Lesezeit:
Zweiter Bildungsweg

Das Abitur nachholen!
Der zweite Bildungsweg ermöglicht Jugendlichen, die kein Gymnasium besucht haben, oder auch Erwachsenen mit beruflicher Erfahrung, auf freiwilliger Basis Schulabschlüsse nachzuholen.
Allgemeine Informationen zum zweiten Bildungsweg
Um die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife nachzuholen, bieten sich folgende Möglichkeiten:
- Schulfremdenprüfung (Allgemein bildende Gymnasien)
- Abendgymnasium (Allgemein bildende Gymnasien)
- Kolleg (Fachhochschulreife, allgemeine Hochschulreife) (Allgemein bildende Gymnasien)
- Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in einer zweiten Fremdsprache (Allgemein bildende Gymnasien)
- Fachschule (Berufliche Schulen)
- Berufsoberschule (Berufliche Schulen)
- Berufskolleg (Berufliche Schulen)
Weitere Informationen
Wer das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife erwerben will, ohne Schülerin oder Schüler eines öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Gymnasiums zu sein, kann die Abiturprüfung als außerordentliche Teilnehmerin oder außerordentlicher Teilnehmer (Schulfremder) ablegen.
Informationen zur Schulfremdenprüfung (Abitur)
Die Anmeldung zur Schulfremdenprüfung (Abitur) ist bis zum 1. Oktober für die Prüfung im darauf folgenden Jahr mit dem folgenden Formular an das für den Wohnsitz der Bewerberin oder des Bewerbers zuständige Regierungspräsidium - Abteilung Schule und Bildung - zu richten.
Im Abendgymnasium können Erwachsene mit mehrjähriger beruflicher Tätigkeit neben der Arbeit die bundesweit anerkannte allgemeine Hochschulreife erlangen. Der Unterricht findet normalerweise abends oder in Ausnahmefällen am Wochenende statt.
Allgemeine Informationen zum Abendgymnasium
Standorte der Abendgymnasien im Bereich des Regierungspräsidiums Tübingen:
Reutlingen Abendgymnasium
Ulm Abendgymnasium
Ravensburg Abendgymnasium am Kolping-Kolleg
Das Kolleg bietet Erwachsenen mit mehrjähriger beruflicher Tätigkeit die Möglichkeit, die allgemeine Hochschulreife zu erlangen. Das Kolleg ist eine Vollzeitschule und dauert drei Jahre. Der Unterricht wird an den Kollegs tagsüber erteilt. Schülerinnen und Schüler dürfen während der gesamten Ausbildungszeit keine geregelte berufliche Tätigkeit ausüben.
Allgemeine Informationen zum Kolleg
Standort des Kollegs im Bereich des Regierungspräsidiums Tübingen:
Für Inhaberinnen und Inhaber einer fachgebundenen Hochschulreife gibt es die Möglichkeit durch eine zusätzliche Ergänzungsprüfung in einer zweiten Fremdsprache die allgemeine Hochschulreife zu erwerben.
Informationen für die Ergänzungsprüfung zweite Fremdsprache (pdf, 13 KB)
Die Anmeldung zur Ergänzungsprüfung ist bis zum 1. November für die Prüfung im darauf folgenden Jahr mit dem folgenden Formular an das für den Wohnsitz der Bewerberin oder des Bewerbers zuständige Regierungspräsidium - Abteilung Schule und Bildung - zu richten.
Zulassung zur Ergänzungsprüfung Abitur - Antrag (pdf, 106 KB)
Kontakt
Kontakt
Kontakt
Fachreferenten im Regierungspräsidium
Allgemein bildende Schulen
Dr. Dennis Hannemann
07071 757-2165
07071 757-2005
E-Mail senden
Berufliche Schulen
Nadine Bilen
07071 757-2205
E-Mail senden
Erreichbarkeit: Die Fachreferentinnen und Fachreferenten des Referats 75 haben häufig Auswärtstermine. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen gerne per Mail an die Kolleginnen und Kollegen.
Auskünfte kann auch die Referatsassistenz erteilen.
07071 757-2128