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Gewässerschau in Sipplingen am Bodensee
Regierungspräsidium Tübingen überprüft am 26. Februar 2025 bei Sipplingen den Gewässerzustand am Bodensee.
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Ein zuverlässiger Gewässerschutz erfordert eine regelmäßige Überprüfung. Nur so können der Zustand und die Funktionsfähigkeit des Bodensees frühzeitig erkannt und sichergestellt werden. Der beim Regierungspräsidium Tübingen angesiedelte Landesbetrieb Gewässer führt daher am 26. Februar 2025 zusammen mit dem Landratsamt Bodenseekreis in Sipplingen eine Gewässerschau durch.
Der Bodensee stellt eine wertvolle Ressource für Mensch und Natur dar. Regelmäßige Gewässerschauen sind notwendig, um die Funktionalität der Gewässer als Lebensraum, Hochwasserschutz und Wasserressource zu gewährleisten. Sie dienen dazu, potenzielle Beeinträchtigungen wie Verschmutzungen, Abflusshindernisse oder unerlaubte bauliche Veränderungen frühzeitig zu erkennen und notwendige Maßnahmen einzuleiten.
Die Gewässerschau wird ganztägig durchgeführt und umfasst den Bereich der öffentlichen und angrenzenden privaten Flächen entlang des Bodenseeufers. Betroffene Bürgerinnen und Bürger, deren Grundstücke an den Bodensee angrenzen, können die Begehung begleiten oder sich vorab über mögliche Maßnahmen und Zuständigkeiten informieren.
Zur ordnungsgemäßen Durchführung kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Dies ist erforderlich, um die Kontrolle und Pflege des Gewässers sicherzustellen. Eigentümerinnen und Eigentümer werden gebeten, den Zugang zu erleichtern und auf etwaige Besonderheiten aufmerksam zu machen.
Der Schutz und die Pflege der Gewässer sind eine gemeinsame Aufgabe. Während die Behörden für öffentliche Gewässer zuständig sind, tragen private Eigentümer Verantwortung für die ordnungsgemäße Unterhaltung ihrer angrenzenden Grundstücke. Die Gewässerschau bietet eine Gelegenheit, Fragen zu klären und Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten oder notwendige Maßnahmen zu erhalten.
Das Regierungspräsidium Tübingen bittet alle Betroffenen, um Verständnis für die Gewässerschau.
Hintergrundinformation:
Der Landesbetrieb Gewässer ist als Träger der Unterhaltungslast gesetzlich dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau am Bodensee durchzuführen (§ 32 Abs. 6 Wassergesetz Baden-Württemberg).
Gemäß § 101 Wasserhaushaltsgesetz ist der Träger der Unterhaltungslast auch dazu berechtigt, private Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten.
Für weitere Informationen zur Gewässerschau und den Aufgaben der Behörden steht der Leitfaden der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg „Gewässerschau – mehr als eine Pflichtaufgabe“ zur Verfügung. Dieser erläutert umfassend die rechtlichen Grundlagen und den Ablauf der Gewässerschau.
Ansprechperson beim Regierungspräsidium Tübingen für die Gewässerschau bei Sipplingen ist Murat Aydin, murat.aydin@rpt.bwl.de.