Referat 21Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz

Unsere Kernaufgaben
Werden zur Prüfung der Raumverträglichkeit sowie zur Abstimmung der Interessen bei Großbauvorhaben, wie beispielsweise Energieleitungen, Kiesabbau oder Einzelhandelsgroßprojekten, Raumverträglichkeitsprüfungen sowie ggf. sogenannte Zielabweichungsverfahren durchgeführt. In der Bauleitplanung und anderen raumbedeutsamen Maßnahmen beraten wir die Kommunen sowie sonstige Planungsträger und vertreten hierbei vor allem die überörtlichen Belange. Zudem erfolgt die Genehmigung von Bauleitplänen der Großen Kreisstädte und des Stadtkreises Ulm in unserem Referat.
Nehmen wir die Aufgaben der höheren Baurechtsbehörde wahr, achten auf eine gleichmäßige Anwendung baurechtlicher und bautechnischer Vorschriften und entscheiden in Widerspruchsverfahren.
Nehmen wir die Aufgaben der Fach- und Rechtsaufsicht wahr, entscheiden über Widersprüche gegen denkmalschutzrechtliche Entscheidungen, erteilen Genehmigungen soweit nicht die unteren Denkmalschutzbehörden zuständig sind und führen das Denkmalbuch, in dem Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung eingetragen werden, sowie ein Online-Verzeichnis, in dem Sie sich über das aktuelle Angebot verkäuflicher Baudenkmale informieren oder Ihr eigenes denkmalgeschütztes Objekt zum Verkauf anbieten können.
Sind wir die Fachaufsicht der derzeit 45 unteren Baurechtsbehörden im Regierungsbezirk Tübingen im Bereich des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Erneuerbaren Energien Wärmegesetz des Bundes (EEWärmeG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes Baden-Württemberg (EWärmeG). Durch die Unterstützung der unteren Baurechtsbehörden und interessierten Bürgern in Fragen der Gebäudeenergieeffizienz, leistet das Referat 21 einen wichtigen Beitrag zur Energiewende.
Ihre Ansprechpartner für das Gebäudeenergiegesetz (GEG), die Wärmegesetze Bund und Land und die EnEV:
Thomas Elsäßer
07071 757-3257
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07071 757-3238
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07071 757-3814
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