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Medienmitteilung

Geplantes Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Pfrunger-Burgweiler Ried“

Das RP Tübingen plant, das bestehende Naturschutzgebiet „Pfrunger-Burgweiler Ried“ wesentlich zu erweitern

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​Das Regierungspräsidium Tübingen plant, das bestehende Naturschutzgebiet „Pfrunger-Burgweiler Ried“ wesentlich zu erweitern und durch ein Landschaftsschutzgebiet gleichen Namens zu umranden. Zunächst soll die Erweiterung des Naturschutzgebiets abgeschlossen werden.

Nach derzeitiger Planung soll das neue Naturschutzgebiet insgesamt ca.1515 ha umfassen; diese liegen in den Landkreisen Ravensburg und Sigmaringen auf Gemarkungen der Gemeinden Wilhelmsdorf, Königseggwald, Riedhausen (Landkreis Ravensburg) und Ostrach (Landkreis Sigmaringen). Die Erweiterung steht in Zusammenhang mit dem Naturschutzgroßprojekt „Pfrunger-Burgweiler Ried“, das 2015 abgeschlossen wurde.

 

Ursprünglich war geplant, das erweiterte Naturschutzgebiet durch ein Landschaftsschutzgebiet mit den Grenzen des seit 5. Februar 2010 bestehenden Vogelschutzgebiets „Pfrunger- und Burgweiler Ried“ zu umranden, das zudem auch noch Flächen der Gemeinde Guggenhausen (Landkreis Ravensburg) umfasst. Im Verfahren zur Ausweisung der Schutzgebiete hat sich jedoch gezeigt, dass die derzeitigen Grenzen dieses Vogelschutzgebiets nicht ohne Weiteres übernommen werden können.

 

Das Regierungspräsidium Tübingen stellt die geplante Erweiterung des Landschaftsschutzgebiets daher zurück, bis die Grenzen des Vogelschutzgebiets „Pfrunger- und Burgweiler Ried“ fachlich überprüft sind. Dazu bedarf es insbesondere umfangreicher ornithologischer Untersuchungen. Demgegenüber wird das Verfahren zur Erweiterung des Naturschutzgebiets „Pfrunger-Burgweiler Ried“ unmittelbar fortgeführt.


Zu den Zielen der geplanten Schutzgebiete:
Das Ziel des erweiterten Naturschutzgebiets „Pfrunger-Burgweiler Ried“ liegt insbesondere darin, eines der bedeutendsten Moorgebiete Süddeutschlands als Lebensraum einer artenreichen, charakteristischen und teilweise stark gefährdeten Tier- und Pflanzenwelt sowie als Rastgebiet gefährdeter Vogelarten zu erhalten. Das Pfrunger-Burgweiler Ried – nach dem Federsee das zweitgrößte zusammenhängende Moorgebiet in Baden Württemberg – hat eine herausragende Bedeutung für den Schutz von Moorlebensräumen. Das bestehende Naturschutzgebiet „Pfrunger-Burgweiler Ried“ vom 20. November 1980 soll daher unter Einbeziehung einiger kleinerer Naturschutzgebiete wesentlich erweitert und inhaltlich neu geregelt werden.

Ziel des umrandenden Landschaftsschutzgebiets „Pfrunger-Burgweiler Ried“ ist unter anderem, einheitliche Regelungen zu finden für die Landschaftsschutzgebiete, die schon derzeit den größten Teil der betreffenden Fläche abdecken. Zudem geht es darum, die relativ unbestimmten Regelungen des Europäischen Vogelschutzgebiets „Pfrunger- und Burgweiler Ried“ vom 5. Februar 2010 zu konkretisieren.

 

Nähere Informationen finden sich im Beteiligungsportal des Regierungspräsidiums Tübingen (Pfrunger-Burgweiler Ried).


Hintergrundinformation:
Die Ausweisung von Naturschutzgebieten erfolgt durch Rechtsverordnung der höheren Naturschutzbehörde. Dies ist im Regierungsbezirk Tübingen das Regierungspräsidium Tübingen.

 

Die Pläne zu den Schutzgebieten sowie der Verordnungstext lagen vom 9. November 2015 bis zum 10. Dezember 2015 öffentlich bei den oben genannten Gemeinden sowie bei den Landratsämtern in Sigmaringen und in Ravensburg aus. Seitdem hat das Regierungspräsidium Tübingen die Einwendungen und Anregungen zu den geplanten Schutzgebieten gesichtet und eingeordnet und Gespräche mit Einwendern geführt.

 

Hinweis für die Redaktionen
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Daniel Hahn, Pressereferent, Tel.: 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.

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