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Referat 54.1Luftreinhaltepläne

Am 21.12.2005 trat der erste Luftreinhalte- und Aktionsplan für die Städte Reutlingen und Tübingen in Kraft, am 15.05.2008 folgte der Luftreinhalteplan für die Stadt Ulm und am 15.12.2016 der Luftreinhaltplan für die Stadt Balingen.

Die von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) fortgeführten Messungen in Ravensburg ergaben 2019 eine Grenzwerteinhaltung für den Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert.

Damit ist die Erstellung eines Luftreinhalteplans für Ravensburg nicht mehr erforderlich.

Durch die seit 2005 umgesetzten Luftreinhaltepläne können an allen straßennahen Messstandorten (sogenannten Spotmessstellen) im Regierungsbezirk Tübingen die Grenzwerte für Feinstaub PM10 sicher eingehalten werden. Die positive Entwicklung der Luftqualität führte außerdem dazu, dass die Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid seit 2017 in Balingen und seit 2019 in den Städten Ulm und Tübingen eingehalten werden. In Reutlingen wird der Stickstoffdioxid–Jahresmittelwert seit 2020 eingehalten. Im Regierungsbezirk Tübingen werden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid an allen Messstationen eingehalten.

Aktuelle Luftreinhaltepläne

Symbolbild FAQ 200x133

FAQ Luftreinhalteplanung

Kreisstadt Balingen im Zollernalbkreis auf der Schwäbischen Alb

Luftreinhalteplan für die Stadt Balingen

Panoramalandschaft Reutlingen mit Achalm

Luftreinhalteplan für die Stadt Reutlingen

Neckarfront Tübingen

Luftreinhalteplan für die Stadt Tübingen

Ulm - Blick zum Wahrzeichen der Stadt, dem Ulmer Münster

Luftreinhalteplan für die Stadt Ulm

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