Referat 54.1Neufassung der Luftqualitätsrichtlinie – neue Grenzwerte ab 2030
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Am 10. Dezember 2024 ist die überarbeitete europäische Luftqualitätsrichtlinie („Richtlinie (EU) 2024/2881 des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und saubere Luft für Europa“) in Kraft getreten. Damit werden ab dem 01.01.2030 strengere Grenz- und Zielwerte europaweit bindend.
So werden z. B. die Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub PM10 von aktuell 40 µg/m³ auf 20 µg/m³ sowie für Feinstaub PM2,5 von aktuell 25 µg/m³ auf 10 µg/m³ abgesenkt.
Zur Einhaltung der verschärften Grenzwerte sind weitreichende Maßnahmen erforderlich, sofern diese nicht schon aufgrund des Klimaschutzes umgesetzt werden. Von den zu ergreifenden Maßnahmen werden voraussichtlich nicht nur der Verkehr, sondern auch andere Verursacher, wie beispielsweise Feststoff-Feuerungen, betroffen sein.
Die folgende Tabelle zeigt ausgewählte Luftschadstoffe mit den entsprechenden Grenzwerten:
WHO-Empfehlung | EU-Kommission | Aktuell gültige EU-Grenzwerte | |
---|---|---|---|
NO2-Jahresmittelwert in [µg/m3] | 10 | 20 | 40 |
PM10-Jahresmittelwert in [µg/m3] | 15 | 20 | 40 |
PM10-Tagesmittelwerte in [µg/m3] | 45 | 45 | 50 |
Zulässige Überschreitungstage des PM10-Tagesmittelwerts | 3-4 | 18 | 35 |
PM2,5 - Jahresmittelwert in [µg/m3] | 5 | 10 | 25 |
PM2,5-Tagesmittelwerte in [µg/m3] | 15 | 25 | - |
Zulässige Überschreitungstage des PM2,5-Tagesmittelwerts | 3-4 | 18 | - |
Die neue europäische Luftqualitätsrichtlinie wird aktuell in nationales Recht umgesetzt.