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Medienmitteilung

Hochwasserschutz an der Blau

Das Regierungspräsidium Tübingen und die Stadt Blaustein planen eine Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Blau

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​Das Regierungspräsidium Tübingen und die Stadt Blaustein planen eine Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Blau. Ziel ist es, durch eine Vielzahl von einzelnen Maßnahmen den 100-jährlichen Hochwasserschutz in Blaustein zu erreichen. In Betracht kommen neben Dämmen und Mauern auch die Anhebung von Straßen und Wegen sowie eventuell mobile Anlagen. Die Planungen stehen noch ganz am Beginn.

In einem ersten Schritt wird das Büro Herzog & Partner, Wörth, in Zusammenarbeit mit dem Büro für Landschaftsplanung Baron/Stich, Ulm, im Jahr 2016 örtliche Hochwasserschutzmaßnahmen in Blaustein planen. Auftraggeber ist das Land Baden-Württemberg unter Beteiligung der Stadt Blaustein.

Um alle Bürgerinnen und Bürger bereits zum Beginn der Planungen einzubeziehen, findet eine öffentliche Informationsveranstaltung statt

am Freitag, 26. Februar 2016, von 14.00 – 16.00 Uhr

im Foyer des Rathauses Blaustein,

Marktplatz 2, 89134 Blaustein

 

Hierzu ist die Bevölkerung herzlich eingeladen. Es werden Übersichtspläne und der vorgesehene zeitliche Ablauf der Hochwasserschutzplanung aushängen sowie allgemeines Informationsmaterial zum Hochwasserschutz ausliegen. Vorträge sind nicht vorgesehen. Stattdessen stehen das Regierungspräsidium Tübingen, die Stadt Blaustein und das Büro Baron/Stich für Fragen und Anregungen zur Verfügung. Auch Herr Bürgermeister Thomas Kayser wird an der Veranstaltung teilnehmen.


Nach den aktuellen Hochwassergefahrenkarten sind größere Teile der Stadt Blaustein bei einem Hochwasserereignis, das statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (100-jährliches Hochwasserereignis; HQ100), von Überflutungen bedroht. Die Blau beginnt aber bereits ab einem 10-jährlichen Hochwasserereignis auszuufern. Dies hat zur Folge, dass nahezu der gesamte Innenbereich in der Tallage von Blaustein von Flusskilometer 6+450 (Mühlenwehr Blaustein, am Beginn des Blaukanals) bis Flusskilometer 9+200 (Ottostraße) festgesetztes Überschwemmungsgebiet nach § 65 Wassergesetz Baden-Württemberg ist.


Es ist dem Regierungspräsidium Tübingen und der Stadt Blaustein ein Anliegen, die Bevölkerung bereits jetzt über die Planungen zu informieren, wo noch Wünsche sowie Anregungen aufgenommen werden können.

 

Hintergrundinformation:


Die Blau ist ein Gewässer erster Ordnung. Für den Ausbau und die Unterhaltung solcher Gewässer ist im Regierungsbezirk Tübingen das Regierungspräsidium Tübingen zuständig.


Die Hochwassergefahrenkarten stellen einen wichtigen Baustein für eine umfassende Hochwasservorsorge dar. Sie wurden in ganz Baden-Württemberg als Gemeinschaftsprojekt von Land und Kommunen erarbeitet und sind in einer interaktiven Karte unter www.hochwasserbw.de einsehbar. Im Regierungsbezirk Tübingen liegen solche Karten für rund 2.500 Gewässerkilometer vor. Dargestellt sind unter anderem Überschwemmungsflächen und Überflutungstiefen sowie die vorhandenen Schutzeinrichtungen.


Die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (HQ100), gelten nach dem Wassergesetz des Landes Baden-Württemberg als festgesetzte Überschwemmungsgebiete, ohne dass es einer weiteren Festsetzung durch eine Rechtsverordnung bedarf. Die Hochwassergefahrenkarten haben demgegenüber rechtlich nur eine deklaratorische Wirkung. Sie stellen insbesondere im Siedlungsbereich diejenigen Gebiete dar, die bei einem HQ100 überflutet werden. Für diese Gebiete werden in § 78 Wasserhaushaltsgesetz besondere Schutzvorschriften formuliert. Beispielsweise darf in Überschwemmungsgebieten grundsätzlich nicht gebaut werden, und Gegenstände dürfen dort nur eingeschränkt gelagert werden.

 

Bildunterschriften:
Hochwasser in Blaustein im Jahr 1988; Fotografien: Stadt Blaustein

 

Hinweis für die Redaktionen
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Daniel Hahn, Pressereferent, Tel.: 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.

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