Lesezeit:
Marktüberwachung auf der Messe Blechexpo – Kontrolle und Austausch im Bereich der Produktsicherheit
Lesezeit:
Auf der diesjährigen Blechexpo, einer der führenden Fachmessen für Blechbearbeitung in Europa, präsentierten mehr als 1.000 Aussteller ihre neuesten Entwicklungen in den Bereichen Umformtechnik, Trenntechnik, Schweißtechnik und Oberflächenbearbeitung. Gezeigt wurden unter anderem Laserbearbeitungsmaschinen, Stanzautomaten und Schweißgeräte.
Im Rahmen des Messebesuchs führte die Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen gezielte Überprüfungen an ausgewählten Produkten und Maschinen durch. Dabei standen insbesondere die Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen und die korrekte Kennzeichnung der Maschinen im Fokus. Die Kolleginnen und Kollegen prüften vor Ort technische Unterlagen, Sicherheitsaufkleber und Bedienungsanleitungen. Außerdem wurden mithilfe eines speziellen Messgerätes orientierende Prüfungen an Laserschutzscheiben durchgeführt. Dabei kamen die Kolleginnen und Kollegen der Marktüberwachung mit den Verantwortlichen der ausstellenden Unternehmen ins Gespräch. Durch diesen direkten Austausch konnten Fragen zur Konformität der Produkte unmittelbar geklärt werden. Mit der Unterstützung der Messe Stuttgart wurde Sorge dafür getragen, dass die Besucher einen sicheren Messebesuch erleben konnten.
Solche Messebesuche sind für die Marktüberwachung von zentraler Bedeutung. Sie ermöglichen es, neue Produkte frühzeitig kennenzulernen, Trends zu erkennen und Unternehmen direkt über ihre Pflichten nach den europäischen Richtlinien zu informieren. Gleichzeitig tragen sie dazu bei, das Bewusstsein für Produktsicherheit zu stärken und faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern. Der persönliche Kontakt zu Herstellern und Händlern vor Ort schafft zudem Vertrauen und fördert eine enge Zusammenarbeit im Sinne eines sicheren und transparenten Binnenmarktes.
Hintergrundinformationen:
Marktüberwachungsbehörden können Besuche auf Messen auf mehreren rechtlichen Grundlagen durchführen. Das zentrale Befugnis ergibt sich aus § 7 des Marktüberwachungsgesetzes (MüG), der auf Artikel 14 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) 2019/1020 verweist. Demnach dürfen Marktüberwachungsbehörden und ihre Beauftragten auch Messegelände, Ausstellungsflächen und ähnliche Räume zu den üblichen Geschäftszeiten betreten, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Dies gilt ausdrücklich auch gegenüber Ausstellern. Das Betretungsrecht umfasst alle Räumlichkeiten, die zum Ausstellen genutzt werden.
Die europäischen und nationalen Vorschriften stellen damit sicher, dass Marktüberwachungsbehörden auf Messen stichprobenartige oder gezielte Kontrollen zur Sicherstellung der Produktkonformität durchführen dürfen.