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Marktüberwachung

Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen identifiziert fast zwei Millionen nichtkonforme Produkte auf Online-Plattformen am europäischen Markt

Gültige Angaben zu EU-Bevollmächtigten sind in vielen Fällen nicht vorhanden.

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Das Foto zeigt ein Laptop und die Hand einer Person, die etwas eintippt
Symbolbild Online-Einkauf
Symbolbild Online-Einkauf

Aufgrund des globalen Handels werden heutzutage insbesondere im Onlinesegment immer mehr Produkte am europäischen Markt angeboten. Diese sind in der Herstellung oftmals günstiger und erzielen somit höhere Gewinnmargen als andere Produkte. Viele dieser Produkte entsprechen jedoch nicht den europaweit geltenden Bestimmungen.

Wirtschaftsakteure aus Drittstaaten (Länder, die nicht Mitglied der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums sind) entziehen sich aktuell zudem wirkungsvoll den Kontrollen der Marktüberwachungsbehörden, indem sie vorschriftswidrig darauf verzichten, sogenannte EU-Bevollmächtigte zu benennen. 

Die Benennung ist jedoch gesetzlich verpflichtend, da diese den Marktüberwachungsbehörden als greifbare Ansprechpartner zur Ermittlung und Beseitigung von Mängeln und Sicherheitsrisiken dienen. Sind sie nicht vorhanden, stehen die europäischen Kontrollbehörden im Falle einer mangelhaften Produktprobe oftmals vor massiven Schwierigkeiten, die Verantwortlichen in Drittstaaten zu belangen und Korrekturmaßnahmen für die am EU-Markt angebotenen Produkte durchzusetzen. 

Das Regierungspräsidium Tübingen, das für Baden-Württemberg landesweit zuständige Vollzugsbehörde ist, hatte im Rahmen einer umfangreichen Überwachungsaktion die Existenz von EU-Bevollmächtigten bei Online-Angeboten in den Fokus genommen – mit eindeutigem Ergebnis: Allein auf einer Online- Plattform konnten 1,5 Millionen Produktangebote von 6500 unterschiedlichen Verkäufern (zumeist mit Sitz in China) identifiziert werden, für die kein gültiger EU-Bevollmächtigter benannt war. Zwar wurde für die meisten Produkte ein entsprechendes Unternehmen als EU-Bevollmächtigter genannt. Die Nachfrage ergab jedoch in vielen Fällen, dass diese nicht im Zusammenhang mit dem ausgewiesenen Hersteller und Produkt standen und somit nicht verantwortlich waren, also nur „zum Schein“ angegeben wurden. Diese nichtkonformen Produktangebote wurden anschließend auf Hinweis des Regierungspräsidiums von der betreffenden Online-Plattform in freiwilliger Kooperation umgehend gelöscht. Darüber hinaus recherchierte die Marktüberwachungsbehörde weitere 453.000 Produkte mit falscher Nennung von EU-Bevollmächtigten, deren Löschung ebenfalls in freiwilliger Kooperation von den betreffenden Online-Plattformen durchgeführt wurde. 

Solange sich die Online-Plattformen gegenüber den Behörden kooperativ zeigen, können solche Angebote schnell gelöscht werden. Es wäre allerdings wünschenswert, die aktuell lückenhafte rechtliche Handhabe der Marküberwachungsbehörden zügig zu verbessern, um adäquate Maßnahmen sowohl gegenüber den Plattformen als auch gegenüber Händlern in Drittstaaten durchsetzen zu können, ohne auf den guten Willen der Akteure angewiesen zu sein. 

 

Dass sich die Angaben zu EU-Bevollmächtigten im Bereich des Onlinehandels auf Nachfrage oftmals als falsch herausstellen, ist bereits seit einiger Zeit Thema in den Fachkreisen. Bei den im Rahmen der Aktion des Regierungspräsidiums recherchierten Fällen wurde jedoch jeweils ein und derselbe Akteur als EU-Bevollmächtigter für eine immense Anzahl an identifizierten Produkten von vielen unterschiedlichen Anbietern genannt. Dieses gesetzeswidrige, systematische Vorgehen einiger Wirtschaftsakteure außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums führt zu einer nicht unerheblichen Verzerrung des Marktes und hat zur Folge, dass Behörden die gültigen Anforderungen bei Direktimporten aus Drittstaaten nicht angemessen prüfen können. Dies schwächt die fair agierenden Wirtschaftsakteure am europäischem Markt und bedroht die Existenz von Herstellern und Arbeitsplätzen innerhalb Europas. 

Die bei der Aktion erlangten Erkenntnisse wurden deshalb zwischenzeitlich in den entsprechenden Fachgremien kommuniziert, um die Problematik stärker in den Fokus zu rücken und erforderliche Gesetzesänderungen herbeizuführen. 

 

Hintergrundinformationen: 

Die Abteilung 11 – Marktüberwachung – des Regierungspräsidiums Tübingen hat die landesweite Aufgabe, die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Sicherheit, umweltgerechte Gestaltung sowie die Leistung von Produkten und Chemikalien zu überwachen. Eine weitere Aufgabe besteht in der Überprüfung von Informations- und Kennzeichnungspflichten (zum Beispiel Energieverbrauchskennzeichnung). Im Rahmen ihrer Aufgabenerledigung prüfen die Mitarbeitenden relevante Unterlagen und veranlassen gegebenenfalls physische Tests und Laborprüfungen der Produkte. Die Marktüberwachung trägt mit ihrer Arbeit dazu bei, dass Wirtschaftsakteure den gesetzlichen Anforderungen bei der Bereitstellung von Produkten und Erzeugnissen im sogenannten Non-Food-Bereich nachkommen. 

Tipps und Hinweise für den Einkauf von Produkten können folgendem Link entnommen werden: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt11/seiten/sicherer-onlinehandel

Die sogenannte Marktüberwachungsverordnung (EU 2019/1020) stellt grundsätzliche Anforderungen an das Bereitstellen von Produkten am Markt, wie zum Beispiel die Benennung eines EU-Bevollmächtigten: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R1020

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