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Referat 116Ausgangsstoffe für Explosivstoffe

Unsere Kernaufgaben

Um zu verhindern, dass bestimmte Stoffe zur illegalen Herstellung von Sprengsätzen für kriminelle Zwecke missbraucht werden, verbietet die Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe die Überlassung einer Reihe von chemischen Stoffen oberhalb bestimmter Konzentrationen an Personen, die nicht im Zusammenhang mit einer gewerblichen, unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit handeln. Weitere Stoffe unterliegen einer Meldepflicht innerhalb von 24 Stunden im Falle von verdächtigen Transaktionen oder des Abhandenkommens solcher Stoffe.

Dem Regierungspräsidium Tübingen obliegt als Inspektionsbehörde insbesondere die Überwachung der Einhaltung der für Wirtschaftsteilnehmer, gewerbliche Verwender oder Online-Marktplätze festgelegten Anforderungen nach der EU-Verordnung und dem Ausgangsstoffgesetz. Bei Feststellung von Verstößen können erforderliche Anordnungen zu deren Beseitigung bzw. zur Verhütung künftiger Verstöße erlassen und auch Sanktionen verhängt werden. Daneben berät die Inspektionsbehörde die Wirtschaftsteilnehmer zu deren Pflichten und führt Sensibilisierungsmaßnahmen durch.

Hier finden Sie Hilfe

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Eine Kontaktstelle zur Meldung verdächtiger Transaktionen oder des Abhandenkommens entsprechender Stoffe wurde beim Landeskriminalamt eingerichtet. 

Diese ist rund um die Uhr erreichbar unter:
0711 5401-3333 oder per Mail unter:
monitoring-ausgangsstoffgesetz@polizei.bwl.de.

Kontakt

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Referatsleitung

Tanja Breymaier
07071 757-5406
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Stellvertretung

Dr. Raimar Rostek
0761 208-2016
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