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Referat 54.1Luftreinhalteplan für die Stadt Ulm

Die Luftqualität in Ulm

Ergebnisse der Messstellen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW):

Luftreinhalteplan Ulm - 2. Fortschreibung

Die Luftqualität im Regierungsbezirk Tübingen hat sich aufgrund der durch Land und Städte ergriffenen wirksamen Maßnahmen weiter verbessert. Auch die an der verkehrsnahen Messstation Ulm Zinglerstraße gemessenen Immissionskonzentrationen von Stickstoffdioxid liegen deutlich unterhalb der aktuell geltenden Grenzwerte. Das Regierungspräsidium Tübingen hat daher den Luftreinhalteplan für Tübingen fortgeschrieben und die Umweltzone sowie Geschwindigkeitsreduzierungen aufgehoben.

Die Auswirkungen der Aufhebung der Umweltzonen wurde gutachterlich von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) (pdf, 1.6 MB) untersucht.

Die folgenden Maßnahmen sind in der 2. Fortschreibung festgesetzt:

  • M5 Aufhebung der Grünen Umweltzone (Stadtgebiet Ulm mit Einbeziehung der Bundesstraße B 10) - Aufhebung der Maßnahmen M1 und M2 der 1. Fortschreibung zum 04.06.2024
  • M6 Aufhebung der Geschwindigkeitsreduzierungen im Verlauf der B 10 im Stadtbereich von 50 km/h und außerorts von 70 km/h zum 31.12.2024

Nähere Informationen können der Fortschreibung entnommen werden. Hier finden Sie die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Ulm (pdf, 1.4 MB).

Im Zeitraum vom 09.02.2024 bis einschließlich 11.03.2024 bestand die Möglichkeit der Einsichtnahme des Planentwurfs der 2. Fortschreibung. Bis einschließlich 25.03.2024 hatten die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit sich zum Planentwurf zu äußern. Beim Regierungspräsidiums Tübingen gingen insgesamt zwei Stellungnahmen zum Planentwurf ein. Alle die Luftreinhalteplanung und die Luftreinhalteplanmaßnahmen betreffenden Stellungnahmen wurden eingehend geprüft und abgewogen.

Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Ulm tritt nach Veröffentlichung und zweiwöchiger Auslegung am 07.05.2024 in Kraft.