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PresseDatenschutzhinweise bei Presse- oder Bürgeranfragen
Wenn Sie als Vertreterin / Vertreter der Presse oder als Bürgerin / Bürger eine Anfrage an uns richten oder eine Auskunft wünschen, erheben wir folgende Informationen:
- Vorname, Nachname,
- das Presseorgan, für das Sie tätig sind,
- eine gültige E-Mail-Adresse,
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk).
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO zur Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlich.
Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der geltenden Datenschutzbestimmungen zur Verwaltung des Schriftguts der Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg für zehn Jahre gespeichert und danach gelöscht. Ausnahmsweise werden die Daten nicht gelöscht, wenn wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Bearbeitung abgeschlossen worden ist.
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte findet nicht statt, es sei denn, Sie haben nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO Ihre Einwilligung gegeben oder die Weitergabe ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Regierungspräsidium Tübingen übertragen wurde.