MarktüberwachungEnergieverbrauchsrelevante Produkte

Mehr Energieeffizienz für den Klimaschutz: Ihre persönliche Rolle als Verbraucher und Händler
Der Energie- und Ressourcenverbrauch von Produkten beeinflusst unser Klima – oft mehr, als man denkt. Um die Klimaschutzziele der Europäischen Union zu erreichen, ist es entscheidend, die Umweltauswirkungen energieverbrauchsrelevanter Produkte zu verringern. Ein zentrales Element dabei ist das sogenannte Ökodesign: Produkte sollen von Anfang an so gestaltet sein, dass sie möglichst energieeffizient und umweltfreundlich sind. So darf zum Beispiel der Stand-by-Verlust von herkömmlichen Elektro-Kleingeräten nicht höher als 0,5 W sein, Waschmaschinen müssen über ein Eco-Programm verfügen oder Elektromotoren einen bestimmten Mindest-Wirkungsgrad erreichen.
Was bedeutet Ökodesign konkret?
Das Ökodesign legt Anforderungen an die Gestaltung von Produkten fest – z. B. wie viel Energie ein Gerät im Betrieb verbrauchen darf oder wie gut es reparierbar ist. Mit Blick auf Lebensdauer und das Nutzungsende steht im Fokus, wie gut man sie demontieren kann und ob es Ersatzteile gibt. Diese Anforderungen sind in der EU einheitlich geregelt und gelten direkt auch in Deutschland. Hierzulande wurden sie mit dem Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) in nationales Recht umgesetzt.
Wer ist verantwortlich?
Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Anforderungen liegt bei den sogenannten Wirtschaftsakteuren – also den Herstellern, ihren Bevollmächtigten, Importeuren und Händlern. Insbesondere die Hersteller und Importeure müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, bevor sie auf den Markt gebracht werden. Viele Produkte aus Drittstaaten werden z.B. auf Online-Marktplätzen Verbrauchern in Deutschland direkt angeboten. Für diese muss es immer eine im europäischen Wirtschaftsraum ansässige verantwortliche Ansprechperson geben, die vom Hersteller beauftragt ist.
Auch Händler haben gesetzliche Pflichten. Sie dürfen nur Produkte verkaufen, die die Anforderungen erfüllen und müssen beispielsweise darauf achten, dass die Produkte korrekt gekennzeichnet sind.
Was ist Energieverbrauchskennzeichnung?
Um dem Verbraucher die Möglichkeit zu geben, sich schnell und einfach einen Überblick über die umweltrelevanten Eigenschaften eines Produktes zu verschaffen, wurde europaweit die Energieverbrauchskennzeichnung einzelner Produktgruppen eingeführt. Dazu gehören nicht nur die „Weiße Ware“ (Kühlschränke, Geschirrspüler etc.) und Fernsehgeräte, sondern z.B. auch Wärmepumpen, PKW, Reifen und Smartphones.
Wer überwacht die Einhaltung der Regeln?
In Baden-Württemberg ist das Regierungspräsidium Tübingen für die Marktüberwachung zuständig. Es prüft, ob Produkte die festgelegten Anforderungen erfüllen – sowohl formell (z. B. CE-Kennzeichnung) als auch technisch (z. B. Energieverbrauchswerte). Ziel ist es, die Anzahl gesetzeskonformer Produkte auf dem Markt zu erhöhen und somit zum Erreichen der EU-Klimaschutzziele beizutragen, Verbraucher zu schützen und einen fairen Wettbewerb sicherzustellen.
Sowohl die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die umweltrelevanten Eigenschaften eines Produktes (EVPG) als auch die entsprechend geforderte Kennzeichnung für den Verbraucher (EnVKG) seitens des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs wird von der Abteilung Marktüberwachung im Regierungspräsidium Tübingen überprüft
Wie erkennen Verbraucher energieverbrauchsrelevante Produkte?
Um dem Verbraucher die Möglichkeit zu geben, sich schnell und einfach einen Überblick über die umweltrelevanten Eigenschaften eines Produktes zu verschaffen, wurde europaweit die Energieverbrauchskennzeichnung (Energielabel) einzelner Produktgruppen eingeführt.
Sowohl die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die umweltrelevanten Eigenschaften eines Produktes (EVPG) als auch die entsprechend geforderte Kennzeichnung für den Verbraucher (EnVKG) seitens des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs wird von der Abteilung Marktüberwachung im Regierungspräsidium Tübingen überprüft.
Information des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Energielabels und Ökodesign
Landesweite Zuständigkeit: Regierungspräsidium Tübingen
Referat 115
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Marktüberwachung