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Abteilung 7

Der Ausbau der Ganztagesangebote im Regierungsbezirk Tübingen geht voran

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7 Schulkinder mit Rucksäcken rennen auf ein Schulgebäude zu
Schulkinder auf dem Weg zur Schule
Schulkinder auf dem Weg zur Schule

Der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter wird in Baden-Württemberg stufenweise ab dem 1. August 2026 eingeführt. Kinder im Grundschulalter haben damit Anspruch auf Förderung in einer Ganztageseinrichtung. Der Anspruch besteht an Werktagen, Montag bis Freitag, im Umfang von acht Stunden täglich.

Um die Länder und Kommunen bei der Gewährleistung dieses Anspruchs zu unterstützen, stellt die Bundesregierung im Investitionsprogramm Ganztagesausbau Mittel zur Verfügung. Für den Regierungsbezirk Tübingen wurden zu diesem Zweck insgesamt 61.802.041 Euro bereitgestellt. Gefördert werden können beispielsweise investive Begleit- und Folgemaßnahmen vor Baubeginn – etwa die Räumung und Erschließung von Grundstücken, Baumaßnahmen wie Neubau oder Umbau sowie Investitionen in die Ausstattung einer Ganztageseinrichtung.

Nachdem die durch den Bund zur Verfügung gestellten Mittel bereits am ersten Tag der Antragstellung überzeichnet waren, hat das Land sich entschieden, zusätzliche Landesmittel in Höhe von 861,3 Millionen Euro in den Jahren 2024 bis 2029 bereitzustellen. Mit diesen Mitteln sollen alle vollständigen und begründeten Förderanträge, die bis zum 11. September 2024 beim Regierungspräsidium eingegangen waren und die die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllen, bewilligt werden können.

Beim Regierungspräsidium Tübingen gingen bis zum Stichtag insgesamt 188 Anträge, davon 163 öffentliche Träger und 25 private Träger, ein. Das Kultusministerium hat in Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden festgelegt, in welcher Reihenfolge die Anträge bearbeitet werden sollen. Zunächst werden Anträge geprüft, die bis zum 22. April 2024 eingegangen waren und mit deren Bearbeitung bereits begonnen wurde. Anschließend sind Anträge an der Reihe, die am 22. April 2024 bereits eingegangen waren und einen Anspruch auf Ausgleichsstockmittel angemeldet haben bzw. anmelden werden. Im Anschluss daran werden alle weiteren Anträge, die im Zeitraum vom 22. April 2024 bis zum 11. September 2024 eingegangen sind, geprüft. Bei dieser Gruppe ist die genaue Prüfreihenfolge mit einem Beirat, der je mit einem Vertreter aus Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag besetzt ist, abgestimmt.

Bisher hat das Regierungspräsidium Tübingen über 60 Anträge entschieden. Hierbei handelt es sich um am 22. April 2025 eingegangene Anträge, mit deren Bearbeitung man bis zu einer Verständigung über die Bearbeitungsregeln bereits begonnen hatte, und um erste Anträge, die aus dem Ausgleichsstock gefördert werden wollen. Die Bundesmittel in Höhe von 61.802.041 Euro sind inzwischen vollständig verteilt. Die weiteren Förderanträge, die bis zum 11. September 2024 beim Regierungspräsidium eingegangen sind und die die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllen, werden aus den zur Verfügung gestellten Landesmitteln gefördert.

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