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Medienmitteilung

Entwurf des Luftreinhalteplans für Balingen fertiggestellt – Öffentliche Auslegung und Möglichkeit zur Beteiligung ab 26. August 2016

Aufstellung eines Luftreinhalteplans

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​Das Regierungspräsidium Tübingen begegnet der Überschreitung des Jahresgrenzwerts für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid in Balingen mit der Aufstellung eines Luftreinhalteplans. Der nun fertiggestellte Planentwurf wird vom 26. August 2016 bis einschließlich 29. September 2016 im Amt für Stadtplanung und Bauservice (Neue Straße 31, 72336 Balingen, Raum 300/Flurbereich 3, 3. Obergeschoss) und im Regierungspräsidium Tübingen (Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, 2. Obergeschoss, Zimmer N 253) zu den jeweiligen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt beziehungsweise ist im Internet über die Startseite des Regierungspräsidiums Tübingen (http://www.rp-tuebingen.de) unter „Der schnelle Klick“ – Luftreinhaltepläne einsehbar. Zusätzlich findet am 21. September 2016 in Balingen-Frommern ab 18:00 Uhr eine öffentliche Informationsveranstaltung in der Turn- und Festhalle statt.

Messungen der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) haben ergeben, dass der bei 40 µg/m³ liegende Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid in der Schömbergerstraße um 5 µg/m³ überschritten wird. Hauptursache für diese hohe Stickstoffdioxidbelastung ist der Straßenverkehr. Der Entwurf des Luftreinhalteplans enthält daher Maßnahmen, die insbesondere die Verkehrsemissionen reduzieren sollen. Eine wesentliche Maßnahme ist die Einführung einer Umweltzone. Fahrzeuge ohne grüne Plakette dürften dann das gesamte Stadtgebiet nicht mehr befahren. Die Reduzierung der Geschwindigkeit in der Endinger Ortsdurchfahrt auf 30 km/h soll zur Verkehrsverflüssigung und damit ebenfalls zur Emissionsminderung beitragen. Ein hierzu eingeholtes Gutachten belegt, dass diese Maßnahmen die Immissionen in und um Balingen  senken.

 

Bevor aber diese Maßnahmen verbindlich festgesetzt werden, besteht für die Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich an der Aufstellung des Luftreinhalteplans zu beteiligen. Bis einschließlich 13. Oktober 2016 können Einwendungen und Anregungen in schriftlicher Form an das Regierungspräsidium Tübingen, Referat 54.1, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, gerichtet werden. Auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen findet sich hierfür ein Formular.

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Simon Kistner, Pressereferent, Tel.: 07071/757-3080, gerne zur Verfügung.

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