Referat 58Biosphärengebiet Schwäbische Alb

Blühende Streuobstwiesen, von Wanderschäfern gepflegte Wacholderheiden, sattgrüne Buchenwälder und sogar Weinberge prägen die Schwäbische Alb und das Albvorland. Eine über Jahrhunderte gewachsene Kulturlandschaft, die weltweit einmalig ist und die es für zukünftige Generationen zu bewahren gilt. Aus diesem Grund hat das Land Baden-Württemberg im Jahre 2008 eine 85.000 ha große Fläche, fast so groß wie Berlin, zum Biosphärengebiet Schwäbische Alb ausgewiesen, welches 2009 von der UNESCO anerkannt wurde.
Biosphärengebiete sind Modellregionen für eine nachhaltige Entwicklung. Kurz gesagt ist darunter das gleichberechtigte Miteinander von Mensch und Natur zu verstehen. In Biosphärengebieten werden gemeinsam mit den Bewohnern Ideen erprobt, wie die Kulturlandschaft beispielhaft erhalten und die Menschen gleichzeitig ihr Auskommen haben können.
Weitere Informationen zum Biosphärengebiet Schwäbische Alb finden Sie auf der
Internetseite: www.biosphaerengebiet-alb.de
Informationen zum Biosphärengebiet Schwäbische Alb
Das Regierungspräsidium Tübingen hat in Abstimmung mit den Beteiligten für die Kernzonen eine Wegekonzeption erarbeitet. Die Ausweisung der in den Kernzonen zugelassenen Wegen erfolgte durch die Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 07.06.2010, bekanntgemacht im Staatsanzeiger vom 11.06.2010.
Die Regelung erstreckt sich nicht auf die Wege auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen. Die Freigabe von Wegen auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen erfolgt abschließend durch gemeinsame Verfügung des Landratsamts Reutlingen und des Regierungspräsidiums Tübingen. Die aktuelle Fassung dieser Regelung finden Sie hier.
Unter Federführung des Regierungspräsidiums Tübingen wurde die bisherige Allgemeinverfügung zur Ausübung der Jagd in den Kernzonen des Biosphärengebiets Schwäbische Alb am 19.03.2020 (bekannt gemacht im Staatsanzeiger vom 27.03.2020) überarbeitet. Grundlage hierfür waren die Ergebnisse eines mehrjährigen Forschungsprojekts der Wildforschungsstelle Aulendorf zur Auswirkung von Jagdruhezonen bzw. Kernzonen auf das Schwarzwild. Die neue Allgemeinverfügung ist auf drei Jahre befristet und wird durch ein Monitoring begleitet.
Verordnung über das Biosphärengebiet Schwäbische Alb (pdf, 2 MB)
Stand 31.01.2008
Übersichtskarte groß (DIN A0) - Karte 1 nach § 2 Abs. 3 der Verordnung (pdf, 4.2 MB)
Stand 15.01.2008
Übersichtskarte klein (DIN A3) (pdf, 684 KB)
Stand 31.01.2008
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