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Kreisübergreifende Krisenmanagementübung für den Bevölkerungsschutz im Regierungsbezirk Tübingen
Rund 1.300 Akteure üben den Krisenfall
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Am 16. und 17. Oktober 2025 fand im Regierungsbezirk Tübingen eine Kreisübergreifende Krisenmanagementübung für den Bevölkerungsschutz statt. Szenario dieser Stabsrahmenübung waren eine Hochwasserlage sowie mehrere lokale Starkregenereignisse.
Beteiligt waren am 16. Oktober 2025 rund 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Regierungspräsidium Tübingen, in den Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalbkreis sowie der Stadt Ulm und in ausgewählten Städten und Gemeinden. Darunter waren die Städte Blaustein, Dietenheim, Riedlingen, Friedrichshafen, Bad Wurzach, Reutlingen, Bad Saulgau, Mössingen, Rottenburg am Neckar und Tübingen sowie die Gemeinden Ammerbuch, Ofterdingen, Jungingen und Oberstadion. Auch der Unternehmenskrisenstab der Firma ZF Friedrichshafen nahm teil. Das Regierungspräsidium Tübingen übte am 17. Oktober 2025 intern weiter.
Grobziel der Übung war es, die Kommunikation untereinander sowie Ebenen- übergreifend in Krisenlagen zu verbessern. Aus diesem Grobziel konnten die mitübenden neun unteren Katastrophenschutzbehörden im Regierungsbezirk Tübingen sowie die beteiligten Städte und Gemeinden weitere, auf ihre jeweilige Organisation abgestimmte Feinziele entwickeln. Der Fokus lag zum Einen darauf, das strategische Zusammenwirken innerhalb der jeweiligen Krisenmanagement-Stabsstrukturen zu trainieren, zum Anderen auf einem vorausschauenden und gemeinsamen Handeln im Sinne eines koordinierten Krisenmanagements sowie einer gemeinsamen Medienarbeit.
„Die Übung hat uns einmal mehr gezeigt, wie wichtig eine gute Vorbereitung ist. Was nicht geübt wird, kann im Ernstfall auch nicht funktionieren. Daher üben wir bereits heute unsere Kommunikationsprozesse für einen möglichen Krisenfall über die Verwaltungsebenen hinweg“, so Herr Regierungspräsident Klaus Tappeser.
Die Übung zeichnete sich durch eine hohe Praxisrelevanz aus. Extremwetterereignisse nehmen durch den Klimawandel auch in Deutschland zu. In der Folge können Starkregen- und Hochwasserereignisse wie beispielsweise in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen im Jahr 2021 oder auch 2024 in Baden-Württemberg auftreten und große Schäden an Menschenleben, Infrastruktur und Eigentum verursachen. Durch die Vielfalt der möglichen Schäden ergab sich zugleich die Möglichkeit, die multidisziplinäre Zusammenarbeit aller Akteure nachhaltig zu stärken.
Regierungspräsident Klaus Tappeser betonte bei der Online-Begrüßung aller Übungsbeteiligten im Regierungspräsidium Tübingen, in den Kreisen, Städten und Gemeinden sowie dem Unternehmenskrisenstab: „Wir nehmen den Schutz unserer Bevölkerung ernst, nicht erst im Ernstfall. Bevölkerungsschutzübungen sind unerlässliche Gelegenheiten, die Fähigkeiten der Mitwirkenden im Krisenmanagement zu verbessern, vorhandene Planungen zu überprüfen, die Zusammenarbeit zu stärken und die Resilienz der Verwaltung im Fall von Naturkatastrophen und anderen Großschadenslagen zu erhöhen.“
Derart groß angelegte Kreisübergreifende Krisenmanagementübungen finden im Regierungsbezirk Tübingen in einem dreijährigen Turnus statt. Sie erfordern einen sehr hohen Vorbereitungsaufwand durch behörden- und fachübergreifende Planungsgruppen, damit alle Ebenen (von der Gemeinde bis zum Regierungspräsidium) in einem auf den jeweiligen Zuständigkeitsbereich abgestimmten und realistischen Ausmaß in das Szenario und die diversen Übungseinlagen einbezogen sind.
Hintergrundinformationen:
Der Katastrophenschutz ist eine landesrechtliche Organisationsform der kommunalen und staatlichen Verwaltungen in den Ländern zur Gefahrenabwehr bei Katastrophen. Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, die Bekämpfung von Katastrophen vorzubereiten, Katastrophen zu bekämpfen und bei der vorläufigen Beseitigung von Katastrophenschäden mitzuwirken. Sie haben dazu die Maßnahmen zu treffen, die nach pflichtmäßigem Ermessen erforderlich erscheinen.
Die Katastrophenschutzbehörden in Baden-Württemberg sind dreigliedrig organisiert. Untere Katastrophenschutzbehörden sind die Landratsämter und die Bürgermeisterämter der Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden. Höhere Katastrophenschutzbehörden sind die Regierungspräsidien. Oberste Katastrophenschutzbehörde ist das Innenministerium.
Weitere Informationen zum Katastrophenschutz finden Sie auf der
- Internetpräsenz des Regierungspräsidiums Tübingen unter
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/sicherheit/katastrophen-und-zivilschutz/ ,
- des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg unter
https://im.baden-wuerttemberg.de/de/sicherheit/katastrophenschutz/
sowie
- des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe unter
Bildunterschrift:
Logo für die Kreisübergreifende Krisenmanagement-Exercise (KÜKEX) 2025; Urheber: Regierungspräsidium Tübingen