BekanntmachungAusbau der Nordwesttangente, K 7519 in Laupheim, betroffene Städte/Gemeinden: Laupheim, Achstetten (Landkreis Biberach)
Stand des Verfahrens:
Das Regierungspräsidium Tübingen hat das Anhörungsverfahren eingeleitet. Die Planunterlagen liegen von Dienstag, 14.04.2026, bis einschließlich Mittwoch, 13.05.2026, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen und alternativ in Papierform bei der Stadt Laupheim (Marktplatz 1, 88471 Laupheim, Amt für Stadtentwicklung, 3. OG, Stellwände vor Zi. 308) zur allgemeinen Einsicht aus.
Einwendungen gegen die Planungen können bis einschließlich Mittwoch, 27.05.2026 bei der Stadt Laupheim, Marktplatz 1, 88471 Laupheim, der Gemeinde Achstetten, Laupheimer Straße 6, 88480 Achstetten, oder beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 24, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen erhoben werden.
Hinweise:
Einwendungen gegen die Planung können rechtswirksam nur mit unterschriebenem Anschreiben und daher nicht per E-Mail erhoben werden. Eine Übermittlung per Fax ist möglich.
Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand
An dieser Stelle finden Sie Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand.
| Beschreibung | Dateityp | Größe |
|---|---|---|
| Bekanntmachung vom 09.04.2026 | 172 KB |
Das Planfeststellungsverfahren im Überblick
Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag des Landratsamts Biberach für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) durch. Es besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Das Vorhaben umfasst den Ausbau der Nordwesttangente, K 7519, in Laupheim. Die Maßnahme befindet sich im Landkreis Biberach, an der nördlichen Grenze der Großen Kreisstadt Laupheim, auf der Gemarkung Laupheim in Richtung der Gemarkung Achstetten.
Die Nordwesttangente verlängert die nördlich von Laupheim verlaufende K 7519 in Richtung Westen, quert die B 30, verschwenkt Richtung Süden und bindet im Bereich der B 30 Auffahrt Laupheim Mitte an die L 259 an.
Der Hintergrund dieses Vorhabens ist die Verbesserung der Verknüpfung zwischen den Landstraßen L 259 und L 265 sowie die Anbindung an die B 30. Ziel ist es, die innerörtlichen Verkehrsbelastungen in Laupheim zu verringern und den Innenstadtbereich zu entlasten. Es ist keine Einschränkung des Gemeindebrauchs geplant.
Weitere Einzelheiten des Vorhabens können den Planunterlagen entnommen werden.
| Datum | Verfahrensschritt |
| 20.02.2025 | Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens |
| 09.04.2026 | Einleitung des Verfahrens |
| 09.04.2026 | Anhörung der Behörden, Verbände und sonstige Stellen (Träger öffentlicher Belange) |
| 14.04. - 13.05.2026 | Auslegung der Planunterlagen |
| 27.05.2026 | Ende der Einwendungs- und Stellungnahmefrist |
Nach Abschluss der Anhörung wird die Auswertung der Anhörungsergebnisse nächster Schritt im Verfahren sein. Anschließend ist bei Bedarf ein Erörterungstermin mit der Gemeinde, den Behörden, den Verbänden und den Betroffenen vorgesehen. Über diesen Termin wird durch Bekanntmachung und auf dieser Internetseite informiert werden.
Planunterlagen
Planunterlagen (Stand zur Auslegung, August 2024)
| Beschreibung | Dateityp | Größe |
|---|---|---|
| Inhaltsverzeichnis | 22 KB | |
| 1 - Erläuterungsbericht | 1 MB | |
| 2 - Übersichtskarte | 393 KB | |
| 3 - Übersichtslageplan | 2 MB | |
| 4 - Übersichtshöhenplan | 291 KB | |
| 5 - Lagepläne | zip | 3 MB |
| 6 - Höhenpläne | zip | 1 MB |
| 8 - Lagepläne Entwässerung | zip | 7 MB |
| 9 - Maßnahmenübersichtspläne | zip | 56 MB |
| 10 - Grunderwerb | zip | 4 MB |
| 11 - Regelungsverzeichnis | 711 KB | |
| 14 - Straßenquerschnitt | zip | 673 KB |
| 15 - Bauwerksskizzen | 1 MB | |
| 16 - Verkehrsführungspläne | zip | 18 MB |
| 17 - Immissionstechnische Untersuchungen | zip | 19 MB |
| 18 - Wassertechnische Untersuchungen | zip | 11 MB |
| 19 - Umweltfachliche Untersuchungen | zip | 33 MB |
| 20 - Baugrundgutachten | zip | 2 MB |
| 21 - Verkehrsuntersuchung | 1 MB |