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Referat 21Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz

Unsere Kernaufgaben

Das Referat 21 des Regierungspräsidiums Tübingen ist zuständig für Raumordnung, Baurecht und Denkmalschutz im Regierungsbezirk Tübingen. Als höhere Fachbehörde nimmt es Aufgaben der Fach- und Rechtsaufsicht wahr, entscheidet über Widersprüche und Genehmigungen in diesen Bereichen, berät Kommunen und Planungsträger und unterstützt die unteren Baurechtsbehörden sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger in Fragen der Gebäudeeffizienz. 

Unsere Aufgaben im Detail

In einem frühen Stadium bereits werden zur Prüfung der Raumverträglichkeit sowie zur Abstimmung der Interessen bei Großbauvorhaben, wie beispielsweise Energieleitungen, Kiesabbau oder Einzelhandelsgroßprojekten, Raumverträglichkeitsprüfungen sowie ggf. sogenannte Zielabweichungsverfahren durchgeführt. In der Bauleitplanung und anderen raumbedeutsamen Maßnahmen beraten wir die Kommunen sowie sonstige Planungsträger und vertreten hierbei vor allem die überörtlichen Belange. Zudem erfolgt die Genehmigung von Bauleitplänen der Großen Kreisstädte und des Stadtkreises Ulm in unserem Referat.

Hier nehmen wir die Aufgaben der höheren Baurechtsbehörde wahr, achten auf eine gleichmäßige Anwendung baurechtlicher und bautechnischer Vorschriften bei unseren 45 unteren Baurechtsbehörden im Bezirk und entscheiden in den noch anhängigen Widerspruchsverfahren (seit 28. Juni 2025 nur noch Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen möglich als Rechtsweg gegen Entscheidungen der unteren Baurechtsbehörden).

Im Denkmalschutz nehmen wir die Aufgaben der Fach- und Rechtsaufsicht wahr, entscheiden über Widersprüche gegen denkmalschutzrechtliche Entscheidungen (seit 28. Juni 2025 nur noch Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen möglich), erteilen Genehmigungen soweit nicht die unteren Denkmalschutzbehörden zuständig sind und führen das Denkmalbuch, in dem Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung eingetragen werden, sowie ein Online-Verzeichnis, in dem Sie sich über das aktuelle Angebot verkäuflicher Baudenkmale informieren oder Ihr eigenes denkmalgeschütztes Objekt zum Verkauf anbieten können.

Verkäufliche Kulturdenkmale in Baden-Württemberg

Hier sind wir die Fachaufsicht der derzeit 45 unteren Baurechtsbehörden im Regierungsbezirk Tübingen im Bereich des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des Erneuerbaren Energien Wärmegesetz des Bundes (EEWärmeG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes Baden-Württemberg (EWärmeG). Durch die Unterstützung von unteren Baurechtsbehörden und interessierten Bürgerinnen und Bürgern in Fragen der Gebäudeenergieeffizienz, leistet das Referat 21 einen wichtigen Beitrag zur Energiewende.

Ihre Ansprechpartner für das Gebäudeenergiegesetz (GEG), die Wärmegesetze Bund und Land und die EnEV:

Thomas Elsäßer
07071 757-3257

Aktuelle Raumordnungsverfahren
Aktuelle Raumordnungs- mit integriertem Zielabweichungsverfahren

Zielabweichungsverfahren

Referat 21Kontakt

Portrait Axel Bernhard

Referat 21 Kontakt

Referatsleitung

Axel Bernhard
07071 757-3238
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Stellvertretung

Norbert Hallmann
07071 757-3814
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