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BekanntmachungB 311 dreistreifiger Ausbau und Umbau des Knotenpunktes B 311 / L259 bei Ehingen (Borstkreuzung), betroffene Städte/Gemeinden: Ehingen, Erbach (Alb-Donau-Kreis)

Stand des Verfahrens:

Das Regierungspräsidium Tübingen hat das Anhörungsverfahren eingeleitet. Die Planunterlagen liegen von Dienstag, 03.02.2026, bis einschließlich Montag, 02.03.2026, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen und im UVP-Portal unter www.uvp-verbund.de/bw zur allgemeinen Einsicht aus.

Aufgrund von Änderungen des maßgeblichen Verfahrensrechts im Bundesfernstraßengesetz erfolgt die Auslage ausschließlich im Internet. Es wird eine einfache Zugangsmöglichkeit vorgehalten, von welcher auf Anfrage (07071 757-0) beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 24, Gebrauch gemacht werden kann.

Einwendungen gegen die Planungen können bis einschließlich Donnerstag, 02.04.2026, schriftlich oder elektronisch per E-Mail bei der Anhörungsbehörde

Regierungspräsidium Tübingen
Referat 24
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
E-Mail senden

erhoben werden.

Dokumente zum aktuellen Verfahrenstand

An dieser Stelle finden Sie Dokumente zum aktuellen Verfahrensstand.

Beschreibung Dateityp Größe
Bekanntmachung vom 28.01.2026 pdf 290 KB

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Beschreibung Dateityp Größe
Bekanntmachung vom 28.01.2026 pdf 290 KB

Das Planfeststellungsverfahren im Überblick

Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durch. Auf Antrag des Vorhabenträgers wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Die B 311 beginnt an der A 81 bei Geisingen und führt über Tuttlingen, Riedlingen, Ehingen bis nach Ulm. Sie ist eine wichtige überregionale Verbindungsstraße im südlichen Baden-Württemberg.

Die vorliegende Planung umfasst den Ausbau der B 311 in Ehingen (Donau) auf drei Fahrstreifen ab dem Anschluss der Ulmer Straße in Richtung Ulm bis ca. 140 m nach der Querung des Hauptwirtschaftsweges Nasgenstadt – Heufelden. Im Zuge der Ausbaumaßnahme wird die plangleiche Einmündung der L 259 zu einem kreuzungsfreien teilplanfreien Knotenpunkt umgebaut und das Wegenetz angepasst. Am neuen Knotenpunkt wird auch das nördlich der B 311 gelegene Wohngebiet Rosengarten der Stadt Ehingen an das überörtliche Straßennetz angeschlossen.

Die Maßnahme liegt im Alb-Donau-Kreis auf dem Gebiet der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) Ehingen (Donau) und auf den Gemarkungen Ehingen und Nasgenstadt. 

Der Ausbau erfolgt im bestehenden Straßennetz der B 311 und der L 259. Das Straßennetz wird nicht verändert.

 Weitere Einzelheiten des Vorhabens können den Planunterlagen entnommen werden.

Datum Verfahrensschritt
17.12.2025 Antrag auf Planfeststellung des Vorhabens
28.01.2026 Einleitung des Verfahrens
28.01.2026 Anhörung der Behörden, Verbände und sonstige Stellen (Träger öffentlicher Belange)
03.02. - 02.03.2026 Auslegung der Planunterlagen
02.04.2026 Ende der Einwendungs- und Stellungnahmefrist

Nach Abschluss der Anhörung wird die Auswertung der Anhörungsergebnisse nächster Schritt im Verfahren sein. Anschließend ist bei Bedarf ein Erörterungstermin mit der Gemeinde, den Behörden, den Verbänden und den Betroffenen vorgesehen. Über diesen Termin wird durch Bekanntmachung und auf dieser Internetseite informiert werden.

Planunterlagen