Heidenheim

20

23.609.535 €

 2.076.735 €

 

Heilbronn

19

17.276.817 €

 2.165.266 €

 

Hohenlohekreis

40

26.679.288 €

 3.174.935 €

 

Ludwigsburg

5

    3.064.587 €

 805.835 €

 

Main-Tauber-Kreis

64

36.817.375 €

 4.618.575 €

 

Ostalbkreis

46

28.230.987 €

 3.817.905 €

 

Rems-Murr-Kreis

21

    8.602.624 €

 889.820 €

 

Schwäbisch Hall

91

41.029.664 €

 5.257.783 €

Karlsruhe

Baden-Baden/Stadt

3

   873.133 €

   52.400 €

 

Calw

37

21.715.434 €

 3.160.220 €

 

Enzkreis

6

    7.854.015 €

 501.320 €

 

Freudenstadt

41

30.164.794 €

 3.022.980 €

 

Karlsruhe

19

12.974.067 €

 1.441.255 €

 

Neckar-Odenwald-Kreis

63

29.451.344 €

 4.953.905 €

 

Rastatt

14

    8.512.108 €

 573.130 €

 

Rhein-Neckar-Kreis

15

13.939.116 €

 1.130.125 €

Freiburg

Breisgau-Hochschwarzwald

49

23.771.258 €

 2.933.730 €

 

Emmendingen

21

10.059.186 €

 1.017.455 €

 

Konstanz

19

15.358.780 €

 2.780.310 €

 

Lörrach

34

14.991.982 €

 2.350.045 €

 

Ortenaukreis

90

54.436.836 €

 7.085.960 €

 

Rottweil

48

32.909.622 €

 3.648.530 €

 

Schwarzwald-Baar-Kreis

37

26.045.965 €

 3.103.425 €

 

Tuttlingen

28

23.428.891 €

 2.485.355 €

 

Waldshut

67

45.629.508 €

 5.012.130 €

Tübingen

Alb-Donau-Kreis

62

40.029.404 €

 3.583.480 €

 

Biberach

84

45.900.543 €

 4.535.465 €

 

Bodenseekreis

42

23.886.976 €

 2.567.570 €

 

Ravensburg

73

51.527.932 €

 5.308.540 €

 

Reutlingen

55

31.276.433 €

 3.086.690 €

 

Sigmaringen

100

66.842.262 €

 7.049.370 €

 

Tübingen

14

    5.787.492 €

 459.425 €

 

Ulm/Stadt

1

  83.234 €

 6.990 €

 

Zollernalbkreis

49

33.667.624 €

 4.557.005 €

Gesamtergebnis

 

1392

   864.722.583 €

    100.402.054 €

Hintergrundinformationen:

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) besteht seit 1995. Damals wurde aus dem „Dorfentwicklungsprogramm“ und dem vorwiegend gewerblich orientierten „Strukturprogramm Ländlicher Raum“ ein umfassendes Förderangebot für Gemeinden im Ländlichen Raum konzipiert. Das ELR wird als zentrales Förderinstrument für den Ländlichen Raum stetig weiterentwickelt, um auf aktuell relevante Fragestellungen reagieren zu können.

Für die Aufnahme in das ELR-Jahresprogramm stellen die Städte und Gemeinden sowie teilweise interkommunale Zusammenschlüsse Aufnahmeanträge. Die Aufnahmeanträge mit (inter-)kommunalen Infrastrukturprojekten, privaten Wohnbauprojekten und Unternehmensinvestitionen werden auf Ebene der Landkreise nach der Beratung in den dort angesiedelten Koordinierungsausschüssen priorisiert und den Regierungspräsidien vorgelegt. Diese legen dem MLR für jeden Regierungsbezirk einen Entscheidungsvorschlag vor.

Gemeinden, die Entwicklungskonzepte mit klaren Vorstellungen und Zielen zur Gestaltung des demografischen Wandels, zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung sowie zu Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft vorlegen, können Schwerpunktgemeinde werden. Schwerpunktgemeinden werden mehrjährig in das ELR aufgenommen, erhalten Fördervorrang und profitieren bei kommunalen Projekten von einem höheren Fördersatz.

Informationen zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum und Ansprechpartnerinnen / Ansprechpartner in den Regierungspräsidien Baden-Württemberg

Einen Überblick über das Antragsverfahren und die vielfältigen Möglichkeiten des ELR bekommen Sie in unserem Erklärfilm: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/mediathek/media/mid/elr-erklaerfilm/ 

Weitere Informationen zum ELR finden Sie unter: www.mlr-bw.de/elr

Quelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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