Auf allen Verbraucherprodukten ist der Name des Herstellers, oder sofern dieser nicht im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, der Namen des Bevollmächtigten oder des Einführers und deren Kontaktadresse aufzubringen. Weiterhin ist eine eindeutige Kennzeichnung zur Identifikation des Verbraucherproduktes vorgeschrieben. Sofern das Produkt speziellen Richtlinien unterliegt, können zusätzlich ergänzende Kennzeichnungsvorschriften vorliegen.