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Medienmitteilung

Jahrespressekonferenz „Marktüberwachung in Baden-Württemberg“

Aufgrund der Zunahme des Online-Handels recherchiert die Marktüberwachung nun verstärkt eigeninitiiert im Internet

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​„In Deutschland wird immer öfter im Internet eingekauft, wir alle können Produkte mittlerweile weltweit bestellen – damit erhöht sich aber auch das Risiko, an ein mangelhaftes Produkt zu geraten. Die Marktaufsicht beim Regierungspräsidium Tübingen reagiert entsprechend und richtet ihren Fokus verstärkt auf den Online-Handel“, so Regierungspräsident Dr. Jörg Schmidt anlässlich der Jahrespressekonferenz der Marktüberwachung am Donnerstag, 23.06.2016.

Die seit Januar 2014 landesweit für die Überwachung der Produkt- und Chemikaliensicherheit, von Bauprodukten und der Energieeffizienz von Geräten zuständige Abteilung Marktüberwachung im Regierungspräsidium Tübingen führt eigene Überprüfungen bei Herstellern und im Handel durch und geht Beschwerden von Verbrauchern oder Konkurrenten nach. Bei Verdacht eines Produktmangels unterbindet sie, auch in Zusammenarbeit mit dem Zoll, die Einfuhr nach Deutschland.

 

Der Online-Handel ist heutzutage in vielen Produktsegmenten ein wesentlicher Vertriebsweg und stellt daher auch einen zunehmenden Schwerpunkt in der Marktüberwachung dar. Dabei stellen sich für die Behörde zum Teil neue Herausforderungen, zum Beispiel durch neue Akteure in der Vertriebskette und durch Produkte, die direkt von Verbrauchern weltweit bestellt werden können und die nicht immer die in der EU gesetzlich geltenden Produktanforderungen erfüllen.

 

Aufgrund der Zunahme des Online-Handels recherchiert die Marktüberwachung nun verstärkt eigeninitiiert im Internet. Bei Verdacht eines Mangels werden die Hersteller aufgefordert, ihr Produkt zur Verfügung zu stellen. In Zusammenarbeit mit der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz werden diese Produkte daraufhin intensiv geprüft.

 

Die rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führten 2015 insgesamt mehr als 7.800 Prüfungen durch. In 36 % der Fälle waren die Produkte tatsächlich mangelhaft. Die Palette der zu überprüfenden Produkte umfasste dabei ein buntes Spektrum. Im Rahmen von Schwerpunktaktionen wurden beispielsweise Holz- und Metallbearbeitungsmaschinen, Roboter-Rasenmäher, Spielzeuge, Fahrradhelme, Laserprodukte, Wasch- und Reinigungsmittel, Batterien, Heißklebepistolen, Heizkissen, Bauprodukte, Halogenlampen und Elektromotoren kontrolliert:

 

  • Mit der Prüfung von handgehaltenen Holz- und Metallbearbeitungsmaschinen wurde dem „Do it yourself“-Trend in Deutschland Rechnung getragen. 163 Werkzeugmaschinen wie zum Beispiel Handkreis-, Säbel- und Stichsägen, Bandschleifer und Elektrohobel aus dem Marken- und Billigsegment wurden vor Ort in Bau- und Fachmärkten einer Sichtprüfung unterzogen. Anhand von detaillierten Checklisten wurden Sicherheits- und Kennzeichnungsanforderungen nach der EU-Maschinenrichtlinie und produktbezogenen Normen abgeprüft. Ziel der Aktion war es einen Marktüberblick zu erhalten, wie es im Heimwerkerbereich um die Produktsicherheit bestellt ist. Es ist festzuhalten, dass 33% der Maschinen Kennzeichnungsmängel und 6% sicherheitstechnische Mängel aufwiesen.

 

  • Roboter-Rasenmäher: Im Rahmen einer Schwerpunktaktion wurden zwölf Roboter-Rasenmäher überprüft. Dabei wiesen insgesamt zehn der zwölf getesteten Geräte Mängel bei der Kennzeichnung oder den Sicherheitseinrichtungen auf, worauf hin die Hersteller umfassende Maßnahmen ergriffen haben. Drei der zwölf getesteten Roboter-Rasenmäher sind nicht mehr in der bemängelten Bauweise auf dem Markt verfügbar. Bei den übrigen sieben bemängelten Produkten haben die Hersteller die Schutzvorkehrungen ihrer Modelle z. T. bereits verbessert und liefern sie jetzt damit aus. In drei Fällen läuft noch die Prüfung, ob die durch die Hersteller ergriffenen Maßnahmen ausreichend sind. Besondere Aufmerksamkeit kommt dabei der Sicherheit für Kleinkinder im Alter bis drei Jahren zu.

 

  • In einer Jahresschwerpunktaktion wurden 40 unterschiedliche batteriebetriebene Spielzeuge sicherheitstechnisch geprüft. Dazu wurden mechanische Tests durchgeführt und chemische Inhaltsstoffe gemessen. Acht Produkte waren aufgrund der Prüfungen zu beanstanden. Es handelte es sich größtenteils um formale Fehler (Bedien- und Warnhinweise). In zwei Fällen wurden allerdings mechanische Mängel festgestellt.

 

  • Bei Unfällen mit Fahrrädern ist ein Fahrradhelm eine wesentliche Sicherheitsausrüstung, um schwere Gesundheitsschäden zu vermeiden. In diesem Zusammenhang wurden 22 Fahrradhelme für Kinder getestet. An zehn Helmen wurden formale Mängel (z.B. Benutzerinformationen) festgestellt. Ein Helm wurde beanstandet, da das Tragesystem hinsichtlich der Abstreifsicherheit nicht ausreichend wirksam war.

 

  • Innerhalb eines ganzjährig andauernden Überwachungsprojektes wurden bis Endes des Jahres ca. 100 Laserprodukte in Bezug auf ihre Gefährlichkeit für Verbraucher untersucht. Vor allem im Internet und auf Jahr- und Krämermärkten wurden Laserpointer vorgefunden, die aufgrund ihrer hohen Leistungen zu dauerhaften Augenschäden führen können. Aber auch bei Laserprodukten anderer Art, zum Beispiel bei Hand- oder Heimwerkerprodukten, wurden Produktmängel vorgefunden.

 

  • Wasch- und Reinigungsmittel begleiten uns jeden Tag und sind daher bezüglich Verbraucherschutz, Umweltschutz und der Sicherstellung gleicher Marktbedingungen im Fokus der Marktüberwachung. Bei insgesamt 24 Reinigern für den privaten Haushalt wurden der Phosphorgehalt und die Informations- und Kennzeichnungspflichten gerade auch im Hinblick auf extreme pH-Werte geprüft. Während keines der Produkte zu viel Phosphor enthielt waren bei 14 der 24 Proben die Inhaltsstoffe nicht oder nicht richtig angegeben. Teilweise fehlte bei manchen Produkten das „Ätzend“-Symbol, ein wichtiger Warnhinweis für den Verbraucher.

 

  • Batterien sind in unzähligen Geräten verbaut und müssen, wenn sie leer sind, korrekt entsorgt werden um die Umweltbelastung auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Hier konzentrierte sich die Marktüberwachung auf die Überprüfung der Schwermetalle Quecksilber, Cadmium und Blei. Einerseits existieren hier Grenzwerte, andererseits müssen enthaltene Stoffe korrekt gekennzeichnet sein, damit das Rücknahmesystem und die Verwertung funktioniert. Nach Überprüfung von 70 Batterien und Akkus zeigte sich, dass bei drei Akkus zu viel Cadmium und bei fünf Batterien Quecksilber und / oder Blei ohne die erforderliche Kennzeichnung enthalten war.

 

  • Schadstoffe in Elektroartikeln waren in den vergangenen Jahren immer wieder ein Thema, bei denen Grenzwertüberschreitungen von Blei in Lötstellen oder Polymeren sowie verbotene Flammschutzmittel festgestellt wurden. Daher wurden 15 Heißklebepistolen und 16 Heizkissen bei Herstellern, in Discountern und Baumärkten, Drogerien, in „Ein-Euro-Läden“ und im Internet entnommen und auf Schadstoffe geprüft. Bei den Heißklebepistolen gab es keine Beanstandungen, bei einem Heizkissen eine deutliche Überschreitung von Blei in einer Lötstelle. Flammschutzmittel waren nicht zu beanstanden.

 

  • Bauprodukte stellen in aller Regel keine unmittelbare Gefährdung für deren Verwender dar. Allerdings entstehen Probleme für die betreffenden Bauten, wenn zugesicherte Eigenschaften nicht oder nur teilweise erfüllt werden. So können beispielsweise einzelne Legierungsbestandteile von Stählen deren Schweißbarkeit beeinträchtigen. Beim Einstieg in das komplexe Produktsegment Metallbauprodukte im Jahr 2015 stand die Marktrecherche im Vordergrund, erste repräsentative Ergebnisse werden zum Ende des Jahres 2016 erwartet.

 

  • Halogenlampen haben die klassischen Glühlampen abgelöst und stellen derzeit noch eine kostengünstige und einsatzbedingte Alternative zu den teuren LED-Lampen dar. Bei den 2015 geprüften 15 Lampenmodellen wurden in acht Fällen Mängel bei der Kennzeichnung und der Dokumentation festgestellt. In zehn Fällen war die Lampenlebensdauer (2000 Stunden) zu beanstanden. Diese Produkte sind sehr schnelllebig und häufig nach Vorliegen der Prüfergebnisse nicht mehr auf dem Markt. Ihre Bedeutung für den Markt nimmt jedoch ab, da bei der weiteren Preisentwicklung bei den LED-Lampen diesen die Zukunft gehören wird. Deshalb prüfen wir 2016 LED-Lampen.

 

  • Elektromotoren sind ein Beispiel für die sogenannten „business to business-Produkte“,  die der Verbraucher selten zu sehen bekommt. Sie sind aber in unzähligen Produkten eingebaut und haben somit ein hohes Einsparpotential. Sie gehören daher seit Jahren zum Prüfprogramm. Bei den 2015 geprüften 20 Elektromotoren mussten in 15 Fällen formale Anforderungen beanstandet werden, materielle Mängel bei der Energieeffizienz wurden jedoch nicht festgestellt. Die Aktion wird zur Absicherung der Ergebnisse jedoch in 2016 fortgeführt.

 

Hintergrundinformation:
Die Abteilung 11 des Regierungspräsidiums Tübingen hat seit dem 1. Januar 2014 die Aufgaben Marktüberwachung in Baden-Württemberg übernommen. Neben der Überwachung von Verbraucherprodukten, Investitionsgütern wie Maschinen und Anlagen, Chemikalien und von Bauprodukten stehen die rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Herstellern und Händlern für Fragen zur Verfügung.

 

Von den insgesamt acht Standorten (Tübingen, Karlsruhe, Stuttgart, Freiburg, Heilbronn, Göppingen, Donaueschingen und Riedlingen) aus werden landesweit Produkte bei Herstellern, Importeuren und Händlern überprüft. Die Überprüfungen erfolgen in Herstellungsbetrieben, auf Messen, im Internet sowie in Handelsbetrieben vom Großhandelsmarkt und Discounter bis hin zum kleinen Einzelhandelsgeschäft „um die Ecke“.

 

Geprüft werden die Erfüllung der sicherheitstechnischen Anforderungen und die chemischen Inhaltsstoffe sowie die Erfüllung der formalen Anforderungen wie zum Beispiel die korrekte Kennzeichnung der Produkte. Vermehrt gilt es auch, die Einhaltung von Leistungsmerkmalen wie zum Beispiel des spezifischen Energieverbrauchs zu überprüfen. Die vertiefte technische Prüfung der Produkte erfolgt gemeinsam mit Prüfinstituten des Landes wie der Geräteuntersuchungsstelle bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW), aber auch in Zusammenarbeit mit Prüfstellen in anderen Bundesländern.

 

Die Tätigkeit der Marktüberwachung verbessert zum einen den Verbraucherschutz und stärkt zudem den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg, weil gleiche Sicherheitsstandards für Produkte aus Baden-Württemberg und für Importprodukte gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen für alle Wirtschaftsakteure schaffen. Dies vermeidet Wettbewerbsverzerrungen durch mangelhafte Billigimporte und leistet daher einen wesentlichen Beitrag, um den Rang Baden-Württembergs als führendes Maschinenexportland zu sichern.

 

Hinweis für die Redaktionen
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Daniel Hahn, Pressereferent, Tel.: 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.

 

Hinweisblatt Informations- und Kommunikationswege für Verbraucher

Präsentation Marktüberwachung

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