Referat 54.1Luftreinhalteplan für die Stadt Balingen


Die Luftqualität in Balingen
Trotz der Aufhebung der Balinger Umweltzone am 01.11.2020 nahm der Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert in Balingen weiter ab. Für das Jahr 2021 ermittelte die LUBW einen Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von 21 µg/m³. Aufgrund der weiterhin sinkenden Stickstoffdioxid-Messwerte wurde die Messstation in Balingen in der Schömberger Straße 2022 abgebaut.
Luftreinhalteplan Balingen - 1. Fortschreibung
Die Luftqualität in Balingen hat sich durch die Luftreinhalteplan-Maßnahmen erheblich verbessert. Durch die Umsetzung der Maßnahmen des Luftreinhalteplans und durch die planunabhängigen Maßnahmen der Stadt Balingen, sowie die stetige Flottenverbesserung wird der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid von 40 µg/m³ bereits seit 2017 mit 34 µg/m³ eingehalten. Die Stickstoffdioxid-Belastungen gingen 2018 mit 31 µg/m³ und 2019 mit 28 µg/m³ im Jahresmittel weiter zurück. Aufgrund dieser sehr erfreulichen Entwicklung und der zwischenzeitlich erreichten Differenz zum Stickstoffdioxid-Grenzwert hat das Regierungspräsidium Tübingen geprüft, ob die Maßnahmen des Luftreinhalteplans aufgehoben werden können. Eine Luftreinhalteplan-Maßnahme kann nur dann aufgehoben werden, wenn sichergestellt ist, dass eine erneute Überschreitung des Grenzwertes ausgeschlossen werden kann. Die Aufhebung der Maßnahmen eines Luftreinhalteplans erfolgt wie bei der Festsetzung durch eine Fortschreibung.
Für die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurde eine Wirkungsabschätzung für die Aufhebung der Umweltzone Balingen durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) durchgeführt:
Wirkungsabschätzung der Aufhebung der Umweltzone Balingen der LUBW (pdf, 792 KB)
Der Entwurf der 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Balingen sieht folgende Maßnahmen ab dem 01.11.2020 vor:
- M3 Aufhebung der Umweltzone
- M4 Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der gesamten Ortsdurchfahrt der B 27 – Endingen
Die gutachterlichen Berechnungen der emissions- und immissionsseitigen Wirkung der Aufhebung der Umweltzone prognostizieren, dass die Stickstoffdioxid-Belastung in Balingen im Bereich der Schömberger Straße um maximal 10 Prozent (2,8 μg/m³) auf maximal 30,8 µg/m³ im Jahresmittel zunehmen wird. Dies zeigt, dass selbst mit einer sehr konservativen Betrachtung und unter Berücksichtigung deutlicher wetterbedingter Schwankungen der Stickstoffdioxid-Immissionsgrenzwert von 40 μg/m³ weiterhin deutlich unterschritten wird.
Die Stadt Balingen beabsichtigt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der gesamten Ortsdurchfahrt der B 27 – Endingen aus Gründen des Lärmschutzes festzusetzen.
Die planunabhängigen Maßnahmen der Stadt Balingen - die Einführung der Linksabbiegespur auf der B 27 Ortsdurchfahrt Endingen und der Kreisverkehr an der Wilhelmstraße / Am Spitaltörle - bleiben von der Fortschreibung des Luftreinhalteplans Balingen unberührt.
1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Balingen (pdf, 1.4 MB)
Im Zeitraum vom 17.08.2020 bis einschließlich 17.09.2020 bestand die Möglichkeit der Einsichtnahme zum des Planentwurfs der 1. Fortschreibung. Bis einschließlich 02.10.2020 hatten die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit sich zum Planentwurf zu äußern. Beim Regierungspräsidiums Tübingen gingen insgesamt fünf Stellungnahmen ein. Alle die Luftreinhalteplanung und die Luftreinhalteplan-Maßnahmen betreffenden Stellungnahmen bzw. Aspekte wurden geprüft und abgewogen.
Pressemitteilung zur Veröffentlichung des Planentwurfs (pdf, 287 KB)
Bekanntmachung Auslegung des Planentwurfs (pdf, 15 KB)