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Pressemitteilung

L 1165, Ortsumgehung Beimerstetten

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Symbolbild Städtischer Bebauungsplan

Das Regierungspräsidium Tübingen lädt alle Interessierten zur digitalen Öffentlichkeitsinformation am Donnerstag, 17. Juni 2021 ein.

Für die Ortsumgehung Beimerstetten wurde das Planfeststellungsverfahren eröffnet. Die Planfeststellungsunterlagen liegen seit Montag, 17. Mai 2021 bis Mittwoch, 16. Juni 2021 in der Gemeinde Beimerstetten aus und können auch online auf der Website des Regierungspräsidiums Tübingen unter Planfeststellung L 1165-Ortsumgehung Beimerstetten Alb-Donau-Kreis eingesehen werden.

 

Parallel dazu stellt das Planungsteam der Straßenbauabteilung des Regierungspräsidiums den interessierten Bürgerinnen und Bürgern die aktuellen Unterlagen zur geplanten Ortsumgehung Beimerstetten in einer Online-Veranstaltung vor.

 

Wir freuen uns über Ihr Interesse und laden Sie ein zur

digitalen Öffentlichkeitsinformation

am Donnerstag, den 17. Juni 2021 von 18:00 bis 20:30 Uhr

über die Videokonferenzplattform Webex.

 

Diese Einladung richtet sich an alle Interessierten aus Beimerstetten und Umgebung unabhängig davon, ob eine persönliche Betroffenheit durch die Planung besteht. An diesem Abend erläutert Ihnen das Planungsteam der Straßenbauabteilung alle wichtigen Daten zur technischen Planung, zur Verkehrswirkung, zur Lärmberechnung und zu den Auswirkungen auf Natur und Umwelt. Nach jedem Themenblock wird es zudem die Möglichkeit geben Fragen zu stellen. Das Planungsteam sowie unsere ebenfalls zugeschalteten externen Fachgutachter werden Ihnen Antworten liefern.

 

Die digitale Öffentlichkeitsinformation ist ein Angebot, das den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen soll, ihre Fragen zur Planung aus erster Hand beantwortet zu bekommen. Ihre Teilnahme an dieser Veranstaltung hat keine Auswirkung auf den förmlichen Teil des Planfeststellungsverfahrens. Einwendungen zum Planfeststellungsverfahren können unter Beachtung der einschlägigen Einwendungsfrist gegenüber der Planfeststellungsbehörde rechtswahrend vorgebracht werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Äußerungen im Rahmen der Öffentlichkeitsinformation keinen Eingang in das Planfeststellungsverfahren finden. Private Betroffene können bis einschließlich Freitag, 30. Juli 2021 Einwendungen erheben bzw. Stellungnahmen abgeben.

 

Bei Interesse melden Sie sich bitte unter der E-Mail Adresse OU-Beimerstetten@rpt.bwl.de an. Anschließend erhalten Sie von uns eine E-Mail mit Ihrem persönlichen Einladungslink.

 

Zur Verarbeitung personenbezogener Daten wird auf die Datenschutzerklärung des Regierungspräsidiums Tübingen verwiesen. Diese kann auf der Internetseite unter Datenschutzerklärung abgerufen werden. Informationen zum Schutz personenbezogener Daten, die die Regierungspräsidien speziell bei Bürgerinformation zum Stand von Straßenplanungen verarbeiten, finden Sie unter Informationen zum Schutz personenbezogener Daten.

 

Zum Vorhaben:

Das Regierungspräsidium Tübingen plant den Neubau einer Ortsumgehung von Beimerstetten. Die geplante Umgehungsstraße nimmt die Linie der L 1239 von Dornstadt kommend auf, führt parallel zur Bahnlinie westlich an Beimerstetten vorbei, unterquert die Bahnlinie Stuttgart-Ulm, verläuft dann nördlich der Gewerbegebiete „Lohäcker“ und „Filde“ in Ost-West-Richtung und endet an der L 1165 in Richtung Breitlingen. Sie ist insgesamt rund 1,8 km lang. Bestandteil der Planung ist auch der Neubau eines Radweges entlang der bestehenden L 1239 von der Einmündung der K 7302 (Albrecht-Berblinger-Straße) bis zum Bauanfang der Umgehungsstraße. Die Gesamtkosten des Vorhabens sind mit 11,3 Millionen Euro veranschlagt.

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Tel.: 07071 / 757-3131, gerne zur Verfügung.

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