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BekanntmachungBahnübergangsbeseitigung und Neubau einer Bahnüberführung Bismarckstraße, betroffene Gemeinde: Altshausen (Landkreis Ravensburg)

Stand des Verfahrens:

Das Regierungspräsidium Tübingen hat das Anhörungsverfahren eingeleitet. Die Planunterlagen liegen von Dienstag, 24.02.2026, bis einschließlich Montag, 23.03.2026, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen und alternativ bei der Gemeinde Altshausen, Hindenburgstraße 2, 88361 Altshausen, zur allgemeinen Einsicht aus. 

Einwendungen gegen die Planungen können bis einschließlich Dienstag, 07.04.2026 bei der Gemeinde Altshausen, Hindenburgstraße 2, 88361 Altshausen, oder beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 24, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen erhoben werden.

Hinweise:

Einwendungen gegen die Planung können rechtswirksam nur mit unterschriebenem Anschreiben und daher nicht per E-Mail erhoben werden. Eine Übermittlung per Fax ist möglich.

Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand

An dieser Stelle finden Sie Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand.

Beschreibung Dateityp Größe
Bekanntmachung vom 20.02.2026 pdf 169 KB

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Gemeinde Altshausen für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) durch. Es besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. 

In der Bismarckstraße in Altshausen befindet sich ein unbeschrankter Bahnübergang der Bahnstrecke 4550 Herbertingen – Kißlegg, welcher das „Altshauser Ried“ mit landwirtschaftlich genutzter Grünfläche und ein Erholungsgebiet mit verschiedenen öffentlichen Einrichtungen anschließt.  Nachdem sich der Bahnübergang in den letzten Jahren zu einem Unfallschwerpunkt entwickelt hat, soll er nun beseitigt werden. An dieser Stelle soll dann leicht nach Süden verschoben eine Bahnüberführung als Ersatzmaßnahme gebaut werden um die Sicherheit und den Durchfluss des Verkehrs weiterhin zu gewährleisten.  

Weitere Einzelheiten des Vorhabens können den Planunterlagen entnommen werden.

Datum Verfahrensschritt
22.12.2025 Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens
20.02.2026 Einleitung des Verfahrens
20.02.2026 Anhörung der Behörden, Verbände und sonstige Stellen (Träger öffentlicher Belange)
24.02. - 23.03.2026 Auslegung der Planunterlagen
07.04.2026 Ende der Einwendungs- und Stellungnahmefrist

Nach Abschluss der Anhörung wird die Auswertung der Anhörungsergebnisse nächster Schritt im Verfahren sein. Anschließend ist bei Bedarf ein Erörterungstermin mit der Gemeinde, den Behörden, den Verbänden und den Betroffenen vorgesehen. Über diesen Termin wird durch Bekanntmachung und auf dieser Internetseite informiert werden.

Planunterlagen (Stand zur Auslegung, Oktober 2025)