Referat 58Biosphärengebiet Schwäbische Alb
Blühende Streuobstwiesen, von Wanderschäfern gepflegte Wacholderheiden, sattgrüne Buchenwälder und sogar Weinberge prägen die Schwäbische Alb und das Albvorland. Eine über Jahrhunderte gewachsene Kulturlandschaft, die weltweit einmalig ist und die es für zukünftige Generationen zu bewahren gilt. Aus diesem Grund hat das Land Baden-Württemberg im Jahre 2008 eine 85.000 ha große Fläche zum Biosphärengebiet Schwäbische Alb ausgewiesen, welches 2009 von der UNESCO anerkannt wurde. Im Jahr 2026 wurde das Biosphärengebiet im Rahmen eines partizipativen und umfangreichen Abstimmungsprozesses auf 121.445 ha vergrößert. Es erstreckt sich auf 36 Kommunen in den drei Landkreisen Alb-Donau, Esslingen und Reutlingen.
Biosphärengebiete sind Modellregionen für eine nachhaltige Entwicklung. Kurz gesagt ist darunter das gleichberechtigte Miteinander von Mensch und Natur zu verstehen. In Biosphärengebieten werden gemeinsam mit den Bewohnern Ideen erprobt, wie die Kulturlandschaft beispielhaft erhalten und die Menschen gleichzeitig ihr Auskommen haben können.
Weitere Informationen zum Biosphärengebiet Schwäbische Alb
Informationen zum Biosphärengebiet Schwäbische Alb
Die rechtliche Verankerung des erweiterten Biosphärengebiets “Schwäbische Alb” erfolgte im Jahr 2008 per Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg. Im Jahr 2026 wurde die Verordnung über das Biosphärengebiet “Schwäbische Alb” durch das Umweltministerium Baden-Württemberg geändert.
Zur Biosphärengebietsverordnung gehören 51 Karten:
Das Regierungspräsidium Tübingen hat in Abstimmung mit vielen Akteurinnen und Akteurinnen eine Wegekonzeption für die Kernzonen erarbeitet. Die Ausweisung der in den Kernzonen zugelassenen Wegen erfolgte durch eine Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Tübingen.
Kartenmaterial Wegekonzept Kernzonen Biosphärengebiet Schwäbsiche Alb 2014 (pdf, 21 MB)
Die Freigabe von Wegen auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen erfolgt abschließend durch gemeinsame Verfügung des Landratsamts Reutlingen und des Regierungspräsidiums Tübingen.
Rechtsverordnung des Regierungspräsidiums Tübingen und des Landratsamts Reutlingen zur Beschränkung des Betretens auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen (Stand 04.04.2006)
Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen und des Landratsamts Reutlingen zur Änderung der Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen und des Landratsamts Reutlingen zur Beschränkung des Betretens auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Münsingen (Stand 16.12.2009)
In einer Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Tübingen werden die Leitgedanken und Regelungen für die Jagd im Biosphärengebiet Schwäbische Alb festgelegt.
Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist ein gemeinsames Projekt ...
- des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg,
- der Regierungspräsidien Tübingen und Stuttgart,
- der Landkreise Alb-Donau, Esslingen und Reutlingen sowie der
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Weitere Informationen zum Biosphärengebiet Schwäbische Alb
Referat 58Kontakt
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Referatsleitung
Achim Nagel
07071 757 6333
07381 932938-0
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Anschrift
Biosphärenallee 2 - 4
72525 Münsingen-Auingen
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Weitere Ansprechpersonen für die einzelnen Fachbereiche finden Sie hier:
Geschäftsstelle im Biosphärengebiet Schwäbische Alb