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Feuerwehrwesen

Förderung des Feuerwehrwesens

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Das Bild zeigt ein rotes Feuerwehrfahrzeug im Gelände bei einer Übung
Feuerwehrfahrzeug bei einer Übung
Feuerwehrfahrzeug bei einer Übung

Rund neun Millionen Euro für die Feuerwehren im Regierungsbezirk Tübingen – erneut alle förderfähigen Anträge bewilligt!

„Retten – Löschen – Bergen – Schützen! Damit dies im Regierungsbezirk Tübingen weiterhin so gut gelingt wie bisher, unterstützen wir die Gemeinden und Landkreise bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Feuerwehrgesetz. Die Zuschüsse dienen dem Menschen- und Sachschutz ebenso wie dem Ehrenamt der Feuerwehr. Unsere Schwerpunkte liegen dabei auf Fahrzeugen und Feuerwehrhäusern,“ erläuterte Regierungspräsident Klaus Tappeser. Die Landeszuwendungen zur Projektförderung des Feuerwehrwesens betragen im Regierungsbezirk Tübingen dieses Jahr rund sechs Millionen Euro und die Pauschalförderung weitere rund 2,5 Millionen Euro.

 

Das Regierungspräsidium Tübingen hat dieser Tage die Bewilligungsmitteilungen zur Feuerwehrförderung an die Landkreise und die Stadt Ulm versandt und den Landratsämtern die Haushaltsmittel zur Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden zugewiesen.

 

Insgesamt wurden im Regierungsbezirk Tübingen 127 förderfähige Anträge auf Zuwendungen zur Projektförderung mit einer Antragssumme von rund sechs Millionen Euro eingereicht. Alle diese Maßnahmen konnten gefördert werden. Unterstützt werden insbesondere die Beschaffung von Fahrzeugen und der Bau bzw. die Erweiterung von Feuerwehrhäusern. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Projekte:

 

  • 31 Löschfahrzeuge
  • 10 Neubauten oder Erweiterungen/Umbauten von Feuerwehrhäusern
  • 2 Drehleiter-Fahrzeuge
  • 17 Gerätewagen (Logistik bzw. Transport)
  • 4 Netzersatzanlagen (für einen evtl. Stromausfall)
  • 6 Einsatzleitfahrzeuge
  • 439 Digitalfunkgeräte

 

Für die Projekte der Landkreise, der Stadt Ulm und des Kreisfeuerlöschverbandes Biberach hat das Regierungspräsidium Tübingen in diesem Jahr in elf Fällen Zuwendungsmittel bewilligt, und zwar in Höhe von 351.000 Euro. Über diese Förderung von Projekten der Landkreise und des Kreisfeuerlöschverbandes Biberach entscheidet das Regierungspräsidium in eigener Zuständigkeit.

 

Bei der Projektförderung der Gemeinden erstellen dagegen die Landratsämter die Bewilligungsbescheide. Insoweit verteilt das Regierungspräsidium Tübingen lediglich die Mittel an die Landratsämter. Dies erfolgt auf Basis von priorisierten Maßnahmenlisten, die die Landratsämter dem Regierungspräsidium vorgelegt haben.

 

Neben der Projektförderung fördert das Land Baden-Württemberg mit einer pauschalen Zuwendung pro Feuerwehrangehörigem bzw. Angehörigem der Jugendfeuerwehr Ausbildungskosten, Kosten für die Dienst- und Schutzkleidung sowie den Betrieb von Werkstätten. Für das Jahr 2022 beträgt diese Pauschalförderung im Regierungsbezirk Tübingen insgesamt rund 2,5 Millionen Euro. Zudem stehen dem Regierungsbezirk Tübingen Mittel für die Unfallfürsorge der Feuerwehrangehörigen sowie Sachmittel in Höhe von 600.000 Euro zur Verfügung.

 

Hintergrundinformationen:

Die Zuwendungen zur Feuerwehrförderung werden in Baden-Württemberg aus dem Landesanteil am Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer gewährt. Die Mittel für die sogenannte Projekt- und Pauschalförderung des Feuerwehrwesens werden den Regierungspräsidien jährlich vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg zugewiesen.

 

Die Kommunen erhalten über die Landratsämter pauschalisiert eine Landeszuwendung für jeden Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilungen in Höhe von 90 Euro und für jeden Jugendfeuerwehrangehörigen in Höhe von 40 Euro. Die jährliche Mittelzuweisung für die Projektförderung umfasst die neu zu vergebenden Mittel für das laufende Haushaltsjahr sowie die Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2024, 2025 und 2026.

 

Hilfeleistungen im Aufgabenbereich der Feuerwehr über Ländergrenzen hinweg erfolgen unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz kostenlos. Für eine solche unentgeltliche Hilfeleistung von und nach Bayern gilt diese Regelung bis zu einer Entfernung von 15 Kilometer Luftlinie ab der Grenze des Gemeindegebiets. In solchen Fällen erhält die Hilfe leistende Gemeinde in Baden-Württemberg auf Antrag Kostenersatz in Form einer Zuwendung vom Land Baden-Württemberg. Die Summe hierfür beläuft sich in diesem Jahr auf rund 23.579 Euro.

 

Anlagen:

Anlage 1:  Überblick über die Feuerwehrförderung im Regierungsbezirk Tübingen 2022

Anlage 2:  Übersicht der Projekte, bei denen die Zuwendungsbewilligung durch das Regierungspräsidium Tübingen erfolgt ist

 

Bildunterschrift:

Feuerwehrfahrzeug bei einer Übung; Fotografie: Regierungspräsidium Tübingen, Dr. Daniel Hahn.

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Telefon: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.

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