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BekanntmachungL 260, Radweg zwischen der Einmündung der K 8030 und Altmannshofen, betroffene Gemeinde: Aichstetten (Landkreis Ravensburg)

Stand des Verfahrens:

Das Regierungspräsidium Tübingen hat das Anhörungsverfahren eingeleitet. Die Planunterlagen liegen von Dienstag, 12.05.2026, bis einschließlich Donnerstag, 11.06.2026, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen und alternativ in Papierform bei der Gemeinde Aichstetten (Aichstetten, Zimmer 7, Bachstraße 2, 88317 Aichstetten) zur allgemeinen Einsicht aus.

Einwendungen gegen die Planungen können bis einschließlich Donnerstag, 25.06.2026 bei der Gemeinde Aichstetten, Bachstraße 2, 88317 Aichstetten, oder beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 24, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen erhoben werden.

Hinweise:

Einwendungen gegen die Planung können rechtswirksam nur mit unterschriebenem Anschreiben und daher nicht per E-Mail erhoben werden. Eine Übermittlung per Fax ist möglich.

Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand

An dieser Stelle finden Sie Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand.

Beschreibung Dateityp Größe
Bekanntmachung vom 08.05.2026 pdf 170 KB

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag des Landes Baden-Württemberg, Straßenbauverwaltung, vertreten durch das Referat 47.3 – Baureferat Süd – des Regierungspräsidiums Tübingen, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) durch. Es besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. 

Das Vorhaben umfasst den fahrbahnbegleitenden Radweg entlang der Landesstraße 260 zwischen der Einmündung der Kreisstraße 8030 und dem südwestlichen Ortsausgang Altmannshofen. Diese Radwegeverbindung ist Bestandteil des RadNETZ BW. 

Der Radweg befindet sich im Zuge der L 260 zwischen Netzknoten 8126 032 und Netzknoten 8126 024 von Station 0+000 bis 1+210 km. 

Er beginnt an der Einmündung der K 8030 von Leutkirch – Unterzeil herkommend und führt auf der Westseite der L 260 parallel zur Fahrbahn bis zum Ortseingang von Altmannshofen. Er wird zunächst hinter der bestehenden Mulde vorbei am Autobahnstützpunkt Altmannshofen über den Anschlussast zur A 96 geführt. Anschließend wird der neue Radweg hinter dem Waizenhofgraben, geführt und endet in Altmannshofen an der Einmündung des Talweges in die L 260. Die Radwegquerung im Bereich des Anschlussastes der A 96 soll höhengleich über eine verbreiterte und zur Querungshilfe ausgebaute Tropfenkonstruktion erfolgen. Im Bereich des Asts der A 96 werden der bestehende Rechtsabbiegestreifen und die bestehende Dreiecksinsel aufgelöst. Im Zuge der Maßnahme werden die zwei bestehenden außerorts gelegenen Bushaltestellen barrierefrei hergestellt. Um die Bushaltestellen und das Dienstleistungszentrum (DLZ) Altmannshofen auf der Ostseite der L 260 an den neuen Radweg anzuschließen, ist die Anlage einer weiteren Querungshilfe in die L 260 im Bereich der Sperrfläche des bestehenden Linksabbiegestreifens bei ca. Bau-km 0+320 vorgesehen. 

Weitere Einzelheiten des Vorhabens können den Planunterlagen entnommen werden.

Datum Verfahrensschritt
16.12.2025 Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens
08.05.2026 Einleitung des Verfahrens
08.05.2026 Anhörung der Behörden, Verbände und sonstige Stellen (Träger öffentlicher Belange)
12.05. - 11.06.2026 Auslegung der Planunterlagen
25.06.2026 Ende der Einwendungs- und Stellungnahmefrist

Nach Abschluss der Anhörung wird die Auswertung der Anhörungsergebnisse nächster Schritt im Verfahren sein. Anschließend ist bei Bedarf ein Erörterungstermin mit der Gemeinde, den Behörden, den Verbänden und den Betroffenen vorgesehen. Über diesen Termin wird durch Bekanntmachung und auf dieser Internetseite informiert werden.