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Pressemitteilung

Die Schulen im Regierungsbezirk Tübingen sind bereit für das neue Schuljahr

Die Lehrerversorgung und die Eingliederung zugewanderter bzw. geflüchteter Schülerinnen und Schüler in die Regelklassen fordern diesmal besonders heraus. Schülerzahlen in den Grundschulen mit deutlichem Anstieg.

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Schulkinder auf dem Weg zur Schule
Schulkinder auf dem Weg zur Schule

Lehrereinstellung zum Schuljahr 2023/24

 

Der Bedarf an Lehrerinnen und Lehrern ist groß. Das Bemühen geeignetes Lehrpersonal zu finden und einzustellen ebenfalls. Das Maßnahmenpaket der Landesregierung zur Lehrkräftegewinnung greift auch im Regierungsbezirk Tübingen. Insbesondere die Bereitschaft der Lehrkräfte zur Verlängerung der Dienstzeit, zur Unterstützung im Ruhestand und zur Erhöhung der Teilzeit trägt auch im neuen Schuljahr dazu bei, das hohe Niveau der Neueinstellungen mit einem Umfang von 722 Deputaten (Vorjahr 724) zu halten.

 

Der Direkteinstieg ins Lehramt ermöglicht geeigneten Personen ohne grundständige Lehrausbildung eine Beschäftigung im Lehrberuf. Die Ausweitung des Direkteinstiegs auf Grundschulen und die Sekundarstufe 1 (Klassen 5-10) trägt bereits im kommenden Schuljahr zur Gewinnung weiterer Lehrkräfte bei. Zum Start dieser Maßnahme wurden im Regierungsbezirk Tübingen insgesamt 21 schulbezogene Stellen ausgeschrieben. Die Ausschreibung stößt auf großes Interesse.

 

Hinzu kommt eine steigende Zahl an Lehrkräften, deren ausländische Lehrbefähigung anerkannt wurde. Hier konnte das Regierungspräsidium Tübingen im Rahmen seiner landesweiten Zuständigkeit in diesem Jahr bereits 41 (Vorjahr 36) Anerkennungen aussprechen, die meisten davon für den Bereich der Sekundarstufe 1, so dass die Unterrichtsversorgung in diesem Bereich davon profitiert.

 

Insgesamt konnte im Bereich der öffentlichen Grundschulen und Primarstufen an Gemeinschaftsschulen 214 (Vorjahr 190) Deputate vergeben werden, an Haupt- und Werkrealschulen sowie an Gemeinschaftsschulen (Sekundarstufe) 118 (Vorjahr 146), an Realschulen 46 (Vorjahr 55), an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren 74 (Vorjahr 93) und an Gymnasien 111 (Vorjahr 64). An den Beruflichen Schulen wurden 159 (Vorjahr 176) Deputate vergeben.

 

Die Unterrichtsversorgung ist je nach Region und Schulamt differenziert zu betrachten. Nach wie vor beliebt bei Bewerberinnen und Bewerbern sind die Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Tübingen. In den übrigen Landkreisen im Regierungsbezirk gestaltet sich die Versorgung der Schulen schwieriger. Insbesondere im ländlichen Raum in den Landkreisen Zollernalb, Alb-Donau und Reutlingen wird es zunehmend schwieriger, die Schulen ausreichend mit Lehrkräften zu versorgen.

 

Im Bereich der Grundschulen konnten im Gegensatz zum Vorjahr alle zur Verfügung stehenden Stellen für wissenschaftliche Lehrkräfte besetzt werden. Im Bereich der Sekundarstufe 1 wird im kommenden Schuljahr trotz aller Bemühungen mit Engpässen zu rechnen sein. Wegen des angespannten Arbeitsmarktes für Lehrkräfte bleibt die Versorgung der Schulen in diesem Bereich eine große Herausforderung.

 

Im gymnasialen Bereich konnten zum Schuljahr 2023/24 Lehrkräfte im Umfang von 111 Deputaten neu eingestellt werden. Damit ist die Zahl der Einstellungen fast doppelt so hoch wie im Vorjahr (64). Die Unterrichtsversorgung an den allgemein bildenden Gymnasien im Regierungsbezirk ist auch im kommenden Schuljahr gut, auch wenn weiterhin fachspezifische Mängel in den Fächern Bildende Kunst und Physik sowie kleinere fachspezifische Engpässe in den Fächern Mathematik und Chemie bestehen.

 

Für die Beruflichen Schulen wurden im Regierungsbezirk Tübingen bislang Lehrkräfte im Umfang von 159 Deputaten (Vorjahr 176) eingestellt. Fachspezifische Mängel bestehen aufgrund von Bewerbermangel weiterhin im Bereich der Sozialpädagogik, in Pflege und Gesundheit, aber auch zunehmend in allgemeinbildenden Fächern.

 

Die Lehrereinstellung läuft bis Ende September weiter und es wird mit Hochdruck daran gearbeitet, weitere Lehrkräfte zu gewinnen oder Bestandslehrkräfte zur Deputatsaufstockung zu ermuntern um die Zahl der noch unbesetzten Stellen zu reduzieren.

 

Erwartete Schülerzahlentwicklung zum Schuljahr 2023/24

 

Im Schuljahr 2023/24 werden an den öffentlichen Schulen im Regierungsbezirk Tübingen voraussichtlich 229.244 Schülerinnen und Schüler von 19.971 Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet. Das ist das Ergebnis einer Abfrage bei den Schulen und Schulbehörden im Regierungsbezirk Tübingen. In den Grundschulen werden 68.701 Schüler erwartet (Vorjahr: 63.151), in den Werkreal- und Hauptschulen 7.037 (Vorjahr: 6.890), in den Realschulen 31.031 (Vorjahr: 29.942), in den Gemeinschaftsschulen 19.212 (Vorjahr: 18.427), in den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren 5.461 (Vorjahr: 5.697) und an den allgemeinbildenden Gymnasien 42.402 (Vorjahr: 43.563). An den Beruflichen Schulen im Regierungsbezirk rechnet das Regierungspräsidium Tübingen mit 55.400 Schülerinnen und Schülern (Vorjahr: 55.699).

 

Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das einen Anstieg der Gesamtschülerzahl um 2,6%. In den Grundschulen ist die Schülerzahl um 8,8% gestiegen. Die Zahl der Erstklässler wächst um 9,6% auf 17.249 (Vorjahr: 15.731). Bei den weiterführenden Schulen legen insbesondere die noch im Aufbau befindlichen Gemeinschaftsschulen um 4,3% und die Realschulen um 3,6% zu. Die Schülerzahlen an den Beruflichen Schulen (-0,5%), an den Allgemeinbildenden Gymnasien (-2,7%) und an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (-4,1%) sind rückläufig.

 

Es ist damit zu rechnen, dass sich bis zur statistischen Erhebung Ende Oktober noch Änderungen ergeben werden.

 

Beschulung ukrainischer Kinder und Jugendlicher

 

Eine besondere Herausforderung für die Schulen und die Schulverwaltung stellt weiterhin die Eingliederung zugewanderter bzw. geflüchteter Schülerinnen und Schüler in die Regelklassen dar. Aufgrund des Ukrainekriegs sind im Schuljahr 2021/22 besonders viele Schülerinnen und Schüler ohne bzw. mit eingeschränkten Deutschkenntnissen nach Baden-Württemberg gekommen. 46% von Ihnen haben ihre Deutschkenntnisse so verbessern können, dass der Wechsel aus einer Vorbereitungsklasse (Sprachförderung) in eine Regelklasse möglich geworden ist.

 

Im Juli 2023 waren 6.777 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine an den allgemeinbildenden Schulen angemeldet. 3.635 von ihnen wurden in einer Vorbereitungsklasse (Sprachförderung) geführt, 3.132 in einer Regelklasse. Darüber hinaus sind noch 309 ukrainischstämmige Schülerinnen und Schüler an Beruflichen Schulen angemeldet.

 

Im Bereich der Beruflichen Schulen startet im kommenden Schuljahr eine Erweiterung des Vorbereitungsjahrs „Schule und Beruf“ (VABO), die eine bessere soziale und berufliche Integration ermöglichen soll und zugleich die Chance gibt, auf die unterschiedlichen Bildungsniveaus junger Geflüchteter einzugehen. Der Unterricht kann entsprechend den Erfordernissen im Verlauf des Schuljahres in den Fächern flexibel angeboten werden, beispielsweise durch eine erhöhte Anzahl an Unterrichtsstunden im Fach Deutsch zu Beginn des Schuljahres oder durch eine Ausweitung des Unterrichts mit Bezug zu lebensweltbezogenen Kompetenzen. Durch Praktika ist es für Geflüchtete mit unterschiedlichen Vorerfahrungen möglich, Erfahrungen in der beruflichen Praxis zu sammeln und damit die Chancen auf den Erhalt eines Ausbildungsplatzes zu verbessern.

 

Für das neue Schuljahr konnten bereits mit 313 Lehrkräften Verträge über eine Unterrichtstätigkeit in einer Vorbereitungsklasse (Sprachförderung) abgeschlossen werden.

 

Ziel- und Leistungsvereinbarungen als Bausteine des Qualitätsentwicklungsprozesses der Schulen

 

Das Qualitätsentwicklungskonzept des Landes Baden-Württemberg für seine Schulen beschreibt eine datengestützte Qualitätsentwicklung als zentrale Aufgabe und Auftrag für alle Schulen. Auf der Grundlage verlässlicher Daten sollen diese in Zusammenarbeit mit der Schulverwaltung zielgerichtet, systematisch und effektiv handeln. Ziel- und Leistungsvereinbarungen der Schulen mit ihrer jeweils vorgesetzten Behörde sowie Statusgespräche dienen dabei der systematischen Steuerung der Entwicklungsprozesse im Sinne der bildungspolitischen Schwerpunkte des Landes und der damit verbundenen bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler.

 

Im Bereich der Beruflichen Schulen ist die datengestützte Qualitätsentwicklung funktional im Konzept Operativ Eigenständige Schule (OES) verankert. So ist die Stärkung der schulischen Eigenständigkeit ist mit der systematisch angelegten Weiterentwicklung der Schul- und Unterrichtsqualität durchgängig verbunden. Mit der Ziel- und Leistungsvereinbarung (ZLV) und den Statusgesprächen wird der bisherige Prozess von Zielvereinbarung und Bilanzgesprächen nun weiterentwickelt. Wertvolle Erfahrungen und Erkenntnisse zur Ausgestaltung des neuen Ziel- und Leistungsvereinbarungsprozesses konnten innerhalb der letzten zwei Jahre mit Projektschulen – im Regierungsbezirk Tübingen die Matthias-Erzberger-Schule in Biberach, die Gewerbliche Schule in Münsingen und die Georg-Goldstein-Schule in Bad Urach – gewonnen werden.

 

Aus dieser Entwicklung heraus wird ab dem Schuljahr 2023/24 in einem auf fünf Jahre angelegten Regelprozess mit allen Beruflichen Schulen im Regierungsbezirk Tübingen eine Ziel- und Leistungsvereinbarung erarbeitet und diese mit der Schulaufsichtsbehörde abgeschlossen. In darauffolgenden, jährlichen Statusgesprächen betrachten Schule und Schulaufsicht anhand der in der Ziel- und Leistungsvereinbarung vereinbarten Eckpunkte und eventuell weiterer Erkenntnisse den systematischen Entwicklungsfortschritt. Soweit sich dabei Änderungsbedarfe für die Ziel- und Leistungsvereinbarung ergeben, werden diese in die Vereinbarung aufgenommen.

 

Aus dem Kreis der Gymnasien im Regierungsbezirk, deren Schulleitungen signalisiert hatten, dass sie zeitnah in den Prozess einer Ziel- und Leistungsvereinbarung mit dem Regierungspräsidium eintreten wollen, wurden 25 Schulen für einen ersten Durchgang im Schuljahr 2023/24 ausgewählt. Deren Zielvereinbarungspraxis wird die Erfahrungen mit Zielvereinbarungsprozessen, die im Rahmen eines Pilotprojekts mit den Gymnasien Ehingen (Zielvereinbarung zu Förderung der Motivation in der Pubertät) und Ochsenhausen (Zielvereinbarung zur Verwirklichung von Bildungsgerechtigkeit durch Begabtenförderung wie Förderkonzepte für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund) gesammelt wurden, verbreitern und vertiefen.

 

Die Staatlichen Schulämter beginnen im neuen Schuljahr zusammen mit den Grundschulen, Haupt- und Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit dem Qualitätsentwicklungsprozess. Voraussichtlich werden im Anschluss an die Statusgespräche, die im ersten Halbjahr stattfinden werden, rund 150 Schulen in den von Prozess der Ziel- und Leistungsvereinbarung starten.

Schülerzahlen

Hinweis an die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Stefan Meißner, Pressesprecher für Schule und Bildung, unter Telefon 07071/757-2137 zur Verfügung.

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