Europäische Datenschutzgrundverordnung für Schulen

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DSGVO - die Europäische Datenschutzgrundverordnung für Schulen
Zum 25. Mai 2018 ist die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Mit den neuen Regelungen zum Datenschutz ergeben sich einige Neuerungen:
- Ein behördlicher Datenschutzbeauftragter ist zwingend (Artikel 37)
- Verfahrensverzeichnis wird zum Verarbeitungsverzeichnis (Ergänzung um Papierakten)
- Die datenschutzrechtliche Einwilligung muss ausdrücklich erteilt werden.
- Meldepflicht für Datenschutzpannen (Artikel 33)
- Datenschutzfolgeabschätzung (Artikel 35: Risikominimierung)
- Dokumentationspflichten (z. B. bei Datenübermittlung)