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Medienmitteilung

31,8 Millionen Euro Investitionshilfen aus dem Ausgleichstock für finanzschwache Gemeinden im Regierungsbezirk Tübingen

Mit dem Ausgleichstock unterstützt das Land B-W die Infrastruktur und die Wirtschaft der Gemeinden im ländlichen Raum

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​Mit dem Ausgleichstock unterstützt das Land Baden-Württemberg vor allem die Infrastruktur und die Wirtschaft der Gemeinden im ländlichen Raum und leistet einen Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen im Regierungsbezirk Tübingen.

Sie wurde von vielen Bürgermeistern und Gemeinderäten mit Spannung erwartet: Die Entscheidung über die Verteilung der Ausgleichstockmittel, die heute (17.06.2016) unter dem Vorsitz von Regierungspräsident Dr. Jörg Schmidt im Verteilungsausschuss, dem auch Vertreter der Kommunalen Landesverbände angehören, getroffen wurde. Zur Verteilung standen dieses Jahr insgesamt 31,8 Millionen Euro. 22,5 Millionen Euro davon wurden als Investitionshilfen im regulären Programm des Ausgleichstocks bewilligt. Weitere 9,3 Millionen Euro wurden aus dem Sondervermögen „Kommunalinvestitionsfonds“ des Bundes zur Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden mit den Schwerpunkten Infrastruktur und Bildungsinfrastruktur als Ausgleichstock 2 – KlnvF-Fonds – verteilt.

 

Die Zuschüsse fließen in die Haushalte finanzschwacher Gemeinden und sollen ihnen helfen, notwendige kommunale Infrastrukturmaßnahmen zu realisieren. Neben dem Neubau von öffentlichen Einrichtungen wird auch die Finanzierung dringend erforderlicher Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden sowie das Feuerwehrwesen gefördert.

 

Kommunale Pflichtaufgaben wie Schulen und Kindergärten, auch mit den aktuellen Schwerpunkten der Ganztagesbetreuung und insbesondere der Kleinkindbetreuung, wurden bei der Mittelverteilung vorrangig berücksichtigt.

 

Zudem werden Sportstätten, Dorfgemeinschaftshäuser, Bürgersäle und Versammlungsräume gefördert, damit auch in den kleineren Gemeinden der Rahmen für ein Gemeinschaftsleben geschaffen wird. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des ländlichen Raumes und der örtlichen Wirtschaft.

 

Ausgleichstock – reguläres Programm

 

Verteilt wurden 22,5 Millionen Euro, um die sich 151 Gemeinden und 1 Gemeindeverwaltungsverband mit einer Antragssumme von rund 48 Millionen Euro beworben hatten. So unterschiedlich wie die Zuschussempfänger sind - von der Kleinstgemeinde mit 170 Einwohnern bis zur Stadt mit über 40.000 Einwohnern – so sehr unterscheiden sich auch Zuschusshöhe und Zuschusszweck: Das Spektrum reicht von 15.000 Euro für eine Kapitalumlage an einen Zweckverband über 470.000 Euro für den Neubau einer Gemeinschaftsschule bis hin zum diesjährigen Spitzenreiter mit 520.000 Euro für die Generalsanierung eines auch schulisch genutzten Hallenbades.

 

Eine Förderung setzt unter anderem voraus, dass die konkrete Maßnahme nach den Grundsätzen einer leistungsfähigen, sparsamen und wirtschaftlichen Verwaltung geplant wurde.

 

Investitionsschwerpunkte Schulen und Kindergärten

 

Wie schon in den Vorjahren standen der Bau und die Sanierung von Schulen sowie von Kindergärten und Kinderkrippen mit dem Schwerpunkt der Schaffung von Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder wieder im Vordergrund der Zuschussverteilung. Rund 8,9 Millionen Euro (39,6 Prozent der Zuschüsse) fließen in diese wichtigen Pflichtaufgabenbereiche.

 

Es folgen die öffentlichen Einrichtungen (Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser, Bauhöfe, Hochwasserschutz) mit 4,2 Millionen Euro (18,7 Prozent der Zuschüsse), Straßen und Verkehrseinrichtungen mit 3,5 Millionen Euro (15,5 Prozent der Zuschüsse), der Sportstättenbau mit 3,1 Mio. Euro (13,8 Prozent der Zuschüsse) sowie das Feuerlöschwesen (Feuerwehrhäuser/Feuerwehrfahrzeuge) mit 1,9 Millionen Euro (8,3 Prozent der Zuschüsse). Danach folgen Rathäuser mit 0,8 Mio. Euro (3,4 Prozent der Zuschüsse) und andere soziale Einrichtungen mit 0,2 Millionen Euro (0,9 Prozent der Zuschüsse).

 

Ausgleichstock 2 – KlnvF-Fonds

 

Nach den Regeln des Ausgleichstocks wurden zusätzlich 9,3 Millionen Euro nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz verteilt, um die sich 73 Gemeinden mit einer Antragsumme von rund 12,5 Millionen Euro beworben haben. Leistungsschwache Gemeinden konnten zur Kofinanzierung von Maßnahmen in den Bereichen Infrastruktur und Bildungsinfrastruktur die Mittel des Ausgleichstocks 2 in Anspruch nehmen. Die Bandbreite reicht auch hier von 15.000 Euro für den Umbau eines Kindergartens bis zu 650.000 Euro für die energetische Sanierung einer Mehrzweckhalle.

 

Auch bei diesem Programm standen Schulen und Kindergärten mit 4,1 Millionen Euro (44,9 Prozent) im Vordergrund, gefolgt von öffentlichen Einrichtungen mit 2,4 Millionen Euro (25,9 Prozent) und Straßenbaumaßnahmen einschließlich Verkehrseinrichtungen mit 2,2 Millionen Euro (23,8 Prozent). Auf Sportstätten und Rathäuser entfielen jeweils 0,25 Millionen Euro (2,7 Prozent).

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