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Landkreis Biberach, Gemeinde Ertingen, Gemarkung Binzwangen und Erisdorf Renaturierung der Donau unterhalb Binzwangen

Maßnahmenbeschreibung:

Stand der Maßnahme: Juni 2025 | Die Maßnahme befindet sich in der Planung

Durch die Schaffung breiter naturnaher Gewässerprofile wird die Sohleintiefung auf einem Gewässerabschnitt von 2.100 Metern gestoppt. Die Grundwasserstände werden auf das ursprüngliche Niveau angehoben und stabilisiert. Auf 1.200 Metern erhält die Donau ein neues Gewässerbett, Teile der alten Donau bleiben als Stillgewässer erhalten. Ein Hochwasserleitdamm kann auf einer Länge von 2.000 Metern zurückgebaut werden. Die Maßnahme ist eine Ergänzung der Sanierungsmaßnahmen zwischen Binzwangen und Hundersingen. Technische Bauwerke sind nicht erforderlich

Hintergrund der Maßnahme

  • Mit der Schaffung breiter, naturnaher Gewässerprofile und durch die Ausleitung der Donau in ein neues unbefestigtes Flussbett kann der neue Flusslauf seine gestaltende Dynamik voll entfalten. Durch die Aufweitung des Gewässerquerschnittes wird die Sohleintiefung gestoppt, die Gewässersohle stabilisiert und die Grundwasserstände angehoben.
  • Die Anhebung der Gewässersohle bewirkt eine häufige Ausuferung und die Reaktivierung von Auestrukturen. Damit wird verloren gegangener Retentionsraum wieder hergestellt. Dies führt zu einem verbesserten Hochwasserschutz für flussabwärts liegende Siedlungen.
  • Um den Flussabschnitt im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinien ökologisch aufzuwerten, sollen zudem gewässerbegleitende Vegetationsstrukturen und auentypische Lebensräume geschaffen sowie gewässermorphologische Prozesse gefördert werden.
  • Zusätzlich wurde eine Grundwassermodellierung für das Donautal veranlasst, die Auswirkung der Maßnahme auf das Grundwasser soll untersucht werden. Das Ergebnis der Grundwassermodellierung liegt mittlerweile vor. Eine Beeinflussung der Grundwasserströmung mit den enthaltenen PFC Schadstoffen durch die wasserbauliche Maßnahme an der Donau kann nicht ausgeschlossen werden.
    In Hinblick auf die möglichen Folgen einer Ausbreitung der Schadstofffahne im Grundwasseraquifer kann eine Umsetzung der gewässerökologischen Maßnahme in der bisher vorgesehenen Art und Weise nicht erfolgen.