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ChemikaliensicherheitVerbraucherinfos Chemikaliensicherheit

Stoffverbote
Für diverse gefährliche chemische Stoffe bzw. Stoffgruppen sind Verbote bzw. Grenzwerte definiert, die der Inverkehrbringer von Chemikalien oder sonstigen Produkten einhalten muss. Diese sind allerdings nicht gebündelt in einer einzigen Vorschrift zu finden, sondern in vielen verschiedenen Regelwerken festgelegt – zum Beispiel in der REACH-Verordnung (dort Anhang XVII), der POP-Verordnung oder in speziellen Produktvorschriften wie der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung, der Altfahrzeug-Verordnung, der Verpackungsverordnung oder dem Batteriegesetz.
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Landesweite Zuständigkeit: Regierungspräsidium Tübingen
Referat 114
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