Zum Inhaltsbereich Zur Hauptnavigation

Europäische Datenschutzgrundverordnung für Schulen

DSGVO - die Europäische Datenschutzgrundverordnung für Schulen

Zum 25. Mai 2018 ist die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Mit den neuen Regelungen zum Datenschutz ergeben sich einige Neuerungen:

  • Ein behördlicher Datenschutzbeauftragter ist zwingend (Artikel 37)
  • Verfahrensverzeichnis wird zum Verarbeitungsverzeichnis (Ergänzung um Papierakten)
  • Die datenschutzrechtliche Einwilligung muss ausdrücklich erteilt werden.
  • Meldepflicht für Datenschutzpannen (Artikel 33)
  • Datenschutzfolgeabschätzung (Artikel 35: Risikominimierung)
  • Dokumentationspflichten (z. B. bei Datenübermittlung)