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Ein besonderer Naturraum mit außergewöhnlicher Vielfalt

Zwischen Feldern, Wiesen und Hecken hat sich auf den Rangendinger Wildkrautäckern über Jahrzehnte hinweg eine Landschaft entwickelt, die heute zu den artenreichsten ihrer Art zählt. Was auf den ersten Blick wie eine gewachsene Kulturlandschaft wirkt, ist in Wirklichkeit ein ökologischer Schatz: Zahlreiche seltene Pflanzen und Tiere finden hier Lebensräume, die andernorts längst verschwunden sind.

Das geplante Naturschutzgebiet ist ein Lebensraum von bundesweiter bis internationaler Bedeutung. Besonders wertvoll ist es für die sogenannte Segetalflora – seltene Wildpflanzen, die auf traditionell bewirtschafteten Äckern wachsen und heute vielerorts stark zurückgegangen sind. Auch spezialisierte, pflanzenfressende Käferarten sind auf diese Pflanzen angewiesen. Darüber hinaus finden zahlreiche weitere Tier- und Pflanzenarten hier geeignete Lebensbedingungen.

Insgesamt wurden über 160 Ackerwildkrautarten, viele Blatt- und Rüsselkäferarten,  18 Brutvogelarten, 51 Tagfalter und Widderchen, 18 Heuschreckenarten, 70 Laufkäfer- und 40 Wildbienenarten (Stand 2020) im Gebiet nachgewiesen. Auch für Fledermäuse ist das Gebiet ein bedeutender Nahrungsraum mit bis zu dreifach höherer Aktivität als auf konventionell bewirtschafteten Flächen in der Umgebung. Weitere bedeutende Artenvorkommen sind der vom Aussterben bedrohte Habichtskraut-Wiesenspinner und die streng geschützten Arten Zauneidechse sowie der Linden-Prachtkäfer.

Die außergewöhnliche Artenvielfalt ist das Ergebnis einer über Jahrzehnte gewachsenen, strukturreichen Kulturlandschaft. Extensiv bewirtschaftete Äcker mit geringem Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz prägen das Gebiet ebenso wie artenreiche, nährstoffarme Wiesen (Magergrünland). Feldraine, Hecken, Brachen und vielfältige Übergangsbereiche zwischen unterschiedlichen Lebensräumen ergänzen dieses Mosaik. Gerade diese Übergänge – in der Fachsprache „Ökotone“ – sind besonders artenreich, weil hier verschiedene Lebensräume unmittelbar aufeinandertreffen.

Viele der hier vorkommenden Arten sind auf diese traditionelle, schonende Bewirtschaftung angewiesen. Sowohl eine Intensivierung als auch eine vollständige Aufgabe der Nutzung würde ihre Lebensgrundlage gefährden. Der dauerhafte Erhalt dieser Kulturlandschaft ist daher entscheidend für den Schutz der biologischen Vielfalt.

 

Häufig gestellte Fragen

Das Naturschutzgebiet ist die höchste Schutzkategorie des Naturschutzrechts. Sie wird nur Gebieten mit außergewöhnlicher biologischer Vielfalt, besonderer Eigenart oder landschaftlicher Schönheit zuerkannt. Die Rangendinger Wildkrautäcker weisen bereits heute eine sehr hohe ökologische Qualität auf. Durch die Ausweisung als Naturschutzgebiet werden diese besonderen Werte langfristig gesichert. Der Schutzstatus stellt sicher, dass die vorhandene Vielfalt dauerhaft erhalten bleibt – auch über einzelne Projekte oder beteiligte Personen hinaus. Derzeit sind rund 1,8 % der Fläche des Zollernalbkreises als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Mit der Unterschutzstellung der Rangendinger Wildkrautäcker wird ein weiterer besonders wertvoller Lebensraum in dieses Schutzsystem aufgenommen.

  1. die Erhaltung und Entwicklung extensiv genutzter Ackerschläge samt der artenreichen Segetalflora

  2. die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der mageren Grünlandbestände unter Berücksichtigung der ökologischen Ansprüche der Zielarten

  3. die Erhaltung und Entwicklung von Kleinstrukturen und Ökotonen wie Ackerrandstreifen, Raine, Böschungen, Niederhecken, unbefestigte Wege, Einzelbäumen und Streuobstbeständen unter Berücksichtigung der ökologischen Ansprüche der Zielarten

  4. Erhaltung des offenen Landschaftsbildes als Lebensraum für Feldvögel und Jagdhabitat für Fledermäuse

  5. die Erhaltung der Lebensgrundlagen der Populationen seltener und bedrohter Arten, insbesondere

    a) der bundesweit vom Aussterben bedrohten Arten

    • Orientalischer Ackerkohl (siehe Bild)

    • Flammen-Adonisröschen (siehe Bild)

    • Gestreifter Steppenrüssler

    • Thamiocolus pubicollis

    • Thychius sharpi

    b. der im Anhang II der FFH-Richtlinie geführten Dicken Trespe (Bromus grossus; Bild) sowie

    c. der vorkommenden bundes- und / oder landesweit stark gefährdeten Arten.

Die Bedeutung eines Gebiets für den Natur- und Artenschutz wird anhand einer bundesweit einheitlichen, neunstufigen Bewertungsskala ermittelt. Dabei wird unter anderem berücksichtigt,

  • wie viele bedrohte Arten im Gebiet vorkommen,
  • wie stark diese Arten gefährdet sind und
  • welche Verantwortung für ihren Erhalt besteht.

Zusätzlich wird bewertet, wie gut die Lebensgemeinschaften der Arten insgesamt ausgeprägt sind. In den Rangendinger Wildkrautäckern kommen sowohl bei den Ackerwildkräutern als auch bei den Käfern mehrere Arten vor, die bundesweit als vom Aussterben bedroht oder stark gefährdet gelten. Auch die Zusammensetzung ihrer Lebensgemeinschaften ist hier überdurchschnittlich gut erhalten. Daraus ergibt sich eine bundesweite Bedeutung des Gebiets (Bewertungsstufe 9).

Besucherinnen und Besucher sollen sich künftig auf den ausgewiesenen Wegen aufhalten und das Gebiet nicht querfeldein betreten, befahren oder bereiten. Diese Regelung dient dem Schutz besonders empfindlicher Arten, die teilweise nur mit einzelnen Exemplaren vorkommen und leicht durch Betreten oder Pflücken geschädigt werden können. Pflanzen und Tiere dürfen weder entnommen noch eingebracht werden. Hunde sollten an der Leine geführt werden, um brütende Vögel sowie andere Wildtiere und ihre Jungtiere nicht zu stören. Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Äcker und Wiesen bleibt weiterhin möglich. Die dort vorkommenden Lebensgemeinschaften sind an diese Nutzungsform und insbesondere an die Zeitpunkte der Bewirtschaftung angepasst.

In Baden-Württemberg kommen mehrere hundert Arten von Wildbienen vor. Diese leben überwiegend einzeln und sind häufig auf ganz bestimmte Pflanzenarten als Nahrungsquelle spezialisiert. Viele Wildbienenarten gelten als gefährdet. Honigbienen leben dagegen in großen Völkern und sammeln Pollen und Nektar in sehr großen Mengen (ein Honigbienenvolk nutzt in etwa so viel Pollen und Nektar wie 10.000 Wildbienen). In besonders artenreichen, aber nährstoffarmen Lebensräumen kann dies zu einer starken Konkurrenz um Nahrung führen.