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Ethik

Lächelnder Lehrer vor der Tafel

Termine und Informationen zum Abitur

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Schulgesetz § 100a

Schulgesetz § 100a

(1) Für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, wird das Fach Ethik als ordentliches Unterrichtsfach eingerichtet.

(2) Ethikunterricht dient der Erziehung der Schüler zu verantwortungs- und wertbewusstem Verhalten. Sein Inhalt orientiert sich an den Wertvorstellungen und den allgemeinen ethischen Grundsätzen, wie sie in Verfassung und im Erziehungs- und Bildungsauftrag des § 1 niedergelegt sind. Der Unterricht soll diese Vorstellungen und Grundsätze vermitteln sowie Zugang zu philosophischen und religionskundlichen Fragestellungen eröffnen.

(3) Das Kultusministerium stellt bei Vorliegen der personellen und sächlichen Voraussetzungen durch Rechtsverordnung fest, ab welchem Zeitpunkt der Unterricht im Fach Ethik in den einzelnen Schularten und Klassen zu besuchen ist.

Kontakt

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Fachreferentin im Regierungspräsidium

Dr. Reinhild Fliethmann
07071 757-2154
07071 757-2005
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Erreichbarkeit: Die Fachreferentinnen und Fachreferenten des Referats 75 haben häufig Auswärtstermine. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen gerne per Mail an die Kolleginnen und Kollegen.
Auskünfte kann auch die Referatsassistenz erteilen.
07071 757-2128

Fachberater

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Gernot Herrmann
Gymnasium Isny
07562 975650
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Dr. Marcel Remme
Wildermuth-Gymnasium Tübingen
07071 2041213
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