Südsee-Kingenbühl
Das geplante Naturschutzgebiet umfasst einen seit mehreren Jahren stillgelegten Baggersee auf der Gemarkung Obersulmetingen, einem Ortsteil der Stadt Laupheim (Landkreis Biberach). Geprägt wird das Gebiet mit einer Gesamtfläche von 50,2 ha vor allem durch die offene Wasserfläche des ehemaligen Baggersees, der infolge des früheren Kiesabbaus entstanden ist.
Während der nördliche angrenzende Baggersee “Nordsee” intensiv für Freizeitaktivitäten wie Baden, Bootfahren und Segeln genutzt wird, kommt dem Bereich “Südsee” eine besondere naturschutzfachliche Bedeutung zu. Dieses Gebiet besitzt eine hohe Bedeutung als Rastplatz für Zugvögel und stellt für Brut- und Rastvogelarten sowie für spezialisierte Arten (siehe Bilder) vegetationsarmer Kiesflächen einen wichtigen Lebensraum dar. In dem Gebiet kommen neben bedeutenden Vögeln beispielsweise auch der Grasfrosch (Rana temporaria), verschiedene Libellenarten wie die Keilfleck-Mosaikjungfer (Aeshna isoceles) sowie 25 verschiedene Laufkäferarten.
In der heute stark überformten Landschaft von Rißtal nimmt das Gebiet eine besondere Stellung ein. Ziel der geplanten Unterschutzstellung ist es, den Baggersee mit seinen Ufer- und Waldbereichen als wertvollen Lebensraum für Brut- und Rastvögel sowie spezialisierten Arten dauerhaft zu sichern und weiterzuentwickeln.
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Der Südsee liegt im Mittleren Rißtal, das sich von Nordost nach Südwest erstreckt und nach Süden in das Schusstal übergeht. Das Rißtal und das Schusstal bilden dabei eine wichtige Verbindung zwischen dem Donautal und dem Bodenseegebiet. Die große Wasserfläche des Bodensees sowie das dortige gute Nahrungsangebot ziehen jedes Jahr Zehntausende von Wasservögeln an. Für viele Arten ist der Bodensee eines der bedeutendsten mitteleuropäischen Rast- und Überwinterungsgebiete. Der Südsee liegt somit auf einer wichtigen Zugvogelroute und dient zahlreichen Arten als Rast- und Nahrungsplatz – gewissermaßen als „Tankstelle“ auf ihrem Weg.
Auch künstlich entstandene Gewässer können sich zu wertvollen Lebensräumen entwickeln. Die Wasserflächen des Südsees dienen zahlreichen Zugvögeln als Rastplatz zwischen ihren Brut- und Überwinterungsgebieten, darunter Haubentaucher, Krickente und Tafelente. Gleichzeitig nutzen Brutvögel wie die Flussseeschwalbe den See während der Brutzeit als Nahrungsgebiet.
Die Kiesufer – insbesondere dort, wo sie flach ausgeformt sind – ähneln natürlichen Lebensräumen in Flussauen. Während dort die Dynamik der Flüsse offene Kiesflächen erhält, werden die Ufer am Südsee durch gezielte Gehölzentfernung und Beweidung offen gehalten. So können hier Arten wie der Flussregenpfeifer brüten, Watvögel wie der Waldwasserläufer rasten und zahlreiche Laufkäferarten – bislang wurden 25 Arten nachgewiesen – geeignete Lebensräume finden.
Ein Besuch lohnt sich zu allen Jahreszeiten. Vom Rundweg aus können zahlreiche Tierarten beobachtet werden, insbesondere verschiedene Vogelarten. Von März bis Juli sind viele Brutvögel im Gebiet anzutreffen: Die Flussseeschwalbe jagt über der Wasserfläche, und von den Kiesufern sind die charakteristischen „tiu“-Rufe des Flussregenpfeifers zu hören. Von September bis April rasten zahlreiche Enten- und Taucherarten auf dem See. Besonders im Herbst lassen sich auch unscheinbarere Watvögel wie Waldwasserläufer und Flussuferläufer beobachten. Ganzjährig halten sich Graugänse, teils in größeren Schwärmen, im Gebiet auf.
Das Gebiet wird bereits seit vielen Jahren durch Naturschutzgruppen und die Stadt Laupheim naturnah gestaltet (unterstützt mit Geldern des Landes Baden-Württemberg) – auch ohne formale Unterschutzstellung. So werden die Kiesufer durch Gehölzentfernung und Beweidung offengehalten, und flache Amphibientümpel wurden angelegt. Mit der Ausweisung als Naturschutzgebiet erhält das Gebiet jedoch einen besonderen rechtlichen Schutz nach dem Naturschutzgesetz. Ziel ist es, den naturnahen Zustand dauerhaft zu sichern und das Gebiet in Teilen im Sinne des Naturschutzes weiterzuentwickeln. Bauliche Eingriffe sind dann nicht mehr zulässig, und das Land Baden-Württemberg stellt zusätzliche Mittel für Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zur Verfügung.
Nein. Im Naturschutzgebiet hat die Natur Vorrang. Das Gebiet darf ausschließlich auf dem ausgewiesenen Rundweg betreten werden, um schützenswerte Tiere und Pflanzen möglichst wenig zu stören oder zu beeinträchtigen. Zum Baden, Segeln und Surfen steht der direkt gegenüberliegende Surfsee „Obersulmetingen“, auch „Nordsee“ genannt, zur Verfügung.