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Pressemitteilung

Hardy Losekamm wird neuer Leiter der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Sigmaringen

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links sieht man Hardy Losekamm und rechts Regierungspräsident Klaus Tappeser
Hardy Losekamm und Regierungspräsident Klaus Tappeser
Hardy Losekamm und Regierungspräsident Klaus Tappeser

Hardy Losekamm wird zum 1. Januar 2022 die Leitung der zum Tübinger Regierungspräsidium, Referat „Flüchtlingsaufnahme“ gehörenden Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Sigmaringen übernehmen.

 

Der 51-jährige Diplom-Verwaltungswirt ist Anfang November vom Landratsamt Zollernalbkreis zum Regierungspräsidium Tübingen gewechselt. Hardy Losekamm hat während seiner langjährigen Tätigkeit für den Zollernalbkreis unter anderem das dortige Verkehrsamt geleitet und die Ausländerbehörde betreut. In den nächsten Wochen steht für Losekamm die Einarbeitung in das neue Aufgabengebiet der Landeserstaufnahmeeinrichtung an. Anfang 2022 tritt er dann die Stelle von Andreas Binder an, der vier Jahre erfolgreich die Einrichtung geleitet hat und Ende 2021 in den Ruhestand geht.

 

Regierungspräsident Klaus Tappeser zeigte sich beim Dienstantritt von Hardy Losekamm überzeugt von der neuen Besetzung. „Die Leitung einer Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge erfordert viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl. Wir haben mit Hardy Losekamm einen Kollegen für diese Aufgabe gewinnen können, der alle Voraussetzungen dafür mitbringt, die erfolgreiche Arbeit von Andreas Binder nahtlos fortzuführen.“

 

Nach dem Abitur absolvierte Hardy Losekamm zunächst in Ludwigsburg ein Studium zum Diplom-Verwaltungswirt. Anschließend arbeitete er beim Landratsamt Zollernalbkreis, wo er im Rechts- und Ordnungsamt eingesetzt wurde. 2002 wurde ihm die Leitung eines breit gefächerten Sachgebiets übertragen, dem unter anderem die Ausländer-, Waffen- sowie die Kreispolizeibehörde angehörten. Später übernahm er die stellvertretende Leitung des Rechts- und Ordnungsamts. Im Jahre 2016 wählte der Kreistag Losekamm zum Leiter des Verkehrsamts. Er war damit für die Sachgebiete Nahverkehr, Straßenverkehr, Fahrerlaubnisse und die Zulassungsstellen des Landratsamts Zollernalbkreis verantwortlich und betreute 50 Mitarbeitende.

 

Hintergrundinformation:

Das Referat „Flüchtlingsaufnahme“ des Regierungspräsidiums Tübingen ist für die Erstaufnahme von Flüchtlingen im Regierungsbezirk Tübingen zuständig. Momentan sind die Landeserstaufnahmeeinrichtung in Sigmaringen und die Erstaufnahmeeinrichtung in Tübingen als Einrichtung für besonders Schutzbedürftige in Betrieb.

 

Die Asylsuchenden werden nach ihrer Ankunft in Deutschland zunächst im Ankunftszentrum in Heidelberg untergebracht. Dort findet neben der Registrierung und erkennungsdienstlichen Erfassung auch die Gesundheitsuntersuchung statt. Anschließend erfolgt die Verteilung auf die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes.

 

Für die Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge werden Dienstleister im Rahmen von europaweiten Ausschreibungen wie Alltagsbetreuung, Sicherheitsdienst, Verpflegung und medizinische Versorgung beauftragt. Das Regierungspräsidium Tübingen ist für deren Auswahl im Rahmen der Vergabeverfahren, Steuerung und Überwachung verantwortlich.

 

Nach der im Regelfall nicht länger als sechs Monate dauernden Unterbringung in der Erstaufnahme werden die Asylsuchenden gemäß dem Asyl- und dem Flüchtlingsaufnahmegesetz unter Zugrundelegung eines Bevölkerungsschlüssels auf die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg verteilt. Die landesweite Zuständigkeit für die Steuerung, Planung und Durchführung der Verteilung liegt beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

 

In den Erstaufnahmen werden den Asylsuchenden Sachleistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt. Zusätzlich erhalten sie Geldleistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens.

 

Ein weiteres Aufgabengebiet des Referates „Flüchtlingsaufnahme“ ist die Rückkehrberatungsstelle für Bewohnerinnen und Bewohner, die freiwillig in ihr Heimatland oder in andere aufnahmebereite Drittstaaten ausreisen möchten.

 

Bild:

V. l. n. r.: Hardy Losekamm und Regierungspräsident Klaus Tappeser, Fotografie: Regierungspräsidium Tübingen

 

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Tel.: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.

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