Referat 54.1Luftreinhalteplan für die Stadt Tübingen


Die Luftqualität in Tübingen
Ergebnisse der Messstellen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW):

Luftreinhalteplan Tübingen - 3. Fortschreibung
Die Luftqualität im Regierungsbezirk Tübingen hat sich aufgrund der durch Land und Städte ergriffenen wirksamen Maßnahmen weiter verbessert. Auch die an der verkehrsnahen Messstation Tübingen Mühlstraße gemessenen Immissionskonzentrationen von Stickstoffdioxid und Feinstaub liegen deutlich unterhalb der aktuell geltenden Grenzwerte. Das Regierungspräsidium Tübingen hat daher den Luftreinhalteplan für Tübingen fortgeschrieben und die Umweltzone sowie Geschwindigkeitsreduzierungen aufgehoben.
Die Auswirkungen der Aufhebung der Umweltzonen wurde gutachterlich von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) (pdf, 1.6 MB) untersucht.
Die folgenden Maßnahmen sind in der 3. Fortschreibung festgesetzt:
- M8 Aufhebung der Grünen Umweltzone – Erweiterung auf das Gemeindegebiet Tübingen mit allen Teilorten und Einbeziehung der Bundesstraßen (Aufhebung der Maßnahmen M1 und M2 zum 04.06.2024)
- M9 Aufhebung der Geschwindigkeitsreduzierungen von Tempo 40 auf bestimmten Straßen in der Innenstadt, sowie im Verlauf der B 28 Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h im Stadtgebiet und von 30 km/h Ortsdurchfahrt Tübingen Unterjesingen (Aufhebung der Maßnahme M3 zum 31.12.2024)
Nähere Informationen können der Fortschreibung entnommen werden. Hier finden Sie die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Tübingen (pdf, 730 KB).
Im Zeitraum vom 09.02.2024 bis einschließlich 11.03.2024 bestand die Möglichkeit der Einsichtnahme des Planentwurfs der 3. Fortschreibung. Bis einschließlich 25.03.2024 hatten die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit sich zum Planentwurf zu äußern. Beim Regierungspräsidiums Tübingen gingen insgesamt zwei Stellungnahmen zum Planentwurf ein. Alle die Luftreinhalteplanung und die Luftreinhalteplanmaßnahmen betreffenden Stellungnahmen wurden eingehend geprüft und abgewogen.
Die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Tübingen tritt nach Veröffentlichung und zweiwöchiger Auslegung am 07.05.2024 in Kraft.