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BekanntmachungAusbau der Nordwesttangente, K 7519 in Laupheim, betroffene Städte/Gemeinden: Laupheim, Achstetten (Landkreis Biberach)

Stand des Verfahrens:

Das Regierungspräsidium Tübingen hat das Anhörungsverfahren eingeleitet. Die Planunterlagen liegen von Dienstag, 14.04.2026, bis einschließlich Mittwoch, 13.05.2026, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen und alternativ in Papierform bei der Stadt Laupheim (Marktplatz 1, 88471 Laupheim, Amt für Stadtentwicklung, 3. OG, Stellwände vor Zi. 308) zur allgemeinen Einsicht aus. 

Einwendungen gegen die Planungen können bis einschließlich Mittwoch, 27.05.2026 bei der Stadt Laupheim, Marktplatz 1, 88471 Laupheim, der Gemeinde Achstetten, Laupheimer Straße 6, 88480 Achstetten, oder beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 24, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen erhoben werden.

Hinweise:

Einwendungen gegen die Planung können rechtswirksam nur mit unterschriebenem Anschreiben und daher nicht per E-Mail erhoben werden. Eine Übermittlung per Fax ist möglich.

Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand

An dieser Stelle finden Sie Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand.

Beschreibung Dateityp Größe
Bekanntmachung vom 09.04.2026 pdf 172 KB

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag des Landratsamts Biberach für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) durch. Es besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. 

Das Vorhaben umfasst den Ausbau der Nordwesttangente, K 7519, in Laupheim. Die Maßnahme befindet sich im Landkreis Biberach, an der nördlichen Grenze der Großen Kreisstadt Laupheim, auf der Gemarkung Laupheim in Richtung der Gemarkung Achstetten.
Die Nordwesttangente verlängert die nördlich von Laupheim verlaufende K 7519 in Richtung Westen, quert die B 30, verschwenkt Richtung Süden und bindet im Bereich der B 30 Auffahrt Laupheim Mitte an die L 259 an. 

Der Hintergrund dieses Vorhabens ist die Verbesserung der Verknüpfung zwischen den Landstraßen L 259 und L 265 sowie die Anbindung an die B 30. Ziel ist es, die innerörtlichen Verkehrsbelastungen in Laupheim zu verringern und den Innenstadtbereich zu entlasten. Es ist keine Einschränkung des Gemeindebrauchs geplant. 

Weitere Einzelheiten des Vorhabens können den Planunterlagen entnommen werden.

Datum Verfahrensschritt
20.02.2025 Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens
09.04.2026 Einleitung des Verfahrens
09.04.2026 Anhörung der Behörden, Verbände und sonstige Stellen (Träger öffentlicher Belange)
14.04. - 13.05.2026 Auslegung der Planunterlagen
27.05.2026 Ende der Einwendungs- und Stellungnahmefrist

Nach Abschluss der Anhörung wird die Auswertung der Anhörungsergebnisse nächster Schritt im Verfahren sein. Anschließend ist bei Bedarf ein Erörterungstermin mit der Gemeinde, den Behörden, den Verbänden und den Betroffenen vorgesehen. Über diesen Termin wird durch Bekanntmachung und auf dieser Internetseite informiert werden.

Planunterlagen