Referat 54.1Luftreinhaltepläne

Am 21.12.2005 trat der erste Luftreinhalte- und Aktionsplan für die Städte Reutlingen und Tübingen in Kraft, am 15.05.2008 folgte der Luftreinhalteplan für die Stadt Ulm und am 15.12.2016 der Luftreinhaltplan für die Stadt Balingen.
Die von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) fortgeführten Messungen in Ravensburg ergaben 2019 eine Grenzwerteinhaltung für den Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert.
Damit ist die Erstellung eines Luftreinhalteplans für Ravensburg nicht mehr erforderlich.

Durch die seit 2005 umgesetzten Luftreinhaltepläne können an allen straßennahen Messstandorten (sogenannten Spotmessstellen) im Regierungsbezirk Tübingen die Grenzwerte für Feinstaub PM10 sicher eingehalten werden. Die positive Entwicklung der Luftqualität führte außerdem dazu, dass die Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid seit 2017 in Balingen und seit 2019 in den Städten Ulm und Tübingen eingehalten werden. In Reutlingen wird der Stickstoffdioxid–Jahresmittelwert seit 2020 eingehalten. Im Regierungsbezirk Tübingen werden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid an allen Messstationen eingehalten.
Links zum Thema
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Thema Luftreinhaltung: Informationen der Regierungspräsidien BW
Aktuelle Messungen und Prognosen zur Luftqualität bei der LUBW
Daten und Auswertungen zur Entwicklung der Luftqualität der vergangenen Jahre
Luftreinhaltepläne und Umweltzonen in Baden-Württemberg
Umweltzonen in Deutschland- Umweltbundesamt
Grundlagen und Informationen zum Thema Lufteinhaltung bei der LUBW
Weitere Publikationen der LUBW zum Thema Luftreinhaltung
Zusammenstellung informativer Links zur Luftreinhalteplanung (pdf, 24 KB)
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Frank Bendig
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